Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI / 29
GRDrs 840/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/14/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Infopoint Sozialleistungen

Beantwortung / Stellungnahme

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Stadtverwaltung verfügt gegenwärtig über keine freien Raumkapazitäten, die für den „Infopoint Sozialleistungen“ geeignet sind.

Der Standort soll zentral und verkehrsgünstig liegen, barrierefrei sein und zudem über einen offenen Bereich verfügen. Bislang wurde nicht geprüft, ob geeignete Flächen verfügbar sind.
Die Fragen Nummer 2 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Nach Schätzungen verschiedener Institute (z. B. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) nimmt ein Teil der Berechtigten keine existenzsichernden Leistungen in Anspruch. Geschätzt wird für das SGB II eine Größenordnung i. H. v. 30 % verdeckter Armut (vor der Energiekostenkrise). Verschiedene Gründe machen deutlich, weshalb es in den Ämtern und auch Beratungsstellen bei den von verdeckter Armut Betroffenen nicht durchgängig gelungen ist, diese existenzsichernden Sozialleistungen zu gewähren. Vorhandene Angebote in Stuttgart, die vor allem arme Menschen auf Behörden und die Wohlfahrtspflege verweisen oder lediglich eine Lotsenfunktion ausüben, waren in größerem Umfang nicht erfolgreich. Weiterverweisen wird oft als Zurückweisen erlebt. Insofern ist die Umsetzung der Aufgaben und Funktionen des „Infopoint Sozialleistungen“ in bestehenden Strukturen nicht zielführend.
Deshalb hat die Verwaltung einen anderen Ansatz konzipiert, der niederschwellig (offener Bereich) und zentral sowie rechtskreisübergreifend organisiert ist und die Gründe für die Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen berücksichtigt (vgl. Anlage 1 zur GRDrs 840/2023). Bestehende Strukturen werden dabei nicht ausgeschlossen. Im Gegenteil: sie wirken vorrangig. Darüber hinaus enthält das Konzept sozialräumliche Schwerpunkte, damit Berechtigte über ihre Nachbarschaften vom „Infopoint Sozialleistungen“ erfahren. Dies kann ein Infopoint on Tour sein, bei dem der „Infopoint Sozialleistungen“ sich bei Veranstaltungen in Bezirken und Stadtteilen bekannt macht.

Beispiel für ein gut funktionierendes und akzeptiertes zentrales Angebot ist das Welcome Center Stuttgart, das die Zielgruppe der Neuzuwanderer und Fachkräfte, die nach Stuttgart kommen, durch den „Behördendschungel“ lotst.
Viele Sozialleistungen können inzwischen digital beantragt und notwendige Unterlagen hoch geladen werden (Bürgergeld, Arbeitslosengeld u. a.). Im „Infopoint Sozialleistungen“ soll bei Bedarf bei der digitalen Antragsstellung unterstützt werden.

Der „Infopoint Sozialleistungen“ soll darüber hinaus aufzeigen, welche Sozialleistung(en) grundsätzlich und vorrangig in Betracht kommen, inkl. Ermittlung der voraussichtlichen Leistungshöhe mittels Überschlagsberechnung, um eine Einschätzung abgeben zu können, ob im Einzelfall tatsächlich ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung (Sozialhilfe, Wohngeld, Bürgergeld, Arbeitslosengeld und aufstockendes Bürgergeld) besteht und soll Unterstützung bei der Antragstellung anbieten (vgl. Anlage 1 zur GRDrs 840/2023).

Um Zusatzarbeit bei den leistungsgewährenden Ämtern zu vermeiden, ist es hilfreich, dass (digitale) Anträge bei Beratungsstellen (nur) dann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen der Leistungsberechtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder zu erwarten sind oder eine Leistungsberechtigung dem Grunde nach besteht. Dies erfordert die entsprechende Expertise bei den Beratungsstellen.

Im Pilotbetrieb sind eine 1,0 VZÄ für die Leitung in TVöD EG 11 und 7,0 VZÄ für Sachbearbeitung in TVöD EG 9c vorgesehen. Die Stellenbesetzungsverfahren sollen mit externen Stellenausschreibungen in den einschlägigen Ausschreibungskanälen starten. Die beteiligten Ämter gehen davon aus, dass für die gesellschaftlich wichtigen Aufgaben des „Infopoints“ das Interesse von potenziellen Bewerber*innen geweckt werden kann. Die finale Personalauswahl soll dann im Rahmen der Bestenauswahl erfolgen.
Der Zugang soll auch digital möglich sein (Angebot auf der Homepage, Erreichbarkeit per E-Mail u. a.). Über entsprechende PC-Stationen in den Räumlichkeiten des „Infopoints Sozialleistungen“ sollen auch Online-Anträge gestellt werden können. Damit würden gleichzeitig die Möglichkeiten des Onlinezugangsgesetzes ab 01.01.2023 auch besser für Menschen verfügbar, die sich diese bisher aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erschließen konnten.
Außerdem sollen Scanner, Kopierer und Drucker bereitstehen. Die Mitarbeitenden sollen sich auch um die technische Einweisung kümmern oder Hilfe bei technischen Problemen (vgl. Anlage 1 zur GRDrs 840/2023) geben. Für die Ämter gelten grundsätzlich die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes, die die digitale Teilhabe berücksichtigen sollen. Darüber hinaus kann das Jobcenter bei erfüllten Voraussetzungen digitale Kompetenzen bei Leistungsberechtigten sowie die Ausstattung fördern.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Nr. 3145/2023 der SPD-Gemeinderatsfraktion




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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