Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-05
GRDrs 176/2023
Stuttgart,
03/13/2023



Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2023
und fortgeschriebener Finanzplanung bis 2026




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.03.2023
29.03.2023
30.03.2023



Beschlußantrag:

1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Nachtragshaushaltsplan und der fortgeschriebenen Finanzplanung bis 2026 wird gemäß Anlagen 1, 2, 3 und 4 zugestimmt.

2. Der Anbringung der neuen Deckungsvermerke gemäß Anlage 5 wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat am 27. Oktober 2022 mit der GRDrs 455/2022 der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2022 zugestimmt. Bereits zu diesem Zeitpunkt war absehbar, dass auch für das Haushaltsjahr 2023 eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden wird. In dem nun vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushaltplans 2023 wurden zahlreiche bisher nicht veranschlagte bzw. zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen, die sich aus Beschlüssen des Gemeinderats ergeben oder aus anderem Grund notwendig sind, berücksichtigt.


Nachtragshaushalt 2023

Die Voraussetzungen, wann eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, sind im § 82 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) geregelt. Entsprechend § 82 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 3 Nr. 1 GemO ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen und es sich nicht um unbedeutende Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen handelt. Diese Nachtragspflicht wird, insbesondere durch gravierende Änderungen im Ergebnishaushalt und die bislang nicht im Haushaltsplan berücksichtigte aber geplante Kapitaleinlage in die SWSG in Höhe von 50 Mio. EUR in 2023, ausgelöst.

Für einen Nachtrag gelten grundsätzlich dieselben Form- und Verfahrensvorschriften wie für einen regulären Haushaltsplan. Für den Nachtrag 2023 sind daher die Pflichtbestandteile der Haushaltssatzung zwingend fortzuschreiben. Dies sind, neben der Nachtragssatzung (Anlage 1), insbesondere der fortgeschriebene Nachtragshaushaltsplan 2023 mit den Gesamt- und Teilhaushalten sowie den Investitionsübersichten (Anlage 2). Ebenfalls anzupassen ist die Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2026 (Anlage 3) und die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität im Finanzplanungszeitraum (Anlage 4). Die Anpassung weiterer Pflichtanlagen zur Vorlage der Nachtragssatzung beim Regierungspräsidium (u.a. Rücklagenübersicht, Schuldenübersicht) erfolgt nach Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung 2023.

Im Nachtragshaushaltsplan 2023 wurden folgende Sachverhalte berücksichtigt:

Bei den wesentlichen Ertrags- und Aufwandsarten handelt es sich insbesondere um die Erträge im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen sowie die Aufwendungen für Umlagen, Personal und soziale Leistungen. Insbesondere wurde der Ansatz für die Gewerbesteuer entsprechend einer Fortschreibung des voraussichtlichen Gewerbesteueraufkommens des Jahres 2022 von 650 Mio. EUR auf 1 Mrd. EUR brutto erhöht.

Positionen, die bereits im Nachtragshaushalt 2022 enthalten waren und auch im Nachtragshaushalt 2023 Eingang finden, sind im Wesentlichen die Mehraufwendungen für die Unterbringung von Geflüchteten und gestiegenen Energiepreisen sowie die Fortführung der Pauschale für Baupreissteigerungen.

Bei den Beschlüssen des Gemeinderats sind vor allem die Beschlüsse zum kostenfreien Deutschlandticket für Mitarbeitende der Landeshauptstadt Stuttgart, des Klinikums und freier KiTa-Träger im Bereich der Kinderbetreuung (GRDrs 820/2022 in der Fassung der Tischvorlage zur Gemeinderatssitzung vom 26. Januar 2023) sowie zur Ausweitung des Wirkungsbereichs und Reduzierung des Preises des Sozialtickets zu nennen. Für die mit Antrag 339/2022 geforderten, vom Gemeinderat im Grundsatz mehrheitlich beschlossenen, Mittel für Finanzbedarfe Dritter durch die Energiepreisentwicklung wurde ein pauschaler Ansatz in Höhe von 10 Mio. EUR eingeplant.

