Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 1414-00
GRDrs 581/2019
Stuttgart,
07/12/2019


Förderung des Ehrenamtes bei der Feuerwehr Stuttgart



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich24.07.2019

Bericht:

Strategiepapier des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg (LFV) „FREIWILLIG.stark!“zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements

Städte und Gemeinden müssen nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) auf ihre Kosten eine leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart wird diese Pflichtaufgabe von Männern und Frauen erfüllt, die sich ehrenamtlich engagieren. Die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen benötigen für ihren Dienst neben guten Rahmenbedingungen, wertschätzende Motivatoren der Gemeinde um sich deren Engagement insbesondere vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels langfristig zu sichern. Würden sich weniger Menschen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst bereit erklären, so müsste die Gemeinde stattdessen – für teures Geld – erheblich in hauptamtliches Personal investieren.

Im Lichte dessen hat der Landesfeuerwehrverband im Juli 2015 das Strategiepapier "FREIWILLIG.stark!" zur Förderung des Ehrenamts bei den Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg verabschiedet. Dieses sieht obligatorische und ergänzende Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den Gemeindefeuerwehren vor. Insbesondere beantwortet es die zentrale Fragestellung nach den Möglichkeiten der Sicherstellung des langfristigen Engagements der ehrenamtlich Tätigen. Das Strategiepapier ist als Anlage 1 beigefügt. Damit gibt der Landesverband den Gemeinden eine Hilfestellung mit welchen Maßnahmen die Motivation und Wertschätzung der Freiwilligen Feuerwehrangehörigen im Zuge einer nachhaltigen Förderung des Ehrenamtes erfolgen kann.

Forderungskatalog des Stadtfeuerwehrverbandes Stuttgart e.V. „Förderung des Ehrenamtes bei den FEUERWEHREN in der Landeshauptstadt Stuttgart“ sowie Umsetzung durch die Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2018/19

Im Juni 2016 hat der Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. auf Grundlage des Strategiepapiers des LFV, die Maßnahmen für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart auf die örtlichen Verhältnisse herunter gebrochen und Prioritäten für die Umsetzung definiert. Bezüglich der weiteren Details wird auf die Anlage 2 dieser Vorlage verwiesen.

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/19 wurden durch die Haushalts-Anträge der Faktionen der CDU (Nr. 324/2017), Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Nr. 487/2017), SÖS/LINKE/Plus (618/2017), Freie Wähler (Nr. 728/2017), FDP (Nr. 849/2017) und Die STAdTISTEN (Nr. 877) zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 132.500 € für die Jahre 2018/2019 zur Verfügung gestellt (GRDrs 1309/2017). Die Mittelverwendung wurde mit der Novellierung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (GRDrs 497/2018) umgesetzt. Dabei wurde in einem ersten Schritt der Schwerpunkt auf die Förderung der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gelegt (Maßnahmenpaket I der GRDrs 497/2018). Hierbei wurde die Einsatzentschädigung von 12 € auf 15 €/Einsatzstunde, sowie die Zuwendung an die Kameradschaftskasse von 75 € auf 100 €/aktivem FF-Angehörigen erhöht. Ergänzend wurde mit der Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten begonnen und erstmalig anlässlich des 125-jährigen Festaktes der Freiwilligen Feuerwehrabteilung Stuttgart-Rotenberg ein finanzieller Zuschuss von 5.000 € im Mai 2018 gewährt.

Umsetzung der weiteren Maßnahmenpakete II – IV im Doppelhaushalt 2020/2021ff

Die weiteren Maßnahmenpakete sind: II. Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit, III. Personalunterhaltung/-fürsorge und IV. Anerkennung von Führungsfunktionen. Für die Verstetigung des beschlossenen Maßnahmenpakets I sowie die Umsetzung der ergänzenden Maßnahmenpakete II – IV werden dauerhafte Finanzmittel in Höhe von rund 580.000 €/Jahr benötigt.

Ehrenamtsförderung – Maßnahmenpaket I;
Verstetigung/Fortführung der für die Jahre 2018/2019 beschlossenen Erhöhung der Aufwendungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart über 2019 hinaus.

Fortführung des bereits beschlossenen Maßnahmenpakets von 132.500 € über das Jahr 2019 hinaus für die beschlossene Erhöhung der Einsatzentschädigung von 12 € auf 15 €/ Einsatzstunde sowie die Erhöhung der Pauschale an die Kameradschaftskasse von 75 € auf 100 €/aktivem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Fortführung der beschlossenen o.g. satzungsrechtlich verankerten Tatbestände zum Doppelhaushalt 2018/19 sind aus Sicht der Feuerwehr Stuttgart obligatorisch.


Ehrenamtsförderung – Maßnahmenpaket II - IV;
Forderung des Stadtfeuerwehrverbandes und der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart zur Umsetzung der noch offenen Punkte aus den Strategiepapieren.

Für die Umsetzung des zusätzlichen Maßnahmenpakets werden dauerhaft über die rund 132.500 € des Maßnahmenpaktes I hinaus weitere 447.500 €/Jahr benötigt. Das Konzept aus 2017 wurde nochmals überarbeitet und aktualisiert, da vor allem für die Funktionsträger und Übungsleiter der 24 Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr künftig eine höhere funktionsbezogene Aufwandsentschädigung der Funktionsträger (Abteilungskommandanten und deren Stellvertretung, Maschinisten und Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und deren Stellvertretung udgl.) gewährt werden soll.

Zudem zeigen die Erfahrungswerte der Jubiläen der Freiwilligen Feuerwehr, dass höhere Bezuschussungen des jeweiligen Festaktes als in 2017 angenommen angezeigt sind. Dabei wurde auch die unterschiedliche Größe der Freiwilligen Feuerwehrabteilungen berücksichtig und ein neuer Durchschnittswert ermittelt. Wegen der weiteren Details wird auf Anlage 3 verwiesen.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Fortführung Maßnahme I
133
133
133
133
133
Maßnahmen II - IV
447
447
447
447
447
Finanzbedarf
580
580
580
580
580
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage zur Kenntnis genommen. Haushaltsrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Martin Schairer
Bürgermeister



Anlagen:

3

<Anlagen>

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Anlage 1-Broschüre_Strategiepapier.LFWV BW.pdf
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Anlage 2-Förderung Ehrenamt FF STVFWB.pdf
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Anlage 3 Freiwillig.Stark!.docx