Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
154/2015
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 25.03.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Ermächtigung zur Einstellung von Personal für das Gebrüder Schmid Zentrum im Generationenhaus Heslach

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 23.03.2015, nicht öffentlich,
Nr. 34

Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 18.03.2015, GRDrs 154/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Sozialamt wird ermächtigt, eine/-n Mitarbeiter/-in mit einem Beschäfti- gungsumfang von 50 % einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe 5 TVöD für die Bearbeitung von Verwaltungsaufgaben, die im Zusammenhang mit der Weiterführung und -entwicklung des "Café Nachbarschafft" und der Betreuung der ehrenamtlichen Gastgeber/-innen im Gebrüder Schmid Zentrum des Generationenhauses Heslach Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung anfallen, befristet vom 01.04.2015 bis 31.12.2015, einzustellen.

2. Die überplanmäßigen Aufwendungen im THH 500, Sozialamt, Amtsbereich 5003140, Schlüsselprodukt, 1.31.40.01.70.00-500, Mehrgenerationenhaus Heslach, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen, in Höhe von 19.300 EUR werden gedeckt durch entsprechende Mehrerträge bei Kontengruppe 348 – Kostenerstattungen und -umlagen.

StRin Gröger (SPD) verweist auf ihren Wortbeitrag im Sozial- und Gesundheits- ausschuss am 23.03.2015 und bekräftigt, man nehme gerne mit Dank die Spende an, bis 31.12.2015 eine 0,5-Stelle im Generationenzentrum anzustellen. Dies könne jedoch keine Vorwegnahme von Entscheidungen im Haushalt sein, die für den Stellenplan zu treffen sind.

BM Wölfle stellt klar, es sei die ureigene Aufgabe des Gemeinderats, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Schwerpunkte zu setzen und aus den vielen Anträgen, die seitens der Verwaltung gestellt wurden, die aus Sicht des Gemeinde- rats notwendigsten Stellen herauszusuchen. In der Gemeinderatsdrucksache sei dies entsprechend so formuliert worden.


Er stellt anschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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