Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1088/2013
Stuttgart,
11/19/2013
Haushalt
2014/2015
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
25.11.2013
Rollstuhlfahrern bleibt nur die steile Rampe um zur Haltestelle Föhrich zu gelangen
Beantwortung / Stellungnahme
Mit der Realisierung der Wohnbebauung Stuttgarter/Wiener Straße (Feuerbacher Balkon) wurden Wünsche nach einer besseren Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Föhrich formuliert.
Bei der Inbetriebnahme der Haltestelle Anfang der 90er Jahre wurden die damaligen technischen Regeln für die Barrierefreiheit mit z. B. 8% Rampenneigung realisiert. Für die SSB besteht keine Veranlassung zur Veränderung oder Ergänzung der Zugangssituation, zumal im Umfeld die Wege und Straßen teilweise ein größeres Gefälle aufweisen. Außerdem gibt es für Maßnahmen, die nur zu einer Verbesserung der vorhandenen Barrierefreiheit führen würden, keine Zuwendungen.
Aus den vorgenannten Gründen ist zu überlegen, ob im städtischen Interesse aus dem städtischen Haushalt Mittel für die Erstinvestition eines Aufzugs, der vom Triebweg auf den Bahnsteig stadteinwärts führt, bereitgestellt werden können. Das Siedlungswerk als Bauträger der Neubebauung würde sich ebenfalls an den Herstellungskosten beteiligen.
Über die Zwischenebene, die mit einem Halt des Aufzugs angeschlossen werden kann, wäre auch der Bahnsteig stadtauswärts auf kurzem Weg erreichbar. Die Realisierung eines Aufzugs würde den Zugang zur Haltestelle erleichtern.
Die SSB AG wäre bereit, die Verpflichtung zum Betrieb und zur Instandhaltung des Aufzugs zu übernehmen, wenn sie - um das Wirtschaftsergebnis dadurch nicht zu belasten -dafür einen einmaligen auf einen Zeitraum von 25 Jahren abgezinsten Ablösebetrag erhalten würde. Denn aus Sicht der SSB gibt es Haltestellen, die dringender eines barrierefreien Zugangs bedürfen, wie z. B. die Stadtbahnhaltestelle Bopser.
Vorbehaltlich der noch zu führenden Verhandlungen mit der SSB AG und dem Siedlungswerk werden nach heutigem Stand für die Realisierung eines Aufzugs vom Triebweg bis auf die Bahnsteigebene städtische Mittel in Höhe von 700.000 EUR benötigt. Über einen Ablösebetrag für den Betrieb und die Instandhaltung oder alternativ über eine laufende jährliche Beteiligung der Stadt an diesen Kosten ist noch zu entscheiden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
901/2013, Ziffer 1 und 2 SÖS und LINKE
Dirk Thürnau
Bürgermeister
<Anlagen>