Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5642-05
GRDrs 560/2021
Stuttgart,
08/10/2021



"Host Town Program" der Special Olympics World Games Berlin 2023; Bewerbung Stuttgarts als Gastgeberkommune vom 11. bis 14. Juni 2023



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beirat für Menschen mit Behinderung
Beratung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.09.2021
29.09.2021
29.11.2021



Beschlußantrag:

Der Bewerbung Stuttgarts um die Teilnahme am „Host Town Program“ der Special Olympics World Games (SOWG) Berlin 2023, welches vom 11. bis 14. Juni 2023 in Stuttgart stattfinden soll, wird zugestimmt.



Begründung:


Die Special Olympics World Games sind die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung. Während bei den Paralympics der Fokus auf dem leistungsbezogenen Sporttreiben von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderung liegt, nehmen bei den Special Olympics primär Menschen mit mehrfacher und geistiger Behinderung teil. 2023 finden die SOWG in Berlin und damit erstmalig in Deutschland statt. Im Vorfeld der sportlichen Wettkämpfe in der Bundeshauptstadt vom 17. bis 24. Juni 2023 soll unter dem Motto „170 Nationen – 170 inklusive Kommunen“ vom 11. bis 14. Juni 2023 ein bundesweites Willkommensprogramm, das „Host Town Program“, für die Delegationen aus aller Welt organisiert werden, das nachhaltige Impulse der Inklusion in den jeweiligen Städten setzt.

Die Landeshauptstadt hat die Möglichkeit, sich als Gastgeberkommune für das „Host Town Program“ der Special Olympics World Games Berlin 2023 zu bewerben. Als „Host Town“ erhält Stuttgart die Gelegenheit, eine internationale Delegation der SOWG herzlich zu empfangen und über vier Tage zu betreuen. Dabei soll ein ganz besonderes Programm der gelebten Inklusion entstehen. Neben dem Ziel, den Athlet*innen mit einem allgemeinen Bewegungsangebot eine bestmögliche Vorbereitung auf die SOWG in Berlin zu ermöglichen, kann die Landeshauptstadt sich auch mit einem entsprechenden kulturellen und touristischen Besuchsprogramm als weltoffene und gastfreundliche Stadt präsentieren.

Insbesondere soll der Besuch dazu genutzt werden, in Stuttgart die Inklusion im Sport weiter zu fördern und voranzubringen. Das viertägige Besuchsprogramm für die internationale Delegation in Stuttgart legt den Schwerpunkt daher auf den Ausbau und die nachhaltige Umsetzung von Inklusion im Stuttgarter Vereinssport. Erste Ansätze der Sportverwaltung in Kooperation mit dem Sportkreis Stuttgart sind ein inklusives Fest in der Innenstadt sowie die weitere Stärkung des Engagements der Sportvereine zum Thema Inklusion in Form von Workshops und Angeboten.

Damit 2023 nicht nur ein Fest der Wertschätzung und des offenen Miteinanders gefeiert, sondern auch nachhaltig die inklusiven Strukturen in der Stadt gefördert werden, sollen weitere Akteure der Stadtgesellschaft aktiviert und in die Organisation des Host Town Programms eingebunden werden. Nicht zuletzt soll auch die Bürgerschaft nachhaltig für das Thema Inklusion aktiviert und begeistert werden, indem diese über den Sport sichtbar wie auch erlebbar wird. Die Landeshauptstadt Stuttgart kann so einen Impuls für einen Wahrnehmungswandel gegenüber Menschen mit Behinderung erzeugen.

Die Bewerbung Stuttgarts muss bis zum Ende der offiziellen Bewerbungsfrist am 31. Oktober 2021 eingereicht werden. Die Entscheidung, ob Stuttgart den Zuschlag zur Teilnahme am „Host Town Program“ erhält, fällt voraussichtlich im Dezember 2021. Anschließend wird noch während der Haushaltsplanberatungen ein Vorschlag zur Aufnahme der Finanzbedarfe in den Doppelhaushalt 2022/2023 gemacht.

