Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
289/2022
Stuttgart,
10/21/2022
Einrichtung einer offenen Ganztagsschule am Schickhardt-Gymnasium sowie am Königin-Katharina-Stift zum SJ 2023/24
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
26.10.2022
Beschlußantrag:
1. Vom Sachstandsbericht über die Schul- und Essenssituation am Schickhardt-Gymnasium wird Kenntnis genommen.
2. Der Einrichtung einer offenen Ganztagsschule am Schickhardt-Gymnasium zum Schuljahr 2023/24 wird zugestimmt.
3. Vom Sachstandsbericht über die Schul- und Essenssituation am Königin-Katharina-Stift wird Kenntnis genommen
4. Der Einrichtung einer offenen Ganztagsschule am Königin-Katharina-Stift zum Schuljahr 2023/24 wird zugestimmt.
Begründung:
1. Das dreizügige
Schickhardt-Gymnasium
besuchten im Schuljahr 2021/22 insgesamt 596 Schülerinnen und Schüler in 17 Klassen in den Klassenstufen 5-10 sowie insg. 10 in den Jahrgangsstufen 1 und 2.
2. Die Mittagessensversorgung erfolgte bisher in der „Schickeria“, der Küche des Schickhardt-Gymnasiums. Aufgrund des Pandemiegeschehens und der dadurch fehlenden Personalressourcen findet aktuell eine Verpflegung am Schickhardt-Gymnasium nur durch einen Bäckereiverkauf statt, die Schickeria musste aus Personalmangel schließen. Zukünftig ist geplant, die Essensversorgung gemeinsam mit der Schickhardt-Gemeinschaftsschule in der Interimsmensa (kleine Turnhalle) zu organisieren, da das Schickhardt-Gymnasium selbst über keine geeigneten Räumlichkeiten verfügt. Dies sollte nach aktueller Einschätzung möglich sein, da der Großteil der Schülerinnen und Schüler der Schickhardt-Gemeinschaftsschule, die das Essensangebot wahrnehmen, im Heusteiggebäude beschult werden und dort das Essen zu sich nehmen, sodass es Raumkapazitäten für bis zu 80 Schülerinnen und Schüler des Schickhardt-Gymnasiums in einer Schicht zusätzlich gibt. Die Essensorganisation würde sodann über einen Caterer per Warmanlieferung stattfinden.
3. Kurz- bzw. mittelfristig wird die Essensversorgung auch weiterhin nur per Warmanlieferung möglich sein, da aktuell keine Mensa vorhanden ist. Dies wurde mit der Schule bereits im Vorfeld besprochen und für praktikabel befunden. Langfristig wird eine Mensa mit dem vorgesehenen städtischen Standard (Cook&Chill/Cook& Freeze-System) am Standort zu realisieren sein.
4. Die Verwaltung schlägt vor, das Schickhardt-Gymnasium, welches einen Antrag mit entsprechendem pädagogischen Konzept bei der Landeshauptstadt Stuttgart eingereicht hat und an dem bereits ein Fundament für ein offenes Ganztagsangebot vorhanden ist, zum Schuljahr 2023/24 als offene Ganztagsschule beim Land zu beantragen.
Die Schulgemeinde hat sich in einem Prozess, der sich über das Schuljahr 2020/21
hingezogen hat, für die Einführung des offenen Ganztags ausgesprochen. Dies begründet sich vor allem mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Schulangebote und dem Wunsch der Schule, ein durchgängiges Ganztagsangebot in Stadtbezirk anzubieten.
Der Bedarf bzw. die Erwartungen der Eltern im Bereich Ganztag und Mittagessensversorgung sind vorhanden. Grund hierfür ist neben der heterogenen Schülerschaft sicherlich auch der Wunsch der Eltern nach einer Versorgung ihrer Kinder, sei es durch die berufliche Doppelbelastung beider Elternteile bzw. eines alleinerziehenden Elternteils.
