Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
426
37
VerhandlungDrucksache:
367/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin: 19.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Überführung der Bildungsgänge VAB, BEJ und AV in den Schulversuch AVdual im Rahmen der Neukonzeption des Übergangs Schule - Beruf des Landes Baden-Württemberg

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 10.07.2023, öffentlich, Nr. 76
Ergebnis: Kenntnisnahme


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 27.06.2023, GRDrs 367/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Überführung der Bildungsgänge Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf (VAB), Berufseinstiegsjahr (BEJ) und Ausbildungsvorbereitung (AV) in Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) an den öffentlichen beruflichen Schulen in Stuttgart wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, beginnend mit dem Schuljahr 2024/2025 die Schulart AVdual umzusetzen sowie hierzu erforderliche vorbereitende Prozesse bzw. Antragstellungen und das regionale Übergangsmanagement sukzessive im Jahr 2023 einzuleiten und aufzubauen.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf von 1,5 Stellen (1,0 in Bes.Gr. A13 h. D. und 0,5 in Bes.Gr. A12) zum Stellenplan 2024 beim Schulverwaltungsamt für den Aufbau und die Umsetzung des neuen Schulangebots AVdual mit seinen Bausteinen AVdual-Begleitung und Städtisches Regionales Übergangsmanagement wird Kenntnis genommen. Eine Bezuschussung in Höhe von bis zu 77.000 EUR durch Mittel des Landes ist möglich. Über die Stellenschaffungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 entschieden.

4. Das Schulverwaltungsamt wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Doppelhaushalt 2024/2025 beauftragt, Träger mit der Bereitstellung von AVdual-Begleitungen zu beauftragen. Hierfür werden ab 2024 im THH 400 - Schulverwaltungsamt, die unter der Rubrik "Finanzielle Auswirkungen" dargestellten zusätzlichen Mittel benötigt. Diese werden zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

5. Für die räumliche und sächliche Ausstattung der Beruflichen Schulen werden ab 2024 einmalig Mittel in Höhe von 570.000 EUR im THH 400 - Schulverwaltungsamt benötigt. Diese werden zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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