Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
409
9
VerhandlungDrucksache:
715/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin: 17.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sanierung Stuttgart 23 -Hölderlinplatz-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 02.12.2014, nicht öffentlich, Nr. 528
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 09.12.2014, öffentlich, Nr. 534
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 11.11.2014, GRDrs 715/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am …….2014 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 23 -Hölderlinplatz- beschlossen:


§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 23 -Hölderlinplatz- vom 22. Juli 2004, in Kraft getreten am 26. August 2004 wird aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 15. Oktober 2014. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


EBM Föll stellt fest:
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