Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 17.05.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:Frau Mikasch-Köthner (VHS Stuttgart)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Volkshochschule
Antrag Nr. 89/2017 (SPD, 90/GRÜNE, SÖS-LINKE-PluS)
vom 24.03.2017
Antrag Nr. 352/2016 (SPD, 90/GRÜNE, SÖS-LINKE-PluS)
vom 14.11.2016

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 03.05.2017, öffentlich, Nr. 140

Ergebnis: Vertagung


Die Anträge Nr. 352/2016 und Nr. 89/2017 (beide von SPD, 90/GRÜNE, SÖS-LINKE-PluS) sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.


OB Kuhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Direktorin der Stuttgarter Volkshochschule (vhs) Frau Mikasch-Köthner. Danach stellt Frau Mikasch-Köthner die Grundsatzbeschlüsse des Aufsichtsrats der vhs zur Standort-/Zukunftsentwicklung der vhs analog der beigefügten Präsentation dar. Insbesondere trägt sie dabei vor, nachdem sich der Aufsichtsrat in einem mehrjährigen Diskussionsprozess mit der Standortentwicklung der vhs beschäftigt habe, sei es nun konsequent, in einem nächsten Schritt die kommunale Entscheidungsebene mit einzubeziehen. Die im Aufsichtsrat diskutierte und entwickelte Konzeption verfolge eine Doppelstrategie. Gesetzt werde zum einen auf eine Entwicklung in der Zentrale am zentralen Innenstadtstandort und zum anderen auf eine dezentrale Entwicklung in den Stadtbezirken. Abschließend hebt sie hervor, dem Aufsichtsrat sei natürlich bewusst, dass sich nicht alles sofort und ohne grundlegende gemeinderätliche Beschlüsse umsetzen lasse.

Anschließend informiert OB Kuhn, um Zuständigkeitsprobleme als Vorsitzender des Baden-Württembergischen Volkshochschulverbandes e.V. zu vermeiden, sei BM Wölfle sein ständiger Vertreter im Aufsichtsrat der Stuttgarter vhs. Er selber könne nicht beurteilen, ob die im Antrag Nr. 352/2016 begehrten Quadratmeterzahlen (2.500 m² bis 3.000 m² für die Neckarvororte und Bad Cannstatt / 4.500 m² bis 5.000 m² für die Innenstadt) exakt zutreffen. Wichtig sei allerdings, der Umfang der Tätigkeiten der Volkshochschulen wachse. Dies sei begrüßenswert. Die Volkshochschulen seien wesentlicher Träger der Weiterbildung für Erwachsene, und die vhs sei in Stuttgart zudem ein Ort der Kultur. Des Weiteren komme ihnen eine besondere Rolle beim Thema Spracherwerb z. B. für Flüchtlinge zu. Die für diesen Bereich von den Schulen in Baden-Württemberg angebotenen Kurse seien für den Spracherwerb von besonders hoher Qualität, da diese methodisch am ausgefeiltesten seien. Die Volkshochschulen hätten beim Thema interkulturelles Lernen eine jahrzehntelange Kompetenz. Bekanntlich werde Sprache nicht einfach über Grammatikregeln etc. vermittelt, sondern das Lernen einer fremden Sprache stelle eine Art interkulturellen Lernprozess dar. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung würden, auch in der Wirtschaft, die in den Volkshochschulen angebotenen Kurse sehr geschätzt. Er bittet dieses in die Diskussion mit aufzunehmen. Die vhs Stuttgart sei bei Sprachkursen für Flüchtlinge unverzichtbar.

Die sich an der Aussprache beteiligenden Ratsmitglieder unterstreichen ebenfalls die Bedeutung der vhs als kommunale Bildungseinrichtung.

Vor Eintritt in die Aussprache wird der Antrag Nr. 352/2016 durch StR Winter (90/GRÜNE), StR Körner (SPD) und StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) begründet.