Darüber hinaus waren noch weitere Änderungen einzuplanen. Der finanzielle Schwerpunkt bei diesen Änderungen liegt bei der geplanten Kapitaleinlage in die SWSG (50 Mio. EUR in 2023) und der Erhöhung des Verlustausgleichs an das Klinikum Stuttgart um 42,7 Mio. EUR. Des Weiteren ist ein Darlehen an die Stadion KG zur Finanzierung des Ausbaus der Mercedes-Benz-Arena berücksichtigt (GRDrs 232/2023).


Im Ergebnishaushalt werden folgende wesentlichen Veränderungen vorgenommen:

Auf der Ertragsseite finden insbesondere Berücksichtigung:
Bei den Aufwendungen sind die zu erwartenden finanziellen Mehrbedarfe eingeflossen:
Unter Berücksichtigung aller Änderungen wird in 2023 nun ein ordentliches Ergebnis in Höhe von -81,9 Mio. EUR erwartet (146,9 Mio. EUR Verbesserung gegenüber dem Haushaltsplan 2023). Im Sonderergebnis werden keine Änderungen erwartet. Das fortgeschriebene Gesamtergebnis beträgt -70,3 Mio. EUR.

Im Finanzhaushalt werden die finanzwirksamen Änderungen des Ergebnishaushalts übernommen.

Darüber hinaus findet bei der Investitionstätigkeit die geplante Kapitaleinlage in die SWSG in Höhe von 50 Mio. EUR Berücksichtigung. Für die Jahre 2024 und 2025 sind weitere Kapitaleinlagen in Höhe von 50 Mio. EUR bzw. 100 Mio. EUR vorgesehen. Damit soll die SWSG auch nach dem Anstieg der Bau- und Finanzierungskosten in die Lage versetzt werden an ihren ambitionierten Neubauzielen und Modernisierungsmaßnahmen festzuhalten. Für Kostensteigerungen bei gesamtkostenrelevanten Investitionsvorhaben werden die erwarteten Mehrbedarfe in 2023 und in den Finanzplanungsjahren eingeplant. Für die im Nachtragshaushalt 2022 erstmals eingeführte Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken im Investitionsbereich wurde auf Basis bereits bekannter und prognostizierter Baupreissteigerungen der Finanzbedarf in 2023 und den Folgejahren berechnet. Insgesamt entsteht in 2023 durch Baupreissteigerungen ein finanzieller Mehrbedarf von rd. 38 Mio. EUR. Für die Unterbringung von Geflüchteten in Unterkünften in Modulbauweise (GRDrs 797/2022) bzw. in einer Containeranlage (GRDrs 749/2022) wurden 29,3 Mio. EUR Investitionskosten eingeplant.

Unter Berücksichtigung des fortgeschriebenen Zahlungsmittelbedarfs aus laufender Verwaltungstätigkeit ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 1,7 Mio. EUR. Dazu können 14 Mio. EUR aus der in davon-Positionen reservierten Liquidität finanziert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die genaue Höhe der Mittelbindungen (insb. Ermächtigungsübertragungen, Rückstellungen und davon-Positionen) nur sehr schwer abzuschätzen, da die Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 noch nicht beendet sind. Die tatsächliche Höhe der freien Liquidität zum Jahresende 2022 wird erst mit Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 im Juli 2023 feststehen. Durch die Verbesserung bei der Liquidität kann die in 2023 geplante Kreditermächtigung in Höhe von 418,4 Mio. EUR auf Null reduziert werden.

In den Teilhaushalten und den Investitionsübersichten (Anlage 2) sind die wichtigsten Änderungen erläutert.


Finanzplanung 2024 bis 2026

Mit Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung ist gleichzeitig auch eine aktuelle Finanzplanung vorzulegen. Bei der aktualisierten Fortschreibung der Finanzplanung 2024 bis 2026 wurden die Auswirkungen der im Nachtragshaushalt 2023 enthaltenen Positionen grundsätzlich fortgeschrieben. Ausnahme hiervon sind die Aufwendungen und Erträge für die Unterbringung von Geflüchteten und für die sozialen Leistungen sowie die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, da hier zum jetzigen Zeitpunkt nur eine sehr unsichere Prognose möglich wäre. Eine vollumfängliche Überarbeitung der Erträge und Aufwendungen für die Jahre ab 2024 wird im Rahmen des Haushaltaufstellungsverfahrens zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 erfolgen. Über die Eckdaten zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 wird dem Gemeinderat wie üblich im Juli berichtet werden.

