Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1162/2013
Stuttgart,
11/05/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2013



Grünfläche Bismarckplatz
Gesamtkonzept Bismarckplatz


Beantwortung / Stellungnahme

Planungsmittel: 50.000 €

Stellungnahme:

Mit GRDrs Nr. 385/2013 hat der Gemeinderat am 18. Juli 2013 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 28 -Bismarckstraße- beschlossen. Der bislang bewilligte Förderrahmen beträgt 2,833 Mio. €. Der Anteil der Landeshauptstadt Stuttgart (40 %) beträgt somit rund 1,133 Mio. €. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist in der mittelfristigen Finanzplanung 2013 bis 2018 vorgesehen (GRDrs 273/2013).

Der Bismarckplatz ist Teil des Sanierungsgebiets. Ein wesentliches Sanierungsziel ist die Funktionsverbesserung und Gestaltung von Straßen- und Platzräumen. Die Aufwertung des Bismarckplatzes als Aufenthaltsfläche und Quartierszentrum ist im Neuordnungskonzept als zentrale Maßnahme zur Verwirklichung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Stuttgart 28 -Bismarckstraße- vorgesehen.

Bei der Umsetzung der Sanierungsziele müssen Prioritäten gesetzt werden. Gemäß § 149 BauGB hat die Gemeinde nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen. Diese wird dem Gemeinderat separat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Für 2014 ist geplant, für den Platz einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rd. 80.000 €. Die Kosten sind im Rahmen des Bund-Länder-Programms Innenentwicklung - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) zuwendungsfähig und werden mit 60 % vom Bund und dem Land bezuschusst. Eine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln ist nicht erforderlich, da die Finanzierung in der mittelfristigen Finanzplanung 2013 bis 2018 vorgesehen ist.





Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Nr. 744/2013 Punkt 2 FDP-Gemeinderatsfraktion




Matthias Hahn
Bürgermeister




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