Dafür, die Ziffer 1 dieses Antrags "Es wird im Verwaltungsausschuss ein Beschluss herbeigeführt, dass der Raumbedarf der Volkshochschule wie im Antrag beschrieben anerkannt wird" heute zu beschließen, sprechen sich die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion und die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS aus. Dabei führen sie folgende Aspekte an:
- Mit der Anerkennung der Flächenbedarfe geht einher, dass die Stellung der vhs als kommunale Bildungseinrichtung insgesamt gestärkt wird; dieser Bedarf, der seit mindestens 2014 bekannt ist, lässt sich nicht sofort realisieren. (StR Winter, StR Körner, StR Rockenbauch).
- Durch das in den letzten Jahren ausgeweitete dezentrale Angebot werden die Stadtbezirke aufgewertet (StR Winter, StR Rockenbauch).
- Damit die vhs ihre Aufgaben (Integrationsangebote, Bildungsangebote für alle Generationen) in Zukunft bewältigen kann, muss die vhs gestärkt werden (StR Winter, StR Körner, StR Rockenbauch).
- Stuttgart wächst, und daher müssen die Integrationsprozesse und Angebote für Menschen ohne (deutschen) Schulabschluss, und hier kommt Bildungsangeboten eine zentrale Rolle zu, gestärkt werden (StR Winter, StR Körner).
- Weiterbildungsangebote, nicht zuletzt für motivierte Erwachsene, gehören gestärkt. Dies zeigen auch die Wachstumszahlen (s. Seite 5 der Präsentation). Es ist ein strategisches Handlungsfeld, um Stuttgart eine gute Zukunftsperspektive zu eröffnen (StR Körner).
- Die Weiterbildung ist auch eine zentrale Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die vhs ist das Instrument der Landeshauptstadt, um diese Aufgabe wahrzunehmen, und daher müssen die vhs-Bedarfe von der Stadtpolitik ernst genommen werden (StR Körner, StR Rockenbauch).
- Die Verwaltung muss schon zu den Beratungen des Doppelhaushaltsplan-Entwurfs 2018/2019, gerade was die Stadtbezirke angeht, erste konkrete Raum-/Personal-/
Finanzierungsüberlegungen vorlegen (StR Rockenbauch).


Demgegenüber führt StR Sauer (CDU) an, ein Entwicklungsbedarf bei der vhs werde zwar gesehen, allerdings nicht in dem Umfang, wie er im Antrag Nr. 352/2016 beschrieben werde. Im vhs-Aufsichtsrat habe sich die CDU angesichts vieler offener Fragen der Stimme enthalten. Die Fragen im Zusammenhang mit dem vhs-Masterplan 2030 seien in seiner Fraktion auch mit Frau Mikasch-Köthner besprochen worden. Die Beantwortung dieser Fragen sei für die Entwicklung des zukünftigen Raumbedarfs wichtig. Im Einzelnen spricht StR Sauer folgende Fragen/Themen an:
- Es gibt Kursangebote, die über den Kernauftrag der vhs der sprachlichen, schulischen, beruflichen Qualifizierung hinausgehen. Z. B. bei Sportangeboten wird sehr wohl eine Konkurrenz zu Angeboten von Sportvereinen gesehen (Fitnesskurse, Pilates, Yoga). Darüber hinaus wertet er aus dem aktuellen vhs-Kursangebot Kurse wie "High Heels - Laufen lernen mit Haltung" und "Whisky Tasting" kritisch.
- Weshalb soll in der Innenstadt der für die äußeren Stadtbezirke laut Aufsichtsratsbeschluss geltende dezentrale Ansatz durch die Aufgabe des vhs-Zentrums im Stuttgarter Osten aufgegeben werden?
- Ausgehend von den 7 Unterrichtsräumen in der Kreuznachstraße (350 m²) ist zu klären, wie die Verzehnfachung des Raumprogramms des künftigen Cannstatter Mittelzentrums inhaltlich unterfüttert werden soll.
- Wie will die Verwaltung mit dem Antrag angesichts der großen innerstädtischen Raumbedarfe von Schulen und der städtischen Ämter umgehen?