Stellungnahme der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung:

Stuttgarter Athlet*innen mit Behinderung haben in der Vergangenheit bereits erfolgreich an World-Games, zuletzt in Abu Dhabi 2019 teilgenommen. Auch 2023 werden Stuttgarter Sportler*innen aktiv an den Olympischen Spielen teilnehmen.

Im Sport ist Vieles möglich, auch für Menschen mit Behinderung. Spitzensportler*innen erzielen im Leistungssport beachtenswerte Erfolge z.B. bei den Special Olympics, bei Welt-, Europa- oder bei Deutschen- und Regionalmeisterschaften. Aber auch Freizeitsportlerinnen und Sportler gehen bei großen Laufveranstaltungen wie City-Marathons an den Start und erzielen Bestleistungen.

In den letzten Jahren haben sich die Sportarten innerhalb des deutschen Behindertensports rasant entwickelt. U.a. können Menschen mit einer mehrfachen und geistigen Behinderung in verschiedenen Alters- und Leistungsklassen Sport treiben. Die Special Olympics für Menschen mit geistiger Behinderung sind ein herausragendes Großereignis. Die Teilnehmer*innen kommen bei den sportlichen Wettkämpfen nicht nur mit ihren Mitstreitern aus anderen Ländern zusammen. Sie haben darüber hinaus im Zuge des Wettkampfs oftmals die einzige Möglichkeit, in andere Länder zu reisen und in Kontakt mit anderen Kulturen zu kommen.

Sport hält fit und gesund. Wer Sport treibt, überwindet aber auch persönliche Grenzen, stärkt sein Selbstvertrauen und fördert seine persönliche Entwicklung. Für Menschen mit Behinderung hat Sport noch weitere Vorteile: Er kann für Prävention und Rehabilitation sorgen, als Team- und Mannschaftssport die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und soziale Kontakte fördern. Im Idealfall lernen bereits Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung die Vorzüge des Sports kennen.

Die Mitwirkung an dieser herausragenden weltweit sportlichen Großveranstaltung stellt neben der Leistung der Stuttgarter*innen und Sportler*innen an Sport und Bewegung auch die Freude am Sport in den Vordergrund. Das Host Town Program soll auch genutzt werden, um im Stuttgarter Breitensport und Vereinsangeboten der Stuttgarter Stadtbezirke nachhaltige Strukturen zu schaffen, mit dem langfristigen Ziel, dass Menschen mit Behinderung sichtbarer in Sport und Gesellschaft werden. Inklusion wird dadurch selbstverständlich verankert.


Finanzielle Auswirkungen

Auf der Grundlage der Anforderungen aus den Bewerbungsunterlagen der SOWG zum „Host Town Program“ und den in diesem Zuge zur Verfügung gestellten Kalkulationsgrößen für die Durchführung eines Besuchsprogramms für eine größere Delegation ergibt sich ein Kostenrahmen zwischen 195.000 EUR und 250.000 EUR für das viertägige Besuchsprogramm. Für Konzeption, Organisation und Durchführung soll im Jahr 2022 eine Eventagentur beauftragt werden. Hierfür und für evtl. weitere Kosten im Rahmen der Special Olympics World Games werden in den nächsten Monaten die entsprechend notwendigen Mittel kalkuliert. Bei erfolgreicher Bewerbung wird dem Gemeinderat eine entsprechende Beschlussvorlage zur Aufnahme der Finanzbedarfe in den Doppelhaushalt 2022/2023 vorgelegt.

Der im Jahr 2021 anfallende geringe Personal- und Sachaufwand insbesondere für die Vorbereitung der Bewerbung und der Bewerbungsunterlagen wird im Budget des Amts für Sport und Bewegung gedeckt.



Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von Referat SI und Referat WFB mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

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