Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
179a
4
VerhandlungDrucksache:
91/2023
GZ:
0045-01
Sitzungstermin: 26.04.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Zuschuss an den Ring politischer Jugend 2021

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 19.04.2023, GRDrs 91/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Ring politischer Jugend (RpJ) wird auf der Grundlage der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 (GRDrs 453/2010; Niederschrifts-Nr. 339) beschlossenen Regelung für die im Jahre 2021 angefallenen anerkannten Aufwendungen für durchgeführte gemeinsame Veranstaltungen, Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen sowie für durchgeführte politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienten, ein Zuschuss im Betrag von 6.465,42 € gewährt, der wie folgt auf die im RpJ vertretenen Jugendorganisationen intern zu verteilen ist:
2. Der Aufwand wird im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnishaushalt THH 100, Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - gedeckt.

3. Für die Zuschüsse gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Zur Kritik von StR Ebel (AfD), dass Zuschüsse an eine vom baden-württembergischen Verfassungsschutz als "linksextreme Bestrebung" bezeichnete Organisation gingen, erklärt EBM Dr. Mayer, die Vergabe der Mittel sei nicht mit einer Gesinnungskontrolle verbunden. Ergänzend merkt StRin Meergans (SPD) an, die Junge Alternative sei aktuell als gesichert rechtsextrem gekennzeichnet worden, weshalb es wenig Grundlage für den Beitrag von StR Ebel gebe. Sie dankt den politischen Jugendorganisationen für ihre politische Bildungsarbeit.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei 1 Gegenstimme mehrheitlich wie beantragt.

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