Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB/T
GRDrs 878/2022
Stuttgart,
03/16/2023



Wilhelms-Gymnasium Stuttgart-Degerloch
- Projektbeschluss für Erweiterung durch den NWT-Neubau
- Vorprojekt- und Projektbeschluss für Interimsgebäude




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Degerloch
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.03.2023
21.03.2023
28.03.2023
29.03.2023



Beschlußantrag:

1. Vom Raum- und Sanierungsbedarf des Wilhelms-Gymnasiums wird Kenntnis genommen.

2. Der Planung des NWT-Neubaus (Bau E) und der Hausmeisterwohnung (Bau B1) An bau an Bau B gemäß

3. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung für die Maßnahmen gemäß der Beschlussziffer 2 auf der Grundlage der Entwurfsplanung bis Leistungsphase 6 HOAI sowie Teilen von Leistungsphase 7 beauftragt.


4. Interimsgebäude
5. Dem Interimsbau als Modulbau (Beschlussziffer 4) mit
6. Die voraussichtlichen Auszahlungen nach Kostenberechnung vom 27.09.2022 belaufen sich für Beschlusspunkt 2 auf 18.075.000 € und für Beschlusspunkt 4 auf 5.100.000 €.

Begründung:


1. Beschlüsse
Vorprojektbeschluss zur Erweiterung durch einen NWT-Neubau GRDrs 967/2019
Verwaltungsausschuss, Einbringung 27.05.2020
Bezirksbeirat Degerloch, Beratung 23.06.2020
Ausschuss für Umwelt und Technik, Vorberatung 07.07.2020
Verwaltungsausschuss, Beschlussfassung 08.07.2020


2. Schulsituation und Bedarf
Im Stadtbezirk Degerloch befindet sich das Wilhelms-Gymnasium. Das Gymnasium gehört neben dem Zeppelin-Gymnasium und dem Leibniz-Gymnasium zu den drei Stuttgarter Gymnasien, welche am Schulversuch „Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium“ (G9) teilnehmen. Unter anderem wird das Gymnasium durch das G9-Angebot stark nachgefragt. Im vergangenen Schuljahr 2021/2022 wurden am Wilhelms-Gymnasium insgesamt 810 Schülerinnen und Schüler in insgesamt 29 Klassen unterrichtet. Dies entspricht einer inzwischen nahezu vollständigen G9-Belegung in drei Klassenzügen sowie über die Dreizügigkeit hinausgehende Jahrgänge im Jahrgangsstufenbereich.

Zusätzlich wurden zwei Klassen der Bodelschwinghschule (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) in kooperativer Organisationsform (KOF) am Wilhelms-Gymnasium unterrichtet.

Die Prognosen der künftigen Schülerentwicklung des Gymnasiums zeigen eine dauerhaft stabile Dreizügigkeit. Außerdem sind für die Weiterführung der KOF (Bodelschwinghschule/ Wilhelms-Gymnasium), außer der pädagogischen Bedeutung, auch aus regionalen Kapazitätsgründen zukünftig zwei Klassenräume am Wilhelms-Gymnasium erforderlich.

Neben der Schulsituation des Wilhelms-Gymnasiums ist für die Planung des Bauablaufs auch die Gesamtsituation am Schulcampus Degerloch zu betrachten. Auf dem Gelände befinden sich die dreizügige Fritz-Leonhardt-Realschule (FLRS) sowie die zweizügige Albschule (Grundschule mit Schülerhaus). Die Fritz-Leonhardt-Realschule wird aufgrund steigender Schülerzahlen im Einzugsbereich künftig von drei auf vier Züge anwachsen. Im Schuljahr 2027/2028 wird sie voraussichtlich erstmalig vier Eingangsklassen bilden müssen und in darauffolgenden Jahren weiter anwachsen.

3. Raumsituation
Auf dem Schulgelände des Wilhelms-Gymnasium befinden sich aktuell ein Hauptbau, der aktuelle Fachklassenbau, ein Mensagebäude und ein Turnhallenbau mit Lehrschwimmbecken. In den Gebäuden Hauptbau und Fachklassenbau stehen der Schule insgesamt 3.072 m² Programmfläche zur Verfügung. Die vorhandene Programmfläche entspricht nicht dem Modellraumprogramm eines vollwertigen dreizügigen Gymnasiums. Das Gymnasium benötigt 4.334 m² Programmfläche für eine vollständige Dreizügigkeit einschließlich Ganztagsflächen.

