Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1116/2015
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



StuttgartCard

Kinderticket für Bonuscard-Inhaber ohne Monatskarte



Beantwortung / Stellungnahme

StuttgartCard

Mit der Bonuscard und der FamilienCard hat die Landeshauptstadt Stuttgart zwei unterschiedliche Instrumente für die Gewährung von Freiwilligkeitsleistungen mit unterschiedlichen Funktionen für verschiedene Kreise von Anspruchsberechtigten.

Von der FamilienCard profitieren Kinder und Jugendliche, wenn der Gesamtbetrag der Familieneinkünfte jährlich 60.000 EUR (brutto, abzüglich Werbekostenpauschale von derzeit ca. 1.000 EUR) nicht übersteigt. Sie ist eine „Geldladekarte“, auf die seit 2011 neben dem FamilienCard-Guthaben (FC) in Höhe von 60 EUR jährlich für bestimmte Personengruppen auch die sogenannte Teilhabeleistung (TH) in Höhe von 10 EUR monatlich gebucht werden kann. Mit der aufgeladenen Karte können Freizeit- und Bildungsangebote bezahlt werden (www.stuttgart.de/familiencard).

Die Bonuscard dient als Ausweis für die Inanspruchnahme von vielfältigen Vergünstigungen, wie z. B. der Gebührenbefreiung in Kindertageseinrichtungen und Horten oder des seit 2015 eingeführten Sozialtickets (www.stuttgart.de/bonuscard). Sie wird jährlich neu ausgestellt. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die im Sozialleistungsbezug (SGB II, SGB XII, AsylbLG, Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag) stehen oder nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Aus der Beschreibung wird deutlich, dass es eine Schnittmenge der Zielgruppe im Bereich von Kindern und Jugendlichen mit Bonuscardberechtigung gibt, da diese Kinder auch Anspruch auf die FamilienCard haben; darüber hinaus liegen jedoch unterschiedliche Zielgruppen vor. Der technische Aufwand für die Funktionen der FamilienCard ist um ein Vielfaches höher als bei der Bonuscard.

Ende 2016 läuft der Vertrag mit dem Dienstleister der FamilienCard aus, gleichzeitig steht die Umstellung von analoger auf digitale Technik an. Aus diesem Grund muss die Dienstleistung für die FamilienCard im Laufe des Jahres 2016 neu ausgeschrieben werden. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Verwaltung prüfen, ob die Zusammenführung von FamilienCard, Bonuscard und polygoCard sinnvoll, technisch möglich und in angemessenem finanziellen Rahmen umsetzbar ist.

Damit Bonuscard-Inhaber die ermäßigten VVS-MonatsTickets an den Automaten und Verkaufsstellen der SSB erwerben können, brauchen sie einen speziellen Verbundpass, auf dem im Magnetstreifen hinterlegt ist, dass dieser Verbundpass zum Erwerb der reduzierten Wertmarken berechtigt. Auf dem Verbundpass selbst ist lediglich ein unauffälliger Text „(Bonuscard)“ aufgedruckt. Diese Berechtigung auf dem Verbundpass wird zeitlich unbegrenzt vergeben, sodass jeweils nur die neu ausgegebene Bonuscard bestätigen kann, dass erneut die Berechtigung zum Erwerb der ermäßigten MonatsTickets vorliegt. Das Vorhandensein der aktuellen Bonuscard wird jedoch nur stichprobenartig im Rahmen der Ticketprüfungen durch Ticketprüfer in den Bussen und Bahnen geprüft. Beim Einstieg in den Bus ist nur der Verbundpass und die Wertmarke vorzuzeigen, sodass dabei nicht auffällt, ob es sich um einen Inhaber der Bonuscard handelt. Dieses Verfahren ist schon seit Jahren geübte Praxis, Beschwerden dazu sind kaum bekannt. Wenn Überlegungen anstehen, das jetzige Verfahren mit Verbundpass und Wertmarke auf die polygoCard umzustellen, werden SSB und VVS darauf achten, dies wie im Antrag gefordert, diskriminierungsfrei umzusetzen.

Kinderticket für Bonuscard-Inhaber ohne Monatskarte

Über das Stuttgarter Sozialticket wird für das 9-Uhr-Umwelt-MonatsTicket, das MonatsTicket Jedermann (wahlweise eine oder zwei Zonen), das Senioren-MonatsTicket und das 14-Uhr-Junior-MonatsTicket jeweils 50 %-Ermäßigung auf den regulären VVS-Ticketpreis angeboten. Durch dieses breit angelegte Ermäßigungssystem ist eine sehr hohe Flexibilität im Hinblick auf die individuellen Nutzerwünsche gewährleistet. Die über das Sozialticket gewährten Ermäßigungen erstattet das Sozialamt der SSB AG in einem dafür vereinbarten Verfahren. Die technische Grundlage für dieses Verfahren ist der Verbundpass für Monatstickets. Der Verwaltung ist im Städtevergleich keine Stadt in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, die auch nur annähernd Vergünstigungen im Rahmen von Freiwilligkeitsleistungen in dieser Höhe gewährt.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, das eingeführte Angebot zunächst unverändert beizubehalten und - wie bei Einführung des Sozialtickets beschlossen - eine Evaluation durchzuführen, wenn sich das Angebot etabliert hat.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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708 (SÖS-LINKE-PluS), 709 (SÖS-Linke-PluS)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin