Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1346/2021
Stuttgart,
12/03/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Gauthier Dance/Dance Company Theaterhaus Stuttgart fördern

Beantwortung / Stellungnahme

Die Tanzcompagnie Gauthier Dance wurde 2007 mit zunächst 6 Tänzer*innen als hauseigenes Tanzensemble des Theaterhauses gegründet. Soziales Engagement und Kulturvermittlung durch Aktionen und Aufführungen an Schulen, in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und anderen sozialen Einrichtungen gehörten dabei von Anfang an zum Selbstverständnis von Gauthier Dance.

Zunächst über Projektfördergelder seitens der Stadt unterstützt, erhielt das Theaterhaus ab 2012 neben der bisherigen institutionellen Förderung eine zusätzliche verstetigte Förderung über 300.000 EUR p.a., zweckgebunden für das Tanzensemble. Zum Haushaltsjahr 2017 wurde diese auf 337.500 EUR p.a. erhöht.

Für das erstmals in 2015 veranstaltete Tanzfestival COLOURS gewährte der Gemeinderat eine weitere Projektförderung mit 250.000 EUR, die für die Wiederaufnahmen in 2017 und 2019 auf jeweils 350.000 EUR erhöht wurde.

Als das Theaterhaus Stadt und Land BW Anfang 2019 mit einem Brandbrief über eine besorgniserregende finanzielle Schieflage informierte, wiesen die Spartenabrechnungen einen deutlich gewachsenen Anteil der Tanzsparte an den Gesamtausgaben des Theaterhauses aus und, trotz wachsender Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Zuwendungssteigerungen, auch steigende Bedarfe der Querfinanzierung über andere Sparten des Hauses. Die Compagnie hatte in den vorausgegangenen Jahren eine beachtenswerte künstlerische Entwicklung genommen und war, jedoch ohne Zustimmung von Stadt und Land, auf 18 Tänzer*innen gewachsen. Weitere festangestellte und feste freie Mitarbeiter*innen machten die Tanzsparte mittlerweile zu einer mächtigen Abteilung innerhalb des Theaterhauses.

Eine Spartenzuschreibung bzgl. der finanziellen Schieflagen erfolgte gleichwohl nicht. Bei der Ursachensuche für die finanzielle Notsituation unter Begleitung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz wurden seinerzeit neben allgemeinen wie spartenbezogenen Sponsoringausfällen u.a. spartenübergreifend unzureichende Abstimmungen zwischen künstlerischen und kaufmännischen Planungen deutlich (vgl. GRDrs. 1264/2019).

Sowohl von Seiten des Landes BW als auch der Stadt wurde während des damaligen Prozesses unmissverständlich dargelegt, dass die Tanzsparte als fester und wichtiger Bestandteil des Theaterhauses gesehen wird. Bei den seinerzeitigen Sonderzuwendungen wurde ebenso wenig wie bei den beschlossenen Erhöhungen der institutionellen Förderung ab 2020 differenziert zwischen Theaterhaus allgemein und Gauthier Dance. Eine anteilige Zweckbindung der institutionellen Zuwendungen für die Tanzsparte Gauthier Dance wurde bei der Stadt wie beim Land BW ab 2020 aufgegeben. Lediglich die Zuwendung für das biennale COLOURS Festival, die weiterhin als zusätzlich Projektförderung gewährt wird, wurde durch Gemeinderatsbeschluss separat auf 450.000 EUR erhöht.

Bedingung des seinerzeit zwischen Stadt und Land BW abgestimmten Sanierungskon-zepts mit Sonderzuwendungen und Erhöhung der institutionellen Förderungen waren allerdings die Begrenzung der Tanzcompagnie auf vorerst 16 feste Tänzer*innen und Beibehaltung fester Budgets für Neuproduktionen.