Durch einen Erweiterungsbau ist es möglich, die naturwissenschaftlichen und einen Teil der musisch-technischen Fachräume künftig dort unterzubringen. In einem zweiten Schritt wird der bisherige Fachklassenbau saniert und dieser im selben Zuge zum allgemeinen Unterrichtsbereich umstrukturiert.
Mit der Umstrukturierung des Fachklassenbaus werden langfristig fehlende Räume für das Wilhelms-Gymnasium im 1. OG geschaffen. Darüber hinaus sind im umstrukturierten Fachklassenbau zusätzliche multifunktionale Unterrichtsbereiche vorhanden, welche nach Abschluss der Sanierung sowohl dem Wilhelms-Gymnasium als auch der Fritz-Leonhardt-Realschule bedarfsorientiert zu Verfügung gestellt werden können.


Die Raumsituation am gesamten Schulcampus stellt sich aktuell als überaus beengt dar und sämtliche Reserven sind ausgeschöpft. Die Fritz-Leonhardt-Realschule nutzt neben dem eigenen Gebäudekomplex zusätzlich größere Teile des Albschulgebäudes sowie einen Klassenraum an der TVH Degerloch. Das Wilhelms-Gymnasium ist zudem aufgrund der starken Jahrgangsstufe mit zwei Klassen an die Filderschule ausgelagert.

Die Fritz-Leonhardt-Realschule wird aufgrund größerer Aufsiedlungsareale im Einzugsbereich voraussichtlich ab dem Schuljahr 2027/28 sukzessive von 3 auf 4 Züge anwachsen. Der daraus resultierende längerfristige zusätzliche Raumbedarf kann nicht mit den Bestandsstrukturen gedeckt werden und bedarf daher zusätzliche Kapazitäten.

4. Interimsbedarfe / Raumprogramm
Die im Planungsverlauf für die einzelnen Gebäude des Wilhelms-Gymnasiums konkretisierten Raumnutzungsplanungen und Bauabschnitte machen eine über mehrere Phasen konzipierte Interimsplanung erforderlich.
Mit Rückbau des für den Neubau (Bau E) erforderlichen Pavillongebäudes entstehen zunächst Fehlbedarfe in geringerem Umfang (3 - 5 Unterrichtsräume), welche jedoch während der folgenden Bauabschnitte zur Umstrukturierung und Sanierung des Fachklassenbaus (Bau B) sowie zur Sanierung des Hauptgebäudes (Bau A) deutlich (8 Unterrichtsräume) ansteigen.
Der sich aus den Maßnahmen am Wilhelms-Gymnasium ergebende Bedarf an Interimsschulräumen ist ablaufbedingt bereits für eine insgesamte Standzeit von 6 Jahren erforderlich. Aus der Standzeit ergeben sich erhöhte energetische Anforderungen die sich konstruktiv technisch nicht mit Containeranlagen realisieren lassen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, auf dem Gelände des Schulcampus‘ Degerloch ein Modulgebäude zur Abdeckung des Raumfehlbedarfs während der Baumaßnahmen am Wilhelms-Gymnasium zu errichten. Dieses Gebäude würde zudem die Anforderungen für eine längere Standzeit erfüllen, sodass im Anschluss an die Nutzung durch das Wilhelms-Gymnasium die sukzessiv steigenden Bedarfe der FLRS über das Modulgebäude bis zu einer gesamtheitlichen Lösung am Standort eingelöst werden können.

Als Raumprogramm sind vorgesehen: 8 Unterrichtsräume, 1 Raum pro Etage für die Lehrkräfte/ Lernmittel, sowie Nebenräume (Technik- u. Sanitärräume).

5. Standort / Entwurfskonzeption
a) NWT-Neubau (Bau E)
Der Erweiterungsbau für die Fachbereiche Naturwissenschaften und Kunst soll auf dem ehemaligen Flurstück Nr. 3370/1 südwestlich des Hauptgebäudes des Wilhelms-Gymnasiums errichtet werden. Das auf diesem Flurstück stehende “Barackengebäude“ ist stark sanierungsbedürftig und wird derzeit, um den dringenden Raumbedarf abzudecken, vom Wilhelms-Gymnasium noch zu Unterrichtszwecken genutzt.
Im Hinblick auf den geplanten flurstücksüberschreitenden Neubau wurde das Flurstück Nr. 3370/1 mit dem Flurstück Nr. 1550 verschmolzen. Die Änderung wurde im September 2021 im Grundbuch von Stuttgart Nr. 44909 vollzogen. Die Anordnung des Neubaus auf dem Grundstück berücksichtigt die im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan in einem Beiblatt dargestellte Trasse für die Fortführung der Stadtbahn nach Hoffeld.


