Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 460/2020
Stuttgart,
05/25/2020



Mehraufwand bei der Reinigung von Schulen aufgrund CoronaVO



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich27.05.2020



Beschlußantrag:

1. Aufgrund der verstärkten Wiederinbetriebnahme der Schulen ab dem 15. Juni 2020 wird einer erweiterten Reinigung über Tageskräfte an Schulen zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zusätzlichen Reinigungsleistungen an die Dienstleister zu vergeben, die in der jeweiligen Schule den Auftrag für die Unterhaltsreinigung inne haben.

3. Von den voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 650.000 EUR, wie im Kapitel „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt, wird Kenntnis genommen.



Begründung:


Mit der CoronaVO (Fassung vom 18.05.2020) legt die Landesregierung in §1 Absatz 2, Punkt 4 den Reinigungsstandard der Schulgebäude bei Wiederinbetriebnahme fest:

„Die Reinigung der Einrichtung muss täglich erfolgen, Handkontaktflächen müssen regelmäßig, nach Möglichkeit mehrmals täglich, mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel gereinigt werden.“

Relevant für den Infektionsschutz sind die Handkontaktflächen. Aufgrund der mit Schreiben des Kultusministeriums angekündigten Ausweitung des Schulbetriebs ab 15.06.2020 wird die Belegung der Klassenräume im „Schichtwechsel“ notwendig sein. Zwischen den Wechseln muss dann die Reinigung der Tische, Türgriffe, Fenstergriffe etc. erfolgen.

Für eine zielführende Umsetzung der Verordnung sollen deshalb eine Tageskraft pro Schule und je zwei Kräfte in beruflichen Schulen eingesetzt werden, die schultäglich von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr bei einem Wechsel der Klassen die Handkontaktflächen in den Klassenräumen reinigt. In der anderen Zeit werden die Handkontaktflächen in den Fluren und den Toilettenanlagen gereinigt sowie eine Sichtreinigung der Toilettenanlagen vorgenommen.

Die Schulen werden gebeten, die Belegungsplanung so zu strukturieren, dass eine Mehrfachbelegung eines Raumes an einem Tag weitestgehend vermieden wird. Ggf. wird dadurch nicht in allen Schulen die Zwischenreinigung notwendig sein.

Der bisherige Reinigungsauftrag für die Reinigungsdienstleister wird damit erweitert und es müssen zusätzliche Reinigungskräfte eingesetzt werden.

Gemäß Rundschreiben Nr. 08/2020 „Öffentliches Auftragswesen: Dringlichkeitsvergaben wegen der Corona-Pandemie“ besteht die Möglichkeit, laufende Verträge wertmäßig auszuweiten, ohne dass hierfür ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden muss. Nach der BVO muss jedoch ein Sachbeschluss herbeigeführt werden.



Finanzielle Auswirkungen

Die zusätzliche Beauftragung (zunächst für den Zeitraum 15.06.2020 bis 29.07.2020) ist zwar pro Reinigungsvertrag finanziell relativ gering (ca. 3.800 EUR/ Schulanlage mit einer Tageskraft), generiert jedoch voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von ca. 650.000 EUR.

Eine Kostenbeteiligung des Landes wird angestrebt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat AKR


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

keine

<Anlagen>



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