Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 0601-00
GRDrs 1010/2013
Stuttgart,
11/07/2013



Vorbereitung der Europawahl, der Gemeinderatswahl und der Wahl der Regionalversammlung am 25. Mai 2014



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.11.2013
21.11.2013



Beschlußantrag:

1. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 67 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 392 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelfer sieht in § 6 Abs. 3 eine Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer vor.

Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten vor allem in den letzten sechs Wochen vor der Wahl werden bis zu 67 Aushilfsangestellte für bis zu 392 Wochen benötigt.



Finanzielle Auswirkungen

Die in Anlage 1 dargestellten Kosten sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2014 im Teilhaushalt 120 – Statistisches Amt enthalten.


Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

1


Begründung:

1. § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht für die Wahlhelfer/-innen eine Entschädigung von 9,20 € je angefangene Stunde, höchstens jedoch 55,20 € pro Tag vor. Diese Satzungsregelung ist für Kommunalwahlen bindend. Für ca. 3700 Wahlhelfer/-innen am Wahlsonntag und für ca. 1500 Wahlhelfer/-innen am Montag/Dienstag nach der Wahl sind insgesamt ca. 334 000 € aufzuwenden.

2. Bei den Wahlen am 25. Mai 2014 ist mit bis zu 70 000 Wahlscheinanträgen für jede der drei Wahlen zu rechnen. Daneben müssen u.a. die Wahlhelfer/-innen geworben und verpflichtet, 349 Wahllokale eingerichtet und mit allen Unterlagen versorgt, über 250 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für diese und andere termingebundenen Massenarbeiten, die überwiegend in den letzten sechs Wochen vor der Wahl anfallen, ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich. Es ist vorgesehen




zum Seitenanfang