Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 7837-00
GRDrs 1079/2015
Stuttgart,
11/03/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Breitbandversorgung für den Wirtschaftsstandort Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme

Die Planung eines kreisübergreifenden Glasfaser-Back-Bone-Netzes wird gemeinsam und nach einheitlichen Standards in diesen Tagen ausgeschrieben. Die Planung soll sich an unterversorgten existierenden oder geplanten Wohn- und Gewerbegebieten, an den Standorten von Krankenhäusern und Schulstandorten sowie an den Hauptverkehrsachsen (Schiene, Straße) orientieren. Ziel ist es, in den weiteren Schritten auch den Ausbau der Back-Bone-Netze und den Ausbau innerörtlicher Trassen gemeinsam voranzutreiben und gemeinsame Betriebs- und Organisationsmodelle zu erarbeiten.

Aus der Aufgabenbeschreibung:
- Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur vor allem hinsichtlich Anmietung und
Nutzung der Bestandsinfrastruktur sowie Kooperation mit deren Eigentümern
- Besondere Berücksichtigung sollen die Gewerbegebiete finden,
hierzu sollen nach Möglichkeit alle Gewerbegebiete in die Backboneplanung direkt
eingebunden bzw. durch zusätzliche kommunale Zuführungstrassen angebunden
werden
- Mindestens jeweils ein Übergabepunkt zu den benachbarten Landkreisen
inkl. Abstimmung mit den jeweiligen Landkreisen
- Abstimmung der PoP Standorte/Glasfasersammelpunkte mit den Gemeinden
(inkl. Standortsicherung)
- Berücksichtigung der Ergebnisse der Funknetzplanung,
Einbindung der Standorte in die Backboneplanung
- Optimale Nutzung von Synergieeffekten – insbesondere im Bereich Mitverlegung.

- Kostenschätzung zum Aufbau des Netzes –
Trassenplanung auf Basis von Luftbildern und amtlichen Liegenschaftskarten,
Ermittlung von möglichen Fördergeldern nach der jeweils gültigen
Verwaltungsvorschrift des Landes
- Ein grober Vergleich verschiedener Verlegetechniken soll in der Kostenschätzung
enthalten sein.
- Ausarbeitung eines Redundanzkonzeptes für das gesamte Backbonenetz
(Ring- und Maschenstruktur)
- Durchführung einer technischen Clusterplanung,
Priorisierung aufgrund technischer Abhängigkeiten/Fahrplan
- Planung der benötigten zusätzlichen Infrastruktur auf kommunaler Ebene
(zusätzliche kommunale Zuführungstrassen von Übergabepunkten in die
Ausbaugebiete, zusätzliche Trassen zur Anbindung von Funkstandorten)
- Kostenschätzung zum Aufbau der zusätzlichen kommunalen Zuführungstrassen –
Trassenplanung auf Basis von Luftbildern und amtlichen Liegenschaftskarten,
Ermittlung von möglichen Fördergeldern nach der jeweils gültigen
Verwaltungsvorschrift des Landes
- Durchführung einer förderrechtlichen Clusterplanung,
Optimierung der Möglichkeiten zum Bezug von Fördergeldern
- Erarbeitung einer Handlungsempfehlung für die Umsetzung

Die Kosten für die Landeshauptstadt können erst nach der Vergabe des Planungsauftrags beziffert werden, geschätzt werden ca. 70.000 €, die bis zu 90% als Planungsvorhaben nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV Breitband) vom 1.8.2015 gefördert werden. Der endgültige Mittelbedarf wird aus dem Budget der Wirtschaftsförderung gedeckt (s. GRDrs 581/2015).






Fritz Kuhn



Vorliegende Anträge/Anfragen

530/2015 Bündnis 90/DIE GRÜNEN








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