In der vorliegenden Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 (Anlage 3) wird in den ordentlichen Ergebnissen 2024 und 2025 mit einer Verschlechterung von 235,1 Mio. EUR auf -438,8 Mio. EUR bzw. 165,3 Mio. EUR auf -348,7 Mio. EUR gerechnet. Im Finanzplanungsjahr 2026 wird hingegen eine Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 82,0 Mio. EUR auf -71,6 Mio. EUR geplant. Somit ist in allen Jahren der Finanzplanung mit sehr hohen Fehlbeträgen im ordentlichen Ergebnis zu rechnen.

Durch die fortgeschriebene Finanzplanung erhöhen sich die Finanzierungsmittelbedarfe in 2024 um 317,3 Mio. EUR und in 2025 um 326,7 Mio. EUR. In 2026 reduziert er sich hingegen um 27,7 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der freien Liquidität und der neuberechneten Zins- und Tilgungszahlungen ergibt sich ein Kreditbedarf von 656,6 Mio. EUR (+244,8 Mio. EUR) in 2024 und 612,4 Mio. EUR (+318,6 Mio. EUR) in 2025. Insgesamt erhöhen sich für die Jahre 2023 bis 2026 die notwendigen Darlehensaufnahmen um 124,4 Mio. EUR auf 1.411,1 Mio. EUR und die Nettoneuverschuldung um 147,5 Mio. EUR auf 1.314,7 Mio. EUR.


Fazit

Mit dem vorgelegten Nachtragshaushaltsplan werden die bekannten finanziellen Veränderungen sowie die beschlossenen Mehrbedarfe im Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt. Dabei sind die außergewöhnlich hohen erwarteten Mehrerträge, insbesondere bei der Gewerbesteuer, ausreichend, um die Mehrbelastungen in 2023, die vor allem im Bereich der Pflichtaufgaben entstehen, zu finanzieren. Dennoch ist weiterhin in 2023 mit einem negativen ordentlichen Ergebnis in Höhe -81,9 Mio. EUR zu rechnen. Aufgrund der erwarteten Verbesserung beim Stand der freien Liquidität zum Jahresbeginn 2023 kann auf eine Darlehensaufnahme in 2023 verzichtet werden. Allerdings wird diese freie Liquidität des Vorjahres zum Jahresende 2023 bereits wieder aufgezehrt sein. In den Jahren 2024 bis 2026 ist derzeit durchgehend mit hohen negativen Ergebnissen und Darlehensaufnahmen zu rechnen.

In Anbetracht der enormen Investitionsbedarfe die sich in den Jahren ab 2024 abzeichnen, und in den o.g. Zahlen noch nicht enthalten sind, sind weitere finanzwirksame Entscheidungen strikt zu priorisieren. Für die Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Aufgaben, wie das Ziel der Klimaneutralität bis 2035, die Entwicklung des Stadtquartiers Rosenstein, die Sanierung des Württembergischen Staatstheaters und anderen dringlichen Aufgaben, wie der Ausbau des ÖPNV, die Sanierung der städtischen Infrastruktur und die Umsetzung der Rechtsansprüche auf Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Grundschulen ist in den kommenden Jahren mit zusätzlichen Finanzbedarfen von mehreren Milliarden Euro zu rechnen.

Daher muss sehr umsichtig agiert werden und jetzt nochmal verstärkt das Ziel ausgegeben werden, weitere zukünftige finanziellen Mehrbedarfe für freiwillige Maßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken und bei den anstehenden Vorhaben eine klare Priorisierung vorzunehmen. Von daher bitten wir dringend von Ergänzungsanträgen zum Nachtragshaushalt 2023, auch im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025, abzusehen.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlagen
1. Nachtragshaushaltssatzung 2023
2. Nachtragshaushaltsplan 2023
3. Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2026
4. Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität
5. Ergänzung der im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 (Anlagenteil) angebrachten Haushaltsvermerke

Hinweis: Die vollständige Anlage 2 und die Anlagen 3, 4 und 5 sind nur in CUPARLA/KSD und im Internet eingestellt.




Finanzielle Auswirkungen








Anlagen




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