Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1182/2023
Stuttgart,
11/07/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Zusätzliche Mittel für die Ermöglichung eines interimistischen Angebots Drogenkonsumraum

Beantwortung / Stellungnahme


Der Umbau und die Sanierung des Gebäudes in der Ossietzkystraße 6 als künftigem Standort des Drogenkonsumraums wird voraussichtlich erst Mitte 2027 abgeschlossen sein (vgl. GRDrs 255/2023 „Umbau und Sanierung des Gebäudes Ossietzkystraße 6, Stuttgart-Mitte mit Integration Drogenkonsumraum und Büronutzung für das Sozialamt“). In enger Abstimmung mit den künftigen Trägern des Drogenkonsumraums (Release Stuttgart e. V. und Caritasverband für Stuttgart e. V.) hat die Sozialverwaltung Möglichkeiten einer Interimslösung für den Drogenkonsumraum eruiert.

Ein Interims-Drogenkonsumraum könnte im 2. Stock des Kontaktcafés „High Noon“
(Lazarettstraße 8) geschaffen werden. Zu diesem Zweck müssten die im 2. Stock befindliche Werkstatt und die Kleiderkammer verlagert werden. In den Räumen im 2. Stock könnten zwei Plätze für intravenösen Konsum und ein Platz für inhalativen Konsum
(separate „Smokebox“ mit entsprechender Lüftung) eingerichtet werden. Hierfür müssten die Räumlichkeiten so umgebaut werden, dass sie die Anforderungen der „Verordnung der Landesregierung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen“ vom 26.07.2022 erfüllen (geflieste Wände, abwischbarer Boden, abwischbare Edelstahltische an den Konsumplätzen, voll einsehbar etc.). Weiterhin böte der 2. Stock des „High Noon“ die Möglichkeit, einen separaten Empfangsbereich mit Ausgabestelle für die Konsumutensilien und einen Lagerraum mit Spülmaschine sowie einen Aufenthaltsraum für die Mitarbeitenden einzurichten. In den übrigen Räumlichkeiten des „High Noon“ stünden ausreichend Möglichkeiten zum Aufenthalt vor oder nach dem Konsum für die Klient*innen zur Verfügung. Die Vermieterin der Liegenschaft des „High Noon“, die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH, wäre mit den notwendigen Umbaumaßnahmen einverstanden.



Von Vorteil wäre, dass das „High Noon“ als Anlaufstelle unter Konsumierenden schon bekannt und im Quartier akzeptiert ist. Daher ist wenig Aufwand für die Bewerbung des Angebots und die Aufklärung notwendig. Rechtlich betrachtet kann eine Interimslösung im „High Noon“ jedoch nur eine zeitweise Lösung sein, da der Zugang zum 2. Stock im „High Noon“ nicht barrierefrei gestaltet werden kann. Ein barrierefreier Zugang, wie er in der Ossietzkystraße 6 vorgesehen ist, ist Voraussetzung für eine dauerhafte Betriebserlaubnis eines Drogenkonsumraums in Baden-Württemberg.

Für die Einrichtung eines Interims-Drogenkonsumraums im 2. Stock des „High Noon“ wären die im Folgenden aufgeführten finanziellen Mittel notwendig. Die Kalkulation beruht auf der Annahme, dass Anfang 2024 mit dem Umbau begonnen wird. Damit könnte ab Juli 2024 der Drogenkonsumraum im „High Noon“ den Betrieb aufnehmen. Das Personal sollte bereits ab April 2024 eingestellt werden, um die Inbetriebnahme vorzubereiten. Die Interimslösung könnte bis Ende 2027 bestehen und Anfang 2028 der Umzug in die Ossietzkystraße 6 erfolgen.

Für den notwendigen Umbau des 2. Stocks im „High Noon“ inkl. Sanierung und Installation der Sanitäranlagen, Einrichtung der EDV, Installation der Abwasser-, Wasser-, Gas- und Stromanalagen, Gestaltung und Ausstattung der Räumlichkeiten entsprechend den Erfordernissen der „Verordnung der Landesregierung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen“ vom 26.07.2022 und Installation einer „Smokebox“ mit entsprechender Belüftung würden rd. 122 TEUR im Jahr 2024 anfallen. Da die Räume nach Beendigung des Interimsbetriebs im ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden müssen, wären für den Rückbau im Jahr 2027 rd. 31 TEUR notwendig.

Erforderlich wären außerdem Programmkosten in Höhe von 8 TEUR im Jahr 2024 und jeweils 15 TEUR in den Jahren 2025 bis 2027 für die Anschaffung und Bereitstellung von hygienischen Konsumutensilien (Nadeln, Kanülen, etc.) sowie weiteren Hygienematerialien (Nierenschalen, Tupfer etc.).

Die Kosten für die rechtlich vorgeschriebene tägliche hygienische Reinigung des Interims-Drogenkonsumraums (siehe „Verordnung der Landesregierung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen“ vom 26.07.2022) würden rd. 9 TEUR im Jahr 2024 sowie jeweils rd. 19 TEUR in den Jahren 2025 bis 2027 betragen.

Personal wäre im Umfang von 1,0 VZÄ für Leitung, 2,15 VZÄ für Fachkräfte, 0,75 VZÄ für Verwaltung und 3,5 VZÄ für Pflegefachkräfte notwendig. Dazu sind 10 Honorarkräfte auf Minijob-Basis erforderlich. Diese Personalausstattung entspricht der Planung für den künftigen Standort in der Ossietzkystraße 6. Sie ist notwendig, um das Angebot auch am Wochenende öffnen zu können.

Die Förderquote zur Finanzierung des Personals sollte 100 % der städtischen Personalkostenpauschale betragen und nicht wie im Suchtbereich eigentlich üblich 77,5 %, da die Träger für die zusätzlichen Stellen, die sie mit einer Interimslösung erhalten würden, derzeit und absehbar keine Landesförderung bekommen. Eine Förderung der zusätzlichen Stellen mit 77,5 % würde die Träger aufgrund des zu erbringenden Eigenanteils daher in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Sollten die Träger während der Laufzeit der Interimslösung doch eine Landesförderung bekommen, könnte die Übernahme der Personalkostenpauschale jederzeit auf 77,5 % reduziert werden.


Bei der Berechnung wurde die Tarifsteigerung für das Jahr 2024 mit 11,22 % und mit 2 % für die Jahre 2025 ff sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 4.600 EUR/VZÄ berücksichtigt.

Demnach errechnet sich für die Jahre 2024 bis 2027 folgender Finanzbedarf für einen Interims-Drogenkonsumraum im 2. Stock des „High Noon“, Lazarettstraße 8:

Interimslösung Drogenkonsumraum
2024
2025
2026
2027
in TEUR
Umbau
122
Rückbau
31
Personal Fachkräfte inkl.
arbeitsplatzbezogene Sachkosten
442
617
629
641
Personal geringfügig Beschäftigte
3
5
5
5
Programmkosten
8
15
15
15
Reinigungskosten
9
19
19
19
Gesamt
584
656
668
711





Vorliegende Anträge/Anfragen

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1047/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, 3071/2023 SPD-Gemeinderatsfraktion, 5061/2023 PULS-Fraktionsgemeinschaft




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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