Der quadratische Fachklassenbau besteht aus zwei Vollgeschossen und einer Teilunterkellerung. Der Eingang des Gebäudes grenzt an den zentralen Schulhof an und ist mit einem offenen überdachten Verbindungsgang mit dem südlichen Zugang zum Hauptgebäude verbunden.

Im Erdgeschoss und Obergeschoss sind die Unterrichtsräume, Vorbereitungsräume, Mehrzweckraum und Praktikumsraum um eine zentrale zweigeschossige Halle mit innenliegender Treppe angeordnet, die über ein großzügiges Glasoberlicht mit Tageslicht versorgt wird. Der Mehrzweckraum im Erdgeschoss kann auf der Längsseite zur Halle großflächig geöffnet werden und ermöglicht somit eine räumliche Erweiterung der Halle und gleichzeitig den direkten Zugang zur Terrasse im Westen.

Die Halle ist flexibel nutzbar. Durch die Anordnung eines umlaufenden Fluchtbalkons mit zwei Fluchttreppen (1. und 2. Rettungsweg) und dem Einbau einer flächendeckenden Brandwarnanlage kann die Halle als Cluster ohne brandschutztechnische Auflagen frei möbliert werden. Die Konzeption sieht jedoch keine Nutzung als Versammlungsstätte vor, die Personenanzahl ist auf maximal zwei Klassen beschränkt.

Im Untergeschoss befinden sich die Technikräume, ein großer Lagerraum sowie ein barrierefreier Sanitärräum mit Duschplatz.

Das Tragwerk des Gebäudes ist als Holzhybridkonstruktion konzipiert, mit modularem Deckensystem und Wänden in Holzständerkonstruktion. Die Außenwände erhalten eine hinterlüftete Holzbekleidung. Die integrierten Fensterelemente sind bodentief und mit außenliegendem Sonnenschutz geplant. Schallschutztechnisch berücksichtigt die Fassade bereits den eventuellen Bau der benachbarten Stadtbahntrasse.

Auf dem durchgängig extensiv begrünten Flachdach wird um das zentrale Dachoberlicht eine PV-Anlage angeordnet. Fassadenbegrünungen sind wegen der Fluchtbalkone bzw. der Sonnenschutzanlagen technisch nicht möglich. Bereits mit der extensiv begrünten Dachfläche sind mehr als 30% der Gebäudehülle begrünt.

b) Hausmeisterwohnung (Bau B1)
Nach der Errichtung des NWT-Erweiterungsbaus wird im Rahmen des Schulsanierungsprogramms die Sanierung des Wilhelms-Gymnasiums (Hauptbau und Fachklassenbau) in mehreren Bauabschnitten vorgenommen. Mit der Sanierung und Umgestaltung des bestehenden Fachklassenbaus (Bau B) zum allgemeinen Unterrichtsbereich wird auf der Südseite des Gebäudes auch der Anbau mit dem zweiten notwendigen Treppenhaus und der Hausmeister-Dienstwohnung erstellt.

Der Anbau besteht aus 3 Vollgeschossen und ist nicht unterkellert. Die Oberkante Attika des Neubaus nimmt die Oberkante des bestehenden Gebäudes auf. Im EG sind die Haustechnik und Lagerflächen, im 1. und 2. Obergeschoss die Hausmeisterwohnung untergebracht. Das Treppenhaus dient einerseits als zweiten Rettungsweg des Schulgebäudes und erschließt gleichzeitig die Hausmeisterwohnung.

Die Außenwände sind als tragende Holzständerkonstruktion und die Decken als vorgefertigte Brettsperrholz-Holz-Verbunddecke geplant.


Die Fassade ist als Holzständerkonstruktion mit Holzfaserdämmung und einer hinterlüfteten Holzverkleidung konzipiert. Die Fensterelemente, teilweise bodentief, erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz.

