Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 1076/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Carsharing ausbauen

Beantwortung / Stellungnahme

Die Förderung von Carsharing ist spätestens seit der Veröffentlichung des Verkehrsentwicklungskonzeptes (VEK 2030) ein Ziel der Landeshauptstadt. In der Fortschreibung des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ vom Juli 2017 wird explizit die „Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum“ als konkrete Maßnahme genannt.

Laut einer Studie, die der Bundesverband CarSharing in innenstadtnahen Wohnquartieren durchgeführt hat, ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug (stationsbasiert) bis zu 20 private Pkw. So gesehen ist die Bevorrechtigung von Carsharing ein politisches Bekenntnis dazu, mit dem knappen öffentlichen Raum hinsichtlich des Parkens sparsam umzugehen. Daher kann Carsharing einen bedeutenden Beitrag zum Ziel leisten, die Landeshauptstadt Stuttgart durch eine Reduzierung des mit konventionellen Antrieben ausgestatten Autoverkehrs lebenswerter zu machen.

Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing Gesetz - CsgG)“ die Voraussetzung zur verbesserten und vereinfachten Carsharing-Förderung geschaffen. Dieses ist am 1. September 2017 in Kraft treten. Für Carsharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen (sogenanntes stationsbasiertes Carsharing), können Kommunen ab sofort reservierte, unternehmensspezifisch zugeordnete Stellplätze im öffentlichen Straßenraum einrichten. Bisher waren Carsharing-Unternehmen auf private und oft schwer zugängliche, mitunter auch auf unattraktive Stellplätze angewiesen. Damit Carsharing seine platzsparende Wirkung entfalten kann, muss dieses jedoch im öffentlichen Raum sichtbarer und leichter zugänglich werden, damit die Angebote der Carsharing-Unternehmen noch stärker angenommen werden.

Um Carsharing als wichtigen Bestandteil der Strategie für eine nachhaltige Mobilität zu fördern, werden im Rahmen eines Pilotprojektes in der Innenstadt der Landeshauptstadt Stuttgart in einem ersten Schritt bis zu 10 öffentliche Pkw-Stellplätze voraussichtlich schon bis Ende 2017 als Carsharing-Stellplätze bereitgestellt. In einem zweiten Schritt sollen weitere öffentliche Pkw-Stellplätze auch in anderen Stadtbezirken für Carsharing zur Verfügung gestellt werden.

Mit GR-Antrag 283/2015 vom 04.08.2015 beantragte die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein Carsharing-Konzept für die Landeshauptstadt Stuttgart. Im Unterausschuss Mobilität wurde die Erstellung dieses Konzepts von der Verwaltung am 27.06.2017 zugesagt. Ziel ist es, die Erstellung des Konzeptes bis zum Jahresende 2017 zu vergeben. Die Ergebnisse der Studie „Carsharing Potential in Stuttgart“, die vom Öko-Institut im März 2015 im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart erstellt wurde, sollen im Carsharing-Konzept berücksichtigt werden. Die angesprochene Konzeption wird aus dem S/OB-Budget von 2017 finanziert. Weitere Mittel sind nach aktueller Sachlage nicht erforderlich, zumal die Studie „Carsharing Potential in Stuttgart“ des Öko-Instituts und S/OB selbst einen Teil der Vorarbeiten schon gemacht haben.

Für den Ausbau vom stationsbasierten Carsharing in Stuttgart werden Finanzmittel in Höhe von 150.000 € beantragt. Die Maßnahme wird in ihrer Zielrichtung als sinnvoll eingeschätzt und steht im Einklang mit den bestehenden Planungen der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Kosten der eigentlichen Umgestaltung tragen in anderen Städten die Carsharing-Anbieter. Es ist auch in der Landeshauptstadt Stuttgart vorgesehen, diese Kosten an die Anbieter weiterzugeben.

Die ggf. erforderliche Planung und Umsetzung begleitender Umgestaltungsmaßnahmen wie Radabstellanlagen, Gehwegnasen, Beschilderung etc. könnten auch im Hinblick auf die Entwicklung von Mobilitätspunkten mit Hilfe des zusätzlichen Budgets von jeweils 50.000 € durchgeführt werden.

Zur Bekanntmachung von Carsharing-Angeboten kann mit Hilfe des zusätzlichen Budgets von 50.000 € zielgruppengerecht für Carsharing-Angebote geworben werden. Denkbar wären Pickup-Cards, Flyer zur Auslage, City-Lights und City TV Stations insbesondere an Haltestellen des ÖPNV und Video-Walls an den Hauptverkehrsachsen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

423/2017 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN




Fritz Kuhn



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