Erst nach einer Beantwortung dieser Fragen könnten Beschlüsse zu Raumbedarfen getroffen werden. Der Gemeinderat sollte sich Zeit nehmen, um diese Fragen zu erörtern. Heute könne der Antragsziffer 1 nicht zugestimmt werden. Dies bekräftigt mit großem Nachdruck StR Kotz (CDU). Angesichts der Größenordnung von tausenden Quadratmetern seien räumliche, zeitliche und finanzielle Einschätzungen der Verwaltung unabdingbar. Die CDU-Gemeinderatsfraktion stehe jedoch hinter dem Ziel, der vhs zusätzliche Flächen zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls ablehnend zu der Antragsziffer 1 äußert sich StRin von Stein (FW). Sie schließt sich den Fragen von StR Sauer an. Von einem exorbitant hohen, nicht ganz nachvollziehbaren und nicht mit Kosten unterfütterten Raumbedarf spricht StR Prof. Dr. Maier (AfD). Vor der Anerkennung eines solchen Raumbedarfs müsse eine Vorstellung darüber möglich sein, welche Kosten dafür die Stadt aufwenden müsse. Die Antragsziffer 1 sei von daher noch nicht beschlussreif. Für StR Dr. Oechsner (FDP) ergibt sich die Frage, ob aufgrund eines internen vhs-Entwick-lungskonzepts die Stadt Raumbedarfe anerkennt. Angesichts offener Fragen könnte er zustimmen, dass die vhs zusätzliche Räume benötige, aber eine bestimmte Quadratmeterzahl zu beschließen, sei nicht möglich. Er kündigt Stimmenthaltung an.

Auch von Frau Strohmaier (BVin Ost) werden offene Fragen artikuliert (Warum soll der vhs-Standort an der Ostendstraße aufgelöst werden? Könnte dieser Standort nicht erweitert werden?). Sie erachtet zumindest für die Stadtbezirke Hedelfingen und Wangen ein Mittelzentrum im Stuttgarter Osten als vertretbar. Im Stuttgarter Osten gebe es einen enormen Bedarf für die vhs-Kernkompetenz-Angebote. Im Stuttgarter Osten, so Frau Mikasch-Köthner, mache die vhs sowohl ein zentralörtliches Angebot (mit Ausnahme des Abendgymnasiums alles, was zum 2. Bildungsweg gehört). Dies wäre an einem zentralen Standort besser untergebracht. Dort könnten bessere Übergänge gestaltet werden. Mit der Standortentwicklung müsse man im Stuttgarter Osten die stadtteilbezogene Funktion anschauen. Wohnortnahe Angebote wie das vom Kultusministerium finanzierte Projekt "Grundbildung" könnten nicht aufgegeben werden. Bei den Zentralisierungsüberlegungen gehe es somit lediglich um einen Teil der Angebote im Osten. Einen Besuch des Bezirksbeirats in Stuttgart-Ost sagt sie gegenüber der Bezirksvorsteherin zu.