Auf dem Dach wird eine PV-Anlage angeordnet.

c) Außenanlagen Bau E und Bau B1
Im Zuge der Erstellung der Neubauten wird auch der umgebende Außenbereich neugestaltet und mit einem „grünen Durchgang“ an den bestehenden Schulhof angeschlossen. Die Sanierung und Neugestaltung des Schulhofes östlich des „grünen Durchgangs“ ist zu einem späteren Zeitpunkt, nach der Sanierung des Hauptgebäudes, vorgesehen und ist mit Ausnahme von Verkehrswegen zur Hausmeisterwohnung, nicht Bestandteil des Einzelprojektes. (Außenanlagenplanung Planungsbereich Wilhelmsgymnasium siehe Anlage 1.4)

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Baumschutzsatzung. Für den NWT-Neubau und den Anbau für die Hausmeisterwohnung müssen insgesamt 18 Bäume und Großsträucher gefällt werden. Ersatzbepflanzungen für bis zu 7 Bäumen (ggf. erweiterbar auf bis zu 10 Bäume) können auf dem Schulgrundstück hergestellt werden. Eine weitere Ersatzbepflanzung außerhalb des Schulgrundstücks ist aus Sicht des GFFA aufgrund der Vitalität und Größe der zu fällenden Bäumen nicht erforderlich.

d) Interimsgebäude
Das Interimsgebäude soll auf der Rasenfläche nördlich der Mensa und östlich der Dreifachsporthalle errichtet werden. Das Gebäude wird als 2-geschossiger Holzmodulbau mit innenliegender Erschließung, ohne Unterkellerung mit einer für die Maßnahmen am Wilhelms-Gymnasium erforderlichen geplanten Standzeit von mindestens 6 Jahren ausgeführt. Aufgrund der ohnehin technisch erforderlichen höherwertigen Ausführung ist eine Weiternutzung für die ansteigenden Bedarfe am Campus Degerloch wie der Fritz-Leonhardt-Realschule vorgesehen. Der Rückbau des Gebäudes erfolgt im Zuge bzw. nach den weiteren Maßnahmen zur Campusentwicklung.

6. Energie- und Technikkonzept
a) NWT-Neubau (Bau E)
Der geplante Neubau ist klimaneutral (Verzicht auf fossile Brennstoffe) mit dem Ziel, den Plusenergiestandard zu erreichen. Der Neubau unterschreitet die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Fassung vom 08.08.2020 in Bezug auf den Primärenergiebedarf um mindestens 76 % und in Bezug auf die thermische Gebäudehülle um mindestens 40 % bis 52 %. Die städtischen Mindestanforderungen zur Unterschreitung des Gebäudeenergiegesetzes (GRDrs 1493/2019) werden eingehalten.

Die Wärmeversorgung des Neubaus erfolgt autark über ein Erdwärmesondenfeld und eine Sole-Wasser-Wärmepumpe. Im Erdgeschoss und Obergeschoss werden sämtliche Räume und die Halle über eine Fußbodenheizung (TV / mittlere TR = 38 °C / 25 °C) und im Untergeschoss einzelne Räume über Heizkörper beheizt. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt dezentral mit elektrischen Durchlauferhitzern.

Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, wird an allen Fassaden ein außenliegender Sonnenschutz als Raffstore-Sonnenschutz mit Lichtlenkung im oberen Bereich geplant.
Das Dachoberlicht ist mit einer Sonnenschutzverglasung und einem integrierten Sonnenschutz konzipiert.


Zur Gewährleistung der notwendigen lufttechnischen Werte ist eine zentrale Lüftungsanlage (15.000 m³/h) mit Wärmerückgewinnung (Rückwärmzahl ≥ 0,78 gemäß aktueller Planung, Optimierung auf ≥ 0,8 wird angestrebt) und CO2-Steuerung in allen Unterrichtsräumen, sowie die Möglichkeit der Nachtlüftung vorgesehen. Die zentrale Halle wird mit einem geringeren, der Nutzung angemessenem Luftwechsel versorgt. Die Lüftungszentrale ist im Untergeschoss untergebracht.

Der Neubau wird komplett mit LED-Leuchten ausgestattet. Die Beleuchtung wird gemäß der Energierichtlinie und den Richtlinien des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart geplant.
Auf dem Dach des Gebäudes ist eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 65 kWp in Verbindung mit einer extensiven Begrünung vorgesehen.

Das Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz (36-5) abgestimmt.
Das energetische Datenblatt liegt der Beschlussvorlage bei (siehe Anlage 5.1)

b) Hausmeisterwohnung (Bau B1)
Der geplante Neubau ist klimaneutral (Verzicht auf fossile Brennstoffe) mit dem Ziel, den Plusenergiestandard zu erreichen. Der Neubau entspricht dem KfW-40-Effizienzhaus-Standard. Die städtischen Mindestanforderungen (GRDrs 1493/2019) werden eingehalten.