Als Voraussetzung für weitere Zuwendungserhöhungen wurde seitens der Verwaltung zunächst die Erarbeitung eines Strategiekonzepts unter Einbindung der Zuwendungs-geber empfohlen, das perspektivisch strukturelle wie inhaltlich-konzeptionelle
Entwicklungen des Theaterhauses im Ganzen in den Blick nehmen sollte (siehe auch hierzu GRDrs. 1264/2019). Sowohl eine künftige Bespielung des Erweiterungsbaus ergänzend zum bestehenden TH-Komplex wie auch der anstehende Generationenwechsel in der Geschäftsführung machen Veränderungen insoweit unausweichlich. Diese sollten frühzeitig überlegt, mit den maßgeblichen Gremien abgestimmt und eingeleitet werden. Der Prozessbeginn wurde seitens der Zuwendungsgeber zwischenzeitlich mehrfach angemahnt. Zuletzt wurde von Seiten des Theaterhauses die Einberufung einer Lenkungsgruppe für Anfang 2022 in Aussicht gestellt.


Bei einer separaten Erhöhung der Fördermittel, speziell für die Tanzsparte Gauthier Dance, ist grundsätzlich zu bedenken, dass diese innerhalb des Theaterhauses durch diese sowohl durch die Verwaltungsabteilung (personelle, vertragliche und finanzielle Angelegenheiten) wie auch durch die Abteilung Technik und Werkstätten weitreichend unterstützt wird. Zusätzliche Aktivitäten sind immer auch mit erheblichem personellen Mehraufwand in diesen Bereichen verbunden.

Kurzfristig hat Gauthier Dance nun einen Antrag auf Erhöhung der Förderung für die Jahre 2022 - 2024 eingereicht. Der aufgeführte Mehrbedarf in Höhe von jeweils 500.000 EUR für die Jahre 2022 und 2023 sowie 350.000 EUR für das Jahr 2024 begründet sich im Antrag wie folgt:

1. Laut Antrag werden eine Deckungslücke in Höhe von 170.000 EUR p. a. sowie eine allgemeine Kostensteigerung in Höhe von 30.000 EUR p. a. geltend gemacht.
Auf Basis des vorliegenden Antrags können die angeführten Kostensteigerungen sowie die Deckungslücke durch die Kulturverwaltung nicht beurteilt werden. Darüber hinaus ist auf den im Rahmen der Doppelhaushaltsverhandlungen durch die Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater vorgelegten Dynamisierungsantrag zu verweisen, anhand dessen entsprechenden finanziellen Entwicklungen über die Jahre hinweg begegnet werden soll. Das Theaterhaus Stuttgart ist Teil der Solidargemeinschaft, die den Antrag vorgelegt hat.

2. Für das zunächst auf drei Jahre angelegte Projekt „Moves for Future“, das Zielen der kulturellen Bildung folgt und eine Verjüngung des Tanzpublikums bzw. eine nachhaltige Bindung von Zuschauer*innen unter 30 Jahren anstrebt, werden für die Jahre 2022 - 2024 Mittel in Höhe von 150.000 EUR p. a. beantragt. Die Kulturverwaltung hält gerade vor dem Hintergrund der Pandemie jugendbezogene Aktivitäten für sinnvoll.

3. Im Jahr 2023 begeht Gauthier Dance sein 15. Jubiläum. Im Zuge dieses Jubiläums soll in konzeptioneller Anlehnung an das erfolgreiche „Dying Swans Project“ (2021) ein neues Filmvorhaben, „The Alive Project“ realisiert werden, das zusammen mit 15 internationalen Größen der Choreografie den zeitgenössischen Tanz in den Mittelpunkt stellen will. Beantragt werden hierfür 150.000 EUR für die Jahre 2022 und 2023.
Durch die nur zweijährige Projektlaufzeit ergibt sich die gegenüber den Jahren 2022 und 2023 niedrigere Antragssumme für das Jahr 2024.

Sich aus den einzelnen, oben genannten Antragspositionen entwickelnde langfristigen Bedarfe ab dem Jahr 2025 gehen aus dem Antrag von Gauthier Dance nicht hervor.



Vorliegende Anträge/Anfragen

1358/2021 Die FrAKTION




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




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