Für StR Sauer und StRin von Stein gehören Angebote wie Whisky Tasting, High Heels - Laufen lernen mit Haltung, Sommelier, Handarbeiten in gemütlicher Runde nicht zu einem vhs-Kernangebot. Sie problematisieren dabei Konkurrenzsituationen z. B. zu Sportvereinen und privaten Anbietern. Besonders Angebote im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken sollte die vhs nach Auffassung von StRin von Stein anderen Einrichtungen überlassen. Zu bedenken gibt StR Prof. Dr. Maier, dass Angebote wie Whisky Tasting durchaus auch zu einem vernünftigen Umgang mit Alkohol beitragen können. Für ihn weisen insbesondere Kursangebote von Volkshochschulen in Großstädten immer wieder Angebote auf, deren Notwendigkeit hinterfragt werden kann. Dies sei jedoch im Gesamtzusammenhang eine Petitesse. Als bedeutsam erachtet es StR Winter, dass eine Institution wie die vhs auch solche Angebote unterbreitet. Damit werde breiten Bevölkerungsschichten ein niederschwelliger Einstieg für vertiefende Angebote ermöglicht. Von einer bemühten Programmkritik spricht StR Körner. Entsprechendes sei bislang noch nie im Aufsichtsrat thematisiert worden. Er schließt sich der Position von StR Winter an. Im weiteren Verlauf teilt StRin von Stein mit, sie habe durchaus schon in der Vergangenheit Kritik an Angeboten der vhs geäußert.

Laut OB Kuhn ist ihm die Diskussion über umstrittene vhs-Kursangebote seit 1984 bekannt. Damals sei es beispielsweise um Bauchtanzkurse und Makramee-Kurse gegangen. Dabei handle es sich jedoch nicht um das Kerngeschäft der Volkshochschule. Als Vorsitzender des Baden-Württembergischen Volkshochschulverbandes sei er mit dem Sport im Gespräch, manchmal auch strittig, über die Frage, ob im Bereich der Gesundheitsvorsorge Volkshochschulen überhaupt Sportangebote unterbreiten sollten. Eine nüchterne, empirische Betrachtung zeige, dass solche Angebote keine große Konkurrenz zu den Vereinen darstellten, da in den Volkshochschulen solche Angebote für Personen erfolgten, die zunächst nicht das Ziel hätten, Mitglied in einem Sportverein zu werden. Nachgewiesen seien allerdings Fälle, dass solche vhs-Angebote Kursteilnehmer später dazu bringen, Mitglieder in Vereinen zu werden. Seiner Auffassung nach können der Landessportverband und die Volkshochschulen diesen Konflikt gut aushalten.

Auf StR Körner eingehend, nach dessen Einschätzung die vhs gegenüber dem Kolping-Bildungswerk in der Vergangenheit bei Standortfragen in Stuttgart stets benachteiligt wurde, merkt EBM Föll an, bei der Interimsnutzung Ludwigstraße/Hauswirtschaftliche Schule sei es um Sprachkurse für Flüchtlinge gegangen. Erfreulich sei, dass in Stuttgart viele Bildungsträger mit solchen Angeboten existierten. Die Bedarfe seitens des Kolping Bildungswerks und der vhs seien gelöst worden (Kolping Bildungswerk übergangsweise in der Hauswirtschaftlichen Schule / vhs: Nachdem sich eine Lösung in der Jakobschule, und dafür trage die dortige Schulgemeinde die Verantwortung, nicht habe umsetzen lassen, sei ebenfalls eine übergangsweise Unterbringung in der Ludwigstraße erfolgt). Des Weiteren informiert EBM Föll, das Kolping Bildungswerk sei mit der Thematik Elvertstraße bereits 2012 mit Überlegungen auf die Stadt zugekommen. Daraufhin sei dem Kolping Bildungswerk, und so werde häufig vorgegangen, eine Option für Planungsüberlegungen, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates, eingeräumt worden. 2012 habe es seitens der vhs noch keine Überlegungen bezüglich eines Cannstatter Mittelzentrums gegeben. Falsch sei, einen künstlichen Gegensatz zwischen vhs und Kolping Bildungswerk zu konstruieren. Beide seien - wie andere Träger auch - in Stuttgart wichtige Bildungsträger. Zusammen mit der Beteiligungsverwaltung habe er sich intensiv darum gekümmert, die Sanierung der vhs zu begleiten. Die vhs habe natürlich, was Räumlichkeiten angehe, einen Entwicklungsbedarf. Im Einzelnen könne er diesen Bedarf zwar nicht beurteilen, aber wenn die Antragsziffer 1 beschlossen werde, würde sich die Verwaltung damit natürlich ernsthaft auseinandersetzen. Dazu entgegnet StR Körner, bei seiner Fraktion sei der Eindruck entstanden, dass der Bedarf der vhs innerhalb der Stadtverwaltung nicht so, wie man sich dies gewünscht habe, zur Geltung gekommen sei.