Die Wärmeversorgung des Neubaus erfolgt autark über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Übergabe erfolgt durch eine Fußbodenheizung (TV / TR = 35°C / 25°C). Die Wärmepumpe erwärmt in Kombination mit einem Pufferspeicher das Trinkwarmwasser.

Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, werden entsprechende Maßnahmen (z. B. außenliegender Sonnenschutz an allen Fassaden) eingerichtet.

Die Be- und Entlüftung der Wohnräume erfolgt über dezentrale Wandeinbaugeräte in der Außenfassade mit wechselndem Ab- und Zuluftbetrieb inkl. Wärmerückgewinnung.
Alle Räume außerhalb der Wohnung und die Außenbeleuchtung werden mit LED-Leuchten ausgestattet, diese Beleuchtung wird gemäß der Energierichtlinie und den Richtlinien des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart geplant.

Auf dem Dach des Gebäudes ist eine Photovoltaikanlage in mit einer Leistung von ca. 3,6 kWp in Verbindung mit einer extensiven Dachbegrünung geplant.

Das Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz (36-5) abgestimmt.
Das energetische Datenblatt liegt der Beschlussvorlage bei (siehe Anlage 5.2)

c) Interimsgebäude
Für das Interimsgebäude müssen aufgrund seiner erforderlichen und geplanten Standzeit von > 5 Jahren die gesetzlichen Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingehalten werden.
Das Gebäude wird mit einer Photovoltaikanlage (finanziert über Contracting) in Verbindung mit einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet. Die Wärmeversorgung erfolgt autark über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Zudem ist eine mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorgesehen. Gegen sommerliche Überhitzung ist ein außenliegender Sonnenschutz vorgesehen.


7. Termine
Als nächster Schritt ist, nach erfolgtem Projektbeschluss, die Einreichung der Bauanträge für das Interimsgebäude und den NWT-Neubau im 2.Quartal 2023 vorgesehen.

Den Projektbeschluss, sowie die Finanzierung der Mehrkosten zum DHH 2024/2025 vorausgesetzt, gestalten sich die weiteren Termine nach derzeitigem Stand wie folgt:

Interimsgebäude
Einreichung Bauantrag 2. Quartal 2023
Baubeschluss 3. Quartal 2024
Baubeginn 1. Quartal 2025
Fertigstellung 3. Quartal 2025

NWT-Neubau (Bau E) und Hausmeisterwohnung (Bau B1)
Einreichung Bauantrag 2. Quartal 2023
Baubeschluss 1. Quartal 2025

Baubeginn Bau E 2. Quartal 2025
Fertigstellung Bau E 1. Quartal 2027

Baubeginn Bau B1 2. Quartal 2027
Fertigstellung Bau B1 3. Quartal 2028

Projektierter Ablauf Sanierungsmaßnahmen (nachrichtlich, nicht Gegenstand dieser Vorlage)

Baubeginn Bau B 2. Quartal 2027
Fertigstellung Bau B 3. Quartal 2028

Baubeginn Bau A 3. Quartal 2028
Fertigstellung Bau A 3. Quartal 2031


Finanzielle Auswirkungen

Gegenüber den im Vorprojektbeschluss vom 08.07.2020 (GRDrs 967/2019) genannten Gesamtkosten (Grobkostenrahmenermittlung) in Höhe von 13,3 Mio. € ergeben sich Mehrkosten (incl. Prognose für Baupreisentwicklung) in Höhe von 9,875 Mio.€. Diese sind im Wesentlichen begründet durch:

