Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 1393/2021
Stuttgart,
01/17/2022



Erhöhung des Auszahlungsbetrags für den Gemeinsamen Fonds im Jahr 2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.01.2022
20.01.2022



Beschlußantrag:

Der Betrag pro Mitarbeitendem für Gemeinschaftsveranstaltungen (Mittel des „Gemeinsamen Fonds“) aus dem Budget „Personalerhaltung und -gewinnung“ wird für das Jahr 2022 von 10 EUR auf 30 EUR erhöht.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat soll der Auszahlungsbetrag der Mittel aus dem „Gemeinsamen Fonds“ im Jahr 2022 von 10 Euro pro Person auf 30 Euro pro Person erhöht werden.

Wegen eines möglichen Andauerns der Pandemie und auch im Sinne der Wertschätzung der Mitarbeitenden sowie einer Verbesserung der internen Kommunikation und Zusammenarbeit soll die Verwaltung im Rahmen des Budgets für die Personalerhaltung und -gewinnung ermächtigt werden, diese Maßnahme umzusetzen.

Die Mittel aus dem Budget „Personalerhaltung und -gewinnung“, die im Jahr 2021 nicht verausgabt wurden, werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 zur Übertragung und somit zur Finanzierung dieser Maßnahme in das Jahr 2022 angemeldet.






Finanzielle Auswirkungen

Die Mehraufwendungen belaufen sich auf bis zu 300.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätzen der Mittel zur Personalerhaltung und -gewinnung. Eine Ermächtigungsübertragung wird entsprechend angemeldet.





Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



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