Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1055/2013
Stuttgart,
11/05/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2013



Flüchtlingsunterkünfte besser ausstatten

Beantwortung / Stellungnahme

1. Bei den Flüchtlingswohnheimen (Gemeinschaftsunterkünften) handelt es sich um Sonderbauten, bei denen keine bestimmten Standards vorgeschrieben sind. Diese Sonderbauten sind nicht vergleichbar mit Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung und Pflege von Kindern, Behinderten oder alten Menschen. In den Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften gelten – letztendlich abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – folgende Mindeststandards: 2. Bisher wurden in den Unterkünften Vorhänge nur im Bedarfsfall (z. B. Lichtreflexionen vom Cannstatter Wasen) angebracht. Die Notwendigkeit wird im Einzelfall entschieden. Umgerechnet entstehen pro Person Kosten in Höhe von rund 570 EUR (brutto). Diese Summe beinhaltet Vorhangschienen, Vorhänge aus schwer entflammbarem Stoff und die Montage. Sollten alle bestehenden Unterkünfte und die im Jahr 2014 neu zu schaffenden Unterkünfte flächendeckend mit Vorhängen ausgestattet werden, müssten dafür zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 1,5 Mio. EUR im Haushalt 2014 bereitgestellt werden.

3. In Flüchtlingsunterkünften mit mehr als 30 Plätzen werden i. d. R. Gemeinschafts- bzw. Aufenthaltsräume zur Entwicklung des Gemeinschaftslebens, für ehrenamtliche Arbeit, Hausaufgabenbetreuung usw. für Kinder, Jugendliche und Erwachsene eingerichtet. Dieser Standard hat sich bewährt.

4. Die Erfahrung zeigt, dass eigene Briefkästen für einzelne Bewohner/-innen nicht praktikabel sind. Zum einen werden oft die Briefkastenschlüssel verloren oder bei Auszug/Umzug nicht zurückgegeben. Zum anderen sind die Briefzusteller häufig nicht bereit, die Post einzeln zu sortieren. Es gab in der Vergangenheit bei einem Versuch mit Einzelbriefkästen schwierige Vorfälle wegen nicht richtig zugestellter Post (z. B. Mitteilungen zum Asylverfahren). Nur durch einen zentralen Briefkasten, welchen die Heimleitung oder ein speziell dazu beauftragter Bewohner bzw. eine Bewohnerin regelmäßig leert, kann ein fristgemäßer Erhalt der Post sichergestellt werden.

5. Soweit ein entsprechender Bedarf besteht und es die baulichen Gegebenheiten zulassen, werden in Flüchtlingsunterkünften verschließbare Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung gestellt.

6. Vgl. Ziffer 3.

Spielmöglichkeiten für Flüchtlingskinder werden – entsprechend den gegebenen örtlichen Möglichkeiten – auf dem Areal von Gemeinschaftsunterkünften bzw. im Hof, falls vorhanden, geschaffen.

7. Es ist üblich, dass den Flüchtlingsbetreuerinnen und Flüchtlingsbetreuern in den Flüchtlingsunterkünften ein gesonderter Raum zur Verfügung gestellt wird, in dem die Sozialberatung stattfinden kann.

8. Es ist üblicher Standard, dass vor der Erstbelegung von Flüchtlingsunterkünften eine Grundreinigung vorgenommen wird.

Bei Bewohnerwechsel wird die Reinigung des Zimmers durch die Flüchtlinge selbst durchgeführt.






Antrag SÖS und LINKE

Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte / 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
1.500
Finanzbedarf
1.500


Vorliegende Anträge/Anfragen

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858/2013 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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