Die beantragten Flächenbedarfe sind für StR Winter belegt. Er, StR Körner und StR Rockenbauch bestehen darauf, die Antragsziffer 1 heute zur Abstimmung zu stellen. Sie verweisen darauf, dass der vhs-Raumbedarf bereits seit Jahren zur Diskussion steht. Dazu erklärt StR Kotz, der vhs-Aufsichtsratsbeschluss sei erst wenige Monate alt.

Für StR Körner geht es in einem ersten Schritt darum, dass in einem politischen Zielbeschluss die im Antrag aufgeführten Bedarfe anerkannt werden. Als möglich erachtet er, vor die im Antrag genannten Quadratmeterzahlen jeweils das Wort "rund" zu setzen. Für StR Rockenbauch muss einem Zielbeschluss noch eine Verwaltungsvorlage mit einem abgestimmten Verwaltungskonzept folgen.

Insgesamt ergibt sich für den Vorsitzenden eine breite gemeinderätliche Unterstützung der vhs. Seiner Auffassung nach wäre eine knappe Mehrheit für die Antragsziffer 1 schädlich für die Stuttgarter Weiterbildungslandschaft. Als Oberbürgermeister habe er das Interesse, dass die Weiterbildung in der Landeshauptstadt gestärkt werde. Deswegen unterbreitet er zu der Ziffer 1 des Antrags Nr. 352/2016 folgenden Kompromissvorschlag:

Die Stuttgarter Volkshochschule hat einen wachsenden Raumbedarf. Dieser wird bis zu den im Antrag beschriebenen Korridoren im Grundsatz anerkannt.

Diese Formulierung bedeute, dass über Details noch gesprochen werden könne. Sollte der Verwaltungsausschuss diesen Kompromiss mittragen, würde die Verwaltung prüfen, was, in welcher Form, wo befriedigt werden könne. Letztlich werde die Verwaltung, um sich dem Ziel anzunähern, einzelne Vorschläge unterbreiten.

Indem er seine Position wiederholt, lehnt StR Kotz diesen Kompromiss ab. Er schlägt folgende Formulierung zur Abstimmung vor:

Der Gemeinderat erkennt einen zusätzlichen Raumbedarf der vhs an. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen zusätzlichen Raumbedarf gemeinsam mit der vhs zu verifizieren und dem Gemeinderat Lösungsvorschläge vorzulegen.

Diesem Vorschlag widersprechen die StRe Winter und Rockenbauch. Sie und StR Körner signalisieren die Unterstützung des Vorschlags von OB Kuhn. Die Abstimmung dieses Kompromissvorschlags beantragt StR Winter. Dabei teilt StR Rockenbauch mit, die von StR Kotz geforderten Abwägungen könnten im Zuge der Umsetzungsbeschlüsse noch vorgenommen werden. Zudem geht er davon aus, dass auch noch bei den Haushaltsplanberatungen Eingriffe möglich sind.

Zum Ende der Aussprache stellt OB Kuhn anstelle der Ziffer 1 des Antrags Nr. 352/2016 seinen Kompromissvorschlag

Die Stuttgarter Volkshochschule hat einen wachsenden Raumbedarf. Dieser wird bis zu den im Antrag beschriebenen Korridoren im Grundsatz anerkannt.

zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt diesen Antrag bei 10 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich.

Zu der unveränderten Ziffer 2 des Antrags Nr. 352/2016 stellt der Oberbürgermeister fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt diese Antragsziffer in unveränderter Form einstimmig.
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