Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1304/2017
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 29.11.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Direktvergabe der Verkehrsleistungen
an die Stuttgarter Straßenbahnen AG
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 07.11.2017, GRDrs 1304/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Betrauung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) durch die Landeshauptstadt Stuttgart ab 01.01.2019 im Wege der Direktvergabe und dem dazugehörigen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) wird zugestimmt.

2. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) wird ermächtigt, dem ÖDLA samt Anlagen in Form eines Gesellschafterbeschlusses zuzustimmen, durch den die SSB mit den Verkehrsleistungen in Stuttgart betraut wird.

3. Der Betrauung der SSB mit den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) hinsichtlich des Betriebs der Killesbergbahn sowie der Straßenbahnwelt mit historischem Fahrbetrieb wird zugestimmt.

4. Zur laufenden Bestandsbetrauung wird beschlossen, dass der SSB im Übergangszeitraum bis zum Laufzeitbeginn des ÖDLA die Ausgleichszahlungen für rabattierte Beförderung im Ausbildungsverkehr des Landes (sog. § 45a-Mittel) entsprechend der Änderung des ÖPNVG vom 24.10.2017 an die SSB weitergeleitet werden.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Direktvergabe in die Wege zu leiten. Der Vertreter der LHS wird dabei ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Direktvergabe und die DAWI-Betrauung erforderlich und zweckmäßig sind.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Der Vorsitzende merkt an, die Thematik sei im Unterausschuss Direktvergabe intensiv dargestellt und erörtert worden. Es handle sich um ein sehr komplexes Verfahren, bei dem bestimmte Rahmenvorgaben einzuhalten sind, weshalb auch externe Beratung in Anspruch genommen worden sei. Entscheidend sei, am Ende eine rechtssichere Direktvergabe der Nahverkehrsleistungen in der Landeshauptstadt Stuttgart für die nächsten 22 Jahre ab 2019 an die SSB vornehmen zu können. Man sei der Überzeugung, damit auch in der Zukunft einen leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Nahverkehr in der Landeshauptstadt Stuttgart sicherstellen zu können; wenn die SSB diesen organisiert und durchführt. Bei der Direktvergabe gehe es insbesondere um die Einhaltung der formalen Vorgaben, da Rechtssicherheit in diesem Kontext wesentlich sei. Er erinnert an Beispiele in Esslingen oder Pforzheim, wo andere Wege beschritten werden mussten. Die Verwaltung sei der Überzeugung, mit dieser Vorlage eine verlässliche Grundlage für diese wichtige Entscheidung zu liefern.

StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) sieht keinen Dissens über das Ziel. Man bedauere jedoch, damit auch die Videoüberwachung für die nächsten 22 Jahre als Vorgabe festzuschreiben. Problematisch sei dies, weil sie laut ausgiebiger Untersuchungen praktisch bedeutungslos sei und nur dem Sicherheitsgefühl manch unsicherer Menschen diene. Im Hinblick auf die City-Maut für SSB-Busse hegt er den Verdacht, "dass es Ihnen ganz recht ist, um den Ergebnishaushalt der Stadt vielleicht ein bisschen besser aussehen zu lassen." Jedoch belaste dies die Bilanz bei der SSB.

Mit Blick auf die Videoüberwachung stellt EBM Föll klar, Grundlage für diese Vorgabe sei der Nahverkehrsplan (NVP), der vom Gemeinderat beschlossen wurde und der die Grundlage war für die öffentliche Bekanntmachung, nach der so genannte eigenwirtschaftliche Anträge gestellt werden konnten. Damit hätten andere privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen diese Nahverkehrsleistung, wie sie im Nahverkehrsplan definiert ist, anbieten können. Es habe jedoch kein anderes derartiges Angebot gegeben. Deswegen müsse man nun für die Direktbeauftragung - unabhängig davon, ob es die SSB oder ein anderes privatwirtschaftliches Unternehmen ist - den gleichen Nahverkehrsplan zugrunde legen. Es können keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden, da man damit die Regeln verletzten würde. Man könne an ein privates Unternehmen auch nicht andere Anforderungen stellen als an die SSB. Natürlich könne der NVP fortgeschrieben werden, denn der Dienstleistungsauftrag enthalte hierfür entsprechende Öffnungsklauseln.