- Zusätzliche Kosten (Grobkostenrahmenermittlung) für Interimsgebäude
- Mehrkosten durch die aktuelle Marktlage und durch eingetretene konjunkturelle Baupreissteigerungen. Kostensteigerung von Ermittlung Grobkostenrahmen bis Kostenberechnung beträgt ca. 16,8%. - Anpassung der Wärmeversorgung des NWT-Neubaus gemäß Energierichtlinie und Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz, autark über ein Erdwärmesondenfeld und eine Sole-Wasser-Wärmepumpe, unabhängig von der bestehenden Wärmeverbundanlage (Holzhackschnitzel/ Gas). - Erweiterung des Untergeschosses für zusätzliche u. größere Technikräume aufgrund Änderung Wärmeversorgung, sowie zusätzlichem barrierefreiem Sanitärraum mit Duschplatz. Flächenerweiterung einschließlich statischer Abhängigkeiten.
- Mehrkosten für die Ausstattung der NWT-Räume und Halle, sowie für die Medienausstattung und aktives Netz (KG 600)
Die ermittelten Gesamtkosten der Kostenberechnung des Architekturbüros Harder Stumpfl Schramm vom 28.02.2022 einschl. Ergänzung durch das Hochbauamt in Höhe von 18,075 Mio. € enthalten Kostenanteile für
.
Erweiterungsbau NWT-Neubau
13.065.000,- €
Ausstattung Erweiterungsbau
1.180.000,- €
Prognose
2.275.000,- €
Gesamtkosten brutto
16.520.000,- €

          Anbau B1 (Hausmeisterwhg., Erschließungsbereiche und Abstellraum Außengeräte Schule)
1.270.000,- €
Prognose
285.000,- €
Gesamtkosten brutto
1.555.000,- €



Der vom Hochbauamt ermittelte Grobkostenrahmen für das Interimsgebäude in der
Höhe von 5,0 Mio. € enthält Kostenanteile für

          Interimsgebäude (einschl. Ausstattung)
4.500.000,- €
Prognose
600.000,- €
Gesamtkosten brutto
5.100.000,- €

Voraussichtliche Gesamtprojektkosten bei Fertigstellung
NWT-Neubau, Anbau B1, Interim (brutto)
23.175.000,- €

Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreissteigerung in Höhe von 5% pro Jahr bis Mitte der Bauzeit berücksichtigt. Die aktuelle Baupreissteigerung von November 2021 bis November 2022 liegt bei 14,5%.


Die aktuelle Baupreissteigerung bis zur baulichen Realisierung in den Jahren 2025 bis 2028 werden weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Bauwirtschaft unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.

Auf ein Kostenrisiko bezüglich Kampfmittelbeseitigung am geplanten Standort wird hingewiesen.

Fortschreibung der Finanzierung:
Für die Finanzierung des Vorhabens Bau E u. Bau B1 stehen aktuell Mittel in Höhe von insgesamt 13.300.000 € zur Verfügung. Diese sind gemäß Vorprojektbeschluss GRDrs 967/2019 im THH 400 bei der Projekt-Nr. 7.401205 – Wilhelms-Gymnasium, Neubau NWT-Bereich (E-Bau) – bereitgestellt.

Die darüber hinaus benötigten finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 5.483.000 € brutto (exkl. Baupreisprognose i.H.v. 3.160.000 €) gegenüber GRDrs 967/2019 sind derzeit noch nicht finanziert und werden bei der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms berücksichtigt.

Die Finanzierung für die Anpassung der Wärmeversorgung incl. baulicher Begleitmaßnahmen (Erweiterung Untergeschoss) in Höhe von 1.060.000 € kann aus der Pauschale im THH 230 – Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.239365 - Pauschale klimaneutrale Sanierung, AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen erfolgen.

Die Deckung der Kosten für die PV-Anlage für das Interimsgebäude in Höhe von 172.000 € erfolgt aus Contractingmitteln im Teilfinanzhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz bei Projekt 7.362901 - Maßnahmen zur Energieeinsparung, Auszahlungsgruppe 78302.

Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von 3.160.000 € prognostiziert. Die voraussichtlichen Jahresraten werden bei der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms in der Pauschale im THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken (ehemals Pauschale für klimaneutrales Bauen), AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen berücksichtigt.
Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Zuschüsse, Förderungen
Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung für die Baumaßnahmen beim Land einen Antrag auf Schulbauförderung stellen. Die Höhe des Zuschusses kann erst im weiteren Verfahren beziffert werden.

Folgekosten
Für die Gesamtmaßnahme wird mit jährlichen Folgelasten in Höhe von 1,3 % der Gesamtkosten des Vorhabens Bau E und 1,5 % der Gesamtkosten des Vorhabens Bau B1 gerechnet.





Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und SWU haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister








Anlagen

1. Pläne (1.1 Lageplan, 1.2 Pläne Bau E, 1.3 Pläne Bau B1, 1.4 Außenanlagen)
2. Baubeschreibung Architekt
3. Flächen
4. Deckblatt Kostenermittlung
5. Energetische Datenblätter



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