Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU 6200-30.0
GRDrs 1397/2023
Stuttgart,
11/10/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2023



Tempo 30 nachts an Lärmschwerpunkten

Beantwortung / Stellungnahme

Für ein Gutachten zur Ermittlung der Wirkungen von Tempo 30 in Hauptverkehrsstraßen werden je nach Größe des Stadtbezirks Kosten von 30.000 € bis 50.000 € angesetzt. Demnach könnten mit den beantragten Mitteln von 75.000 € pro Jahr im Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt drei bis fünf weitere Stadtbezirke untersucht werden.

Für die Stadtbezirke Hedelfingen, Möhringen und Zuffenhausen wurden die Gutachten bereits fertiggestellt und entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkungen von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Gleichartige Tempo30-Gutachten wurden am 25.10.2023 für die Stadtbezirke Feuerbach, Untertürkheim, Obertürkheim und Vaihingen in Auftrag gegeben.

Weitere Tempo30-Gutachten werden im Doppelhaushalt 2024/2025 aus dem Budget für Lärmaktionsplanung finanziert. 2024 stehen im Haushaltsentwurf für die Lärmaktionsplanung 80.000 € und 2025 45.000 € zur Verfügung. Daraus sollen neben Maßnahmen/Projekten zur Aufstellung des Lärmaktionsplans (z.B. für Öffentlichkeitsarbeit, Planung von anderen Lärmminderungsmaßnahmen) in 2024 zwei und in 2025 ein Tempo30-Gutachten finanziert werden.
Mit den beantragten zusätzlichen Mitteln von 75.000 € pro Jahr wäre somit die Erstellung von insgesamt sechs bis acht Tempo30-Gutachten bis Ende 2025 möglich.


Da die Innenstadtbezirke wegen bestehender ganztägiger Tempo40-Regelungen (Luftreinhalteplan) und S-Bad Cannstatt wegen neuer Entwicklungen aufgrund Rosensteintunnel und Verkehrsstrukturplan zurückgestellt werden, verbleiben dann noch zwei bis vier äußere Stadtbezirke zur Begutachtung. Nach der bisherigen Erfahrung (Verfügbarkeit externer Gutachter, baustellenbedingte Verzögerungen bei notwendigen Verkehrszählungen) ist es nicht möglich, bis Ende 2025 weitere Gutachten zu erstellen, die über die oben genannten sechs bis acht hinausgehen.

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen werden jeweils angeordnet, wenn das Gutachten die lärmmindernde Wirkung konkret nachweist und negative verkehrliche Wirkungen (Störung Verkehrsfluss, Verlagerung etc.) weitestgehend ausschließt.

Das Tiefbauamt hat den Aufwand zur Umsetzung von Tempo 30 nachts in den Bezirken Hedelfingen, Möhringen und Zuffenhausen abgeschätzt. Für diese Bezirke werden im Doppelhaushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von insgesamt 450.000 € benötigt. Dieser Aufwand wird in einer gesonderten Beschlussvorlage noch in 2023 den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Er setzt sich aus Kosten für die Beschilderung und für die zwingende Anpassung bzw. Erneuerung der Lichtsignalsteuerung an einzelnen betroffenen Anlagen zusammen. Eine Umsetzung zusätzlicher Bezirke bis Ende 2025 kann aufgrund des hohen Zeitaufwandes für die notwendigen Anpassungen der Lichtsignalsteuerungen und auch der Verfügbarkeit externer Büros voraussichtlich nicht erfolgen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

1027/2023 Nr.1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 5057/2023 PULS




Peter Pätzold
Bürgermeister




<Anlagen>