Dies beantworte auch die Frage zum Thema Straßenbenutzungsentgelt. Auch hier könne man bei der Direktbeauftragung nicht eine andere Regel definieren wie bei der öffentlichen Bekanntmachung für die eigenwirtschaftlichen Angebote. Damit würde man sich rechtlich angreifbar machen.

StR Körner (SPD) hält die Videoüberwachung in den Stadtbahnen für richtig, weil sie den Fahrgästen - seines Erachtens tatsächlich - mehr Sicherheit bringt. Er erinnert an schlimme Vorfälle in Stadtbahnen und -Stationen, wo es durch Videoaufzeichnungen gelungen ist, die Täter zu überführen. Seines Erachtens hat Videoüberwachung einen Abschreckungseffekt und sie verhindere Straftaten. Somit sei es richtig, diese Vorgabe im Nahverkehrsplan und damit auch in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu machen.

EBM Föll stellt klar, seine Erläuterungen haben sich auf den formalen Rahmen bezogen. Inhaltlich stimme er StR Körner zu. Sollte die Situation in den nächsten 22 Jahren einmal so gut und sicher sein, dass es für Videoüberwachung keinen Bedarf mehr gibt, dann könne man sich über die Streichung derselben unterhalten. So aber diene es der Attraktivität der öffentlichen Nahverkehrsmittel, da sich manche Zielgruppen sonst unsicher fühlen und ein anderes Verkehrsmittel wählen würden.

Auch StR Sauer (CDU) unterstützt seine Vorredner. Es sei eine Pflichtaufgabe, für Videoüberwachung in Stadtbahnzügen zu sorgen. Diese helfe den Täter zu überführen, sollte es zu Straftaten in den Stadtbahnen kommen. Aus seiner Sicht ist eher über den Ausbau der Videoüberwachung zu diskutieren in der Zukunft.

StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) erklärt, ihre Fraktion sei - wissend um die Problematik, dass die Videoüberwachung unter Umständen in die Privatsphäre dringen kann - mit der Erhebung dieser Daten einverstanden. Für das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und zur Abschreckung scheine es dienlich zu sein. Sie fände es interessant zu wissen, wie die SSB mit dem Datenvorrat umgeht.

StR Urbat wendet ein, bei manchen Straftaten gebe es Hinweise, dass Videoüberwachung zur Aufklärung und zur Abschreckung hilft, aber nur dann, wenn die Taten nicht von Betrunkenen begangen werden.

StRin von Stein (FW) steht der Videoüberwachung kritisch gegenüber, dennoch lassen sich Täter mithilfe der Videoüberwachung eher finden. Wenn man will, dass mehr Menschen als bisher mit der SSB fahren, so müsse man der Videoüberwachung zustimmen.

StR Klingler (AfD) kann die Diskussion, die nicht direkt zu dieser Vorlage gehört, nicht nachvollziehen. Er freut sich darüber, dass eine Direktvergabe an die SSB zu gelingen scheint und vertritt die Meinung, es handle sich "um eine sehr zukunftsfähige Vorlage für unser Tochterunternehmen SSB." Diese Auffassung teilt StR Dr. Oechsner (FDP).

Die Beschlussfassung über diese Vorlage sei eine der wichtigsten Entscheidungen, die der Gemeinderat in seiner Amtszeit trifft, unterstreicht EBM Föll. Auch er ist erstaunt, dass die heutige Diskussion sich um die Frage der Sinnhaftigkeit oder Nicht-Sinnhaftigkeit von Videoüberwachung dreht.




Anschließend stellt er fest:

Die GRDrs 1304/2017 ist eingebracht.

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