Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 878/2013
Stuttgart,
09/24/2013


Baukostenzuschuss an die Evangelische Kirchengemeinde
Stuttgart-Plieningen für die Sanierung der Martinskirche




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
01.10.2013
02.10.2013

Bericht:

Die evangelische Kirchengemeinde Stuttgart-Plieningen hat beim Kulturreferat einen Antrag auf einen Zuschuss für die Außenrenovierung der denkmalgeschützten Martins-kirche gestellt. Die Kirche steht zentral im Ortskern von Stuttgart-Plieningen neben dem neu renovierten Alten Rathaus und der Zehntscheuer und gilt als bedeutsames Kulturdenkmal.

Die Ursprünge dieser Kirche gehen auf eine kleine Steinkirche aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts zurück. Am Kirchenschiff, dessen Bau auf das letzte Drittel des
12. Jahrhunderts angesetzt wird, ist bis heute noch weitgehend der ursprünglich romanische Stil erhalten. Wertvoll und von besonderer Bedeutung sind die romanischen Reliefbilder am Dachgesims der Nord- und Südseite des Kirchenschiffs. Teilweise sind auch noch die kleinen romanischen Fenster vorhanden.


Der im gotischen Stil erbaute Chor und Turm wird dem weiteren Ausbau der Kirche durch die Zisterzienser zugeschrieben. Nach dem der damalige Pfalzgraf von Tübingen alle seine Güter an das Zisterzienserkloster Bebenhausen veräußert hatte, gehörte auch die Plieninger Kirche von Ende des 13. Jahrhunderts bis zur Einführung der Reformation in Plieningen im 16. Jahrhundert dem Orden. Eine Besonderheit stellt ein seltenes achteckiges Zeltdach (Oktogon) auf dem massiv gemauerten Turm von 1443 dar, das mit grün glasierten „Biberschwänzen“ eingedeckt ist.

Der Innenraum der Kirche wurde 2010 aus eigenen finanziellen Mitteln der Kirche bei einem Aufwand von rd. 300.000 Euro renoviert.

Nun steht eine umfangreiche Außensanierung von Langhaus, Chor, Sakristei und Kirchturm an. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wurden unter Beteiligung des Lan-desamts für Denkmalpflege und der beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung der Stadt Stuttgart angesiedelten Unteren Denkmalschutzbehörde beraten. Nach umfangreichen Schadensuntersuchungen wurde im Sommer 2013 ein Instandsetzungskonzept mit Maßnahmenvorschlägen, eine Kostenberechnung und ein Ablaufplan für die Sanierung erstellt.

Antrag auf Förderung durch die Stadt Stuttgart
Die Sanierungsmaßnahmen sind derzeit mit Gesamtkosten von rd. 1.350.000 Euro veranschlagt und übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Kirchengemeinde bei Weitem. Die Gemeinde hat deshalb um eine Unterstützung durch die Stadt Stuttgart nachgesucht. Diesbezüglich ist zu differenzieren zwischen einerseits der Sanierung von Langhaus, Chor, Sakristei und Epitaphien und andererseits der Instandsetzung des Turms.


1. Sanierung Langhaus, Chor, Sakristei und Epitaphien

Die Sanierung ist für das Jahr 2014 geplant. Eine Verpflichtung der Stadt Stuttgart zu einer anteiligen Kostenübernahme besteht nicht. Bei denkmalpflegerisch wertvollen Maßnahmen mit kunsthistorischer Bedeutung hat sich die Stadt jedoch immer wieder - in Abhängigkeit von den jeweils herrschenden finanziellen Gegebenheiten - mit unterschiedlichen Prozentanteilen an der Finanzierung beteiligt (vgl. Veitskapelle in Stuttgart-Mühlhausen). Dabei handelt es sich um eine reine Freiwilligkeitsleistung, die ab einer Zuwendungshöhe von 77.000 Euro der Beschlussfassung durch den Gemeinderat bedarf.

Die Kostenberechnung (vgl. Anlage 1) geht von einem finanziellen Aufwand von insgesamt rd. 780.000 Euro aus. Nach der Finanzierungsplanung (vgl. Anlage 2) sind bei der Kirchengemeinde Eigenmittel in Höhe von 326.600 Euro vorhanden. Aus dem Ausgleichsstock des Oberkirchenrats und vom Kirchenkreis wurden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 273.000 Euro zugesagt. Danach besteht derzeit noch ein Fehlbetrag in Höhe von 180.400 Euro.

Zur weiteren Finanzierung hat die Kirchengemeinde Zuwendungen beim Landesdenkmal-amt und der Stiftung Denkmalschutz beantragt bzw. angefragt. Es wird mit einem Betrag von 70.000 Euro gerechnet. Konkrete Zusagen liegen noch nicht vor.

Bei einer Bezuschussung durch die Stadt vergleichbar der Veitskapelle mit 12,5 % der Sanierungskosten würde sich ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 97.500 Euro ergeben. Damit könnte der Fehlbetrag nach derzeitiger Kalkulation weitgehend abgedeckt werden.

Die gegebenenfalls darüber hinaus verbleibende Deckungslücke müsste die Kirchengemeinde durch Bereitstellung weiterer Eigenmittel oder die Akquise zusätzlicher Spenden abdecken.

Für die freiwillige Beteiligung der Stadt an der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen von Langhaus, Chor, Sakristei und Epitaphien müssten Sondermittel durch den Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden.


2. Kirchturmsanierung

Für die Turmsanierung besteht aus alten vertraglichen Verpflichtungen (Ausscheidungsurkunden aus dem 19. Jahrhundert anlässlich der Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung von bürgerlichen und kirchlichen Gemeinden) ein Anspruch auf Mitfinanzierung durch die Stadt Stuttgart zu 50 %. Die Sanierung soll nach dem vorgelegten Ablaufplan im Jahr 2015 erfolgen.

Die vorläufige Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt 570.000 Euro. Vom Landesdenkmalamt und der Bundesdenkmalstiftung sind Zuschüsse von zusammen 55.000 Euro eingeplant, sodass nach derzeitiger Kalkulation noch ein Restbetrag von 515.000 Euro verbleiben würde. Die von der Stadt mit 50 % zu übernehmenden Kosten würden demnach bei rd. 257.500 Euro liegen.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Maßnahme/Kontengr.
2014
Euro
2015
Euro
2016
Euro
2017
Euro
2018
Euro
2019 ff.
Euro
Baukostenzuschuss/430
97.500
Finanzbedarf
97.500
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Bei dem in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Baukostenzuschuss von 97.500 Euro handelt es sich um eine zusätzliche Freiwilligkeitsleistung der Stadt, die aus Sicht der Finanzverwaltung neben der bestehenden vertraglichen Verpflichtung zur Beteiligung an den Kosten der Turmsanierung (Anteil Stadt: 257.500 Euro) nicht vertretbar ist.






Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

Anlage 1: Kostenberechnung
Anlage 2: Finanzierungsplan



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Anlage 2 zu GRDrs 878_2013 Finanzierungsplan.pdf
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