Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
1414-00
GRDrs
1172/2023
Stuttgart,
11/09/2023
Haushalt
2024/25
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
17.11.2023
Anpassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) zum 01.01.2024
Beantwortung / Stellungnahme
Grundsätzlich ist die Orientierung am Leistungsprinzip richtig und wichtig; daher sollte die Anerkennung der Leistung der ehrenamtlich Tätigen im Feuerwehrdienst auch daran orientiert sein. Es wird sachgerechter angesehen, die Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) mit einer längerfristigen Laufzeit anzupassen als ein kostenfreies Deutschlandticket auszugeben. Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zeichnen sich durch eine hohe Identifikation zur Landeshauptstadt Stuttgart als Träger der Feuerwehr aus.
Die in der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) festgelegten Entschädigungen der Angehörigen der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Zuwendungen in das Sondervermögen der Abteilungen zur Kameradschaftspflege wurden zuletzt im Jahr 2020 teilweise angepasst. Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen u. a. aufgrund der Inflationslage, der Tarifabschlüsse der verschiedenen Branchen, der Anhebung des Mindestlohns nebst der Entwicklung des Bürgergeldes sowie steigende Energiekosten nachhaltig verändert. Daher halten der Stadtfeuerwehrverband insb. als Vertreter aller Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart sowie die Branddirektion eine zweistufige Anhebung, wie in der beigefügten Anlage detailliert ersichtlich, im DHH 2024/2025 sowie 2026/2027 für denkbar.
Zum DHH 2024/25 könnten nachfolgende Anpassungen erfolgen:
1. Die Erhöhung Entschädigung für Einsätze auf künftig 20 EUR pro Stunde. Hierfür wären zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rd. 120 TEUR pro Jahr erforderlich.
2. Die Erhöhung der Einsatzentschädigung bei Ausbildung auf künftig 20 EUR pro Stunde. Hierfür wären zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rd. 14 TEUR pro Jahr erforderlich.
3. Die Erhöhung der zusätzlichen Entschädigung für aktive Angehörige als Auslagenersatz auf künftig 300 EUR pro Jahr und Angehörigen. Hierfür wären zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rd. 198 TEUR pro Jahr erforderlich.
4. Die Funktion der Maschinistenausbilder*innen in eine aufwandsgerechtere Systematik überführt werden. Hierfür wären zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rd. 6 TEUR pro Jahr erforderlich.
5. Eine am Aufwand orientierte Anhebung der Entschädigung der Kassiere*innen aufgrund der vom Bundesgesetzgeber eingeführten neuen Aufgaben für den § 2b UStG. Hierfür wären zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rd. 27 TEUR pro Jahr erforderlich.
6. Eine am Aufwand orientierte Anhebung der Schriftführer*innen sowie die Aufnahme der Funktion der Alterssprecher der Abteilungen entsprechend. Hierfür wären zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rd. 5 TEUR pro Jahr erforderlich.
7. Die Aufnahme der Zuwendung für die Angehörigen der Kindergruppen als Zuwendungen für die jeweilige Kameradschaftskasse zur Deckung der Aufwendungen für den Betrieb einer Kindergruppe. Hierfür wären zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rd. 6,3 TEUR pro Jahr erforderlich.
Die Berücksichtigung aller Änderungen der ersten Stufe zum DHH 2024/2025 der FwES würde eine Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt ca. 376.000 EUR pro Jahr ab 2024 nach sich ziehen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
1013/2023 Nr. 1+2+4-Bündnis 90/Die Grünen, 2037/2023-CDU, 2040/2023 Nr. 2-CDU, 3073/2023 Teil 1 Nr. 2 + 3, Teil 2 Nr. 2-SPD, 4289/2023 Ziffer IV lit. D, lit. E Nr. 2-Die FrAKTION, 5114/2023 Nr. 2, 3 + 5-PULS, 7034/2023 Nr. 1, 2 lit. a, lit. e Nr. 2-Freie Wähler
Dr. Clemens Maier
<Anlagen>
Anlage zu GRDrs 1172_2023 Berechnung zusätzliche Finanzmittel.pdf