Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1109/2021
Stuttgart,
11/22/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2021



Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung

Beantwortung / Stellungnahme


Im Bereich der Stadterneuerung werden zunächst die Maßnahmen priorisiert, für die eine Bewilligung des Bundes und/oder des Landes vorliegt, da diese in der Regel mit dem auf die Bewilligung folgenden Doppelhaushalt finanziert werden. Bis zur Aufnahme in den Haushalt werden die Verfahren im Rahmen des Budgets im Amtsbereich Stadterneuerung kassenmäßig gedeckt. Dieses Vorgehen wird auch in den Antragstellungen zugrundeliegenden Jahresprogrammen der städtebaulichen Erneuerung (zuletzt GRDrs 210/2021) beschrieben und sollte weiter beibehalten werden. Die Bewilligungen aus den Programmjahren 2020 und 2021 sollten daher als Vorbelastungen in die Grüne Liste aufgenommen werden.

Die Neu- und Aufstockungsanträge, die zeitlich erst nach der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans bewilligt werden (derzeit Anträge zum Programmjahr 2022 ff., vgl. lfd. Nr. 10 ff. der Roten Liste) werden daher in der Regel nicht in die Grüne Liste aufgenommen. Ausgenommen hiervon können Anträge oder Teile von Anträgen sein, die mit priorisierten Einzelmaßnahmen zusammenhängen (vgl. lfd. Nr. 1 bis 9 der Roten Liste). Diese Anträge werden nach ihrem zeitlichen und tatsächlichen Bedarf sowie ggf. ihrer politischen Bedeutung von der Fachverwaltung priorisiert. Die Aufnahme oder Nichtaufnahme dieser Maßnahmen in die Grüne Liste erfolgt im Hinblick auf den insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzrahmen.

Unabhängig von der tatsächlichen Bewilligung aller Fördermittel durch Bund und Land und dem tatsächlichen Vorliegen aller notwendigen Planungen und Genehmigungen kann für nachfolgende Einzelmaßnahmen ein Baubeschluss nur dann gefasst werden, wenn im Doppelhaushalt 2022/2023 die erforderlichen Mittel bereitstehen. Hierfür sind für die einzelnen Maßnahmen folgende Mittel erforderlich:





Sanierung Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße-
Modernisierung des städtischen Gebäudes Lothringer Straße 13 (Mehrkosten gegenüber dem Vorprojektbeschluss GRDrs 664/2021)

2022 153 TEUR

Sanierung Stuttgart 28 -Bismarckstraße-
Umgestaltung Bismarckplatz

2024 1.281 TEUR

Sanierung Stuttgart 30 -Gablenberg-
Umgestaltung Schmalzmarkt

Umgestaltung Gablenberger Hauptstraße Die Situation in der Gablenberger Hauptstraße ist insbesondere für die Verkehrsteilnehmer*innen des Umweltverbunds (Fuß- und Radverkehr, Busfahrgäste) unbefriedigend. Besonders die Aufenthaltsqualität bedarf einer deutlichen Verbesserung. Mittels eines Verkehrsgutachtens, welches auch den Freiraum betrachtet, kann die Bestandssituation erhoben und analysiert werden und es können Verbesserungsmöglichkeiten ausgearbeitet werden. Ob und in welchem Umfang hierdurch Mehrkosten entstehen, kann vor der Festlegung der einzelnen Maßnahmen nicht beziffert werden. Zusätzliche Planungsmittel für die Erstellung des Gutachtens sind nicht erforderlich.

Umgestaltung südliche Klingenbachanlage


Sanierung Feuerbach 7 -Wiener Straße-
Umgestaltung Quartier am Wiener Platz


2024 200 TEUR

Sanierung Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen-
Modernisierung Altes Zollamt

Sanierung Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach-
Umgestaltung Stöckachplatz


Sanierung Stuttgart 27 -Innenstadt-
Umgestaltung Eberhard-/Torstraße


Vorliegende Anträge/Anfragen

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352/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 583/2021 CDU, 687/2021 SPD, 810/2021 Die FrAKTION, 883/2021 Die FrAKTION,1057/2021 FDP, 1249/2021 Freie Wähler




Peter Pätzold
Bürgermeister




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