Forderungskatalog des Stadtfeuerwehrverbandes Stuttgart e.V. „Förderung des Ehrenamtes bei den FEUERWEHREN in der Landeshauptstadt Stuttgart“ sowie Umsetzung durch die Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2018/19
Im Juni 2016 hat der Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. auf Grundlage des Strategiepapiers des LFV, die Maßnahmen für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart auf die örtlichen Verhältnisse herunter gebrochen und Prioritäten für die Umsetzung definiert. Bezüglich der weiteren Details wird auf die Anlage 2 dieser Vorlage verwiesen.
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/19 wurden durch die Haushalts-Anträge der Faktionen der CDU (Nr. 324/2017), Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Nr. 487/2017), SÖS/LINKE/Plus (618/2017), Freie Wähler (Nr. 728/2017), FDP (Nr. 849/2017) und Die STAdTISTEN (Nr. 877) zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 132.500 € für die Jahre 2018/2019 zur Verfügung gestellt (GRDrs 1309/2017). Die Mittelverwendung wurde mit der Novellierung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (GRDrs 497/2018) umgesetzt. Dabei wurde in einem ersten Schritt der Schwerpunkt auf die Förderung der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gelegt (Maßnahmenpaket I der GRDrs 497/2018). Hierbei wurde die Einsatzentschädigung von 12 € auf 15 €/Einsatzstunde, sowie die Zuwendung an die Kameradschaftskasse von 75 € auf 100 €/aktivem FF-Angehörigen erhöht. Ergänzend wurde mit der Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten begonnen und erstmalig anlässlich des 125-jährigen Festaktes der Freiwilligen Feuerwehrabteilung Stuttgart-Rotenberg ein finanzieller Zuschuss von 5.000 € im Mai 2018 gewährt.
Umsetzung der weiteren Maßnahmenpakete II – IV im Doppelhaushalt 2020/2021ff
Die weiteren Maßnahmenpakete sind: II. Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit, III. Personalunterhaltung/-fürsorge und IV. Anerkennung von Führungsfunktionen. Für die Verstetigung des beschlossenen Maßnahmenpakets I sowie die Umsetzung der ergänzenden Maßnahmenpakete II – IV werden dauerhafte Finanzmittel in Höhe von rund 580.000 €/Jahr benötigt.
Ehrenamtsförderung – Maßnahmenpaket I; Verstetigung/Fortführung der für die Jahre 2018/2019 beschlossenen Erhöhung der Aufwendungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart über 2019 hinaus.
Fortführung des bereits beschlossenen Maßnahmenpakets von 132.500 € über das Jahr 2019 hinaus für die beschlossene Erhöhung der Einsatzentschädigung von 12 € auf 15 €/ Einsatzstunde sowie die Erhöhung der Pauschale an die Kameradschaftskasse von 75 € auf 100 €/aktivem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Fortführung der beschlossenen o.g. satzungsrechtlich verankerten Tatbestände zum Doppelhaushalt 2018/19 sind aus Sicht der Feuerwehr Stuttgart obligatorisch.
Für die Umsetzung des zusätzlichen Maßnahmenpakets werden dauerhaft über die rund 132.500 € des Maßnahmenpaktes I hinaus weitere 447.500 €/Jahr benötigt. Das Konzept aus 2017 wurde nochmals überarbeitet und aktualisiert, da vor allem für die Funktionsträger und Übungsleiter der 24 Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr künftig eine höhere funktionsbezogene Aufwandsentschädigung der Funktionsträger (Abteilungskommandanten und deren Stellvertretung, Maschinisten und Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und deren Stellvertretung udgl.) gewährt werden soll.
Zudem zeigen die Erfahrungswerte der Jubiläen der Freiwilligen Feuerwehr, dass höhere Bezuschussungen des jeweiligen Festaktes als in 2017 angenommen angezeigt sind. Dabei wurde auch die unterschiedliche Größe der Freiwilligen Feuerwehrabteilungen berücksichtig und ein neuer Durchschnittswert ermittelt. Wegen der weiteren Details wird auf Anlage 3 verwiesen.
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Das Referat WFB hat die Vorlage zur Kenntnis genommen. Haushaltsrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Dr. Martin Schairer Bürgermeister Anlagen: 3 <Anlagen> zum Seitenanfang