Das Schickhardt-Gymnasium hat den Ganztag in den Klassenstufen 5-10 beantragt. In den einzelnen Klassenstufen sollen dabei
bedarfsgerecht Ganztagsklassen entstehen. Die Angebote sollen klassen- und teilweise jahrgangsübergreifend organisiert werden. Der Antrag beim Land auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule wird nach dem Gemeinderatsbeschluss zum Stichtag 01.11.2022 gestellt.
Der Ganztagsbetrieb wird in die vorhandenen räumlichen Gegebenheiten des Schulstandortes integriert. Beispielsweise wird zukünftig die Schulbibliothek als Lern-, aber auch als Rückzugsraum genutzt werden. Daneben kooperiert man beispielsweise bereits aktuell mit dem Jugendhaus Süd, um dortige Angebote zu nutzen. Die Betreuung im Mittagsband wird, wie bei offenen Ganztagsschulen üblich, durch das Jugendbegleiterprogramm sichergestellt.
5. Das drei- bis vierzügige
Königin-Katharina-Stift
besuchten im Schuljahr 2021/22 insgesamt 624 Schülerinnen und Schüler in 20 Klassen in den Klassenstufen 5-10 sowie insg. 8 Klassen in den Jahrgangsstufen 1 und 2.
Die Mittagessensversorgung erfolgt in der bestehenden Mensa des Königin-Katharina-Stifts. Sie wird aktuell über den Förderverein durch einen Caterer gewährleistet und durch die Stadt finanziell unterstützt.
6. Die Verwaltung schlägt vor, das Königin-Katharina-Stift, welches einen Antrag mit entsprechendem pädagogischen Konzept bei der Landeshauptstadt Stuttgart eingereicht hat und an dem bereits ein Fundament für ein offenes Ganztagsangebot vorhanden ist, zum Schuljahr 2023/24 als offene Ganztagsschule beim Land zu beantragen.
Die Schulgemeinde hat sich in einem Prozess, der sich über das Schuljahr 2020/21
hingezogen hat, für die Einführung des offenen Ganztags ausgesprochen. Dies begründet sich vor allem mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Schulangebote und dem Wunsch der Schule, ein durchgängiges Ganztagsangebot in Stadtbezirk anzubieten.
Das Königinnen-Katharina-Stift hat den Ganztag in Klassenstufe 5-10 beantragt. Hierbei sollen in den Klassenstufen bedarfsgerechte Ganztagsklassen entstehen. Die Angebote sollen klassen- und teilweise jahrgangsübergreifend organisiert werden. Der Antrag beim Land auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule wird nach dem Gemeinderatsbeschluss zum Stichtag 01.11.2022 gestellt.
Der Ganztagsbetrieb wird in die vorhandenen räumlichen Gegebenheiten des Schulstandortes integriert. Hierbei werden bereits vorhandene Räume in der Doppelnutzung betrieben. Die Betreuung im Mittagsband wird, wie bei offenen Ganztagsschulen üblich, durch das Jugendbegleiterprogramm sichergestellt. Das Mittagessensangebot wird durch die Stadt Stuttgart als Cook&Chill/Cook&Freeze-System ausgeschrieben.
Umsetzung der Kinderrechte
Gemäß Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention, ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der berücksichtigt werden muss.
Die Verwaltung setzt mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einrichtung von offenen Ganztagsschulen an den beiden Gymnasien gleich mehrere Kinderrechte um (Art. 28, Art. 29, Art. 31 KRK). Darüber hinaus wurden im Verfahren der Antragstellung – genauer gesagt, in der Abstimmung der Schulkonferenz, paritätisch zu Eltern und Lehrern auch Schüler und Schülerinnen beteiligt (Art. 12 KRK).
Finanzielle Auswirkungen
Investitionen:
Aktuell sind keine baulichen Maßnahmen vorgesehen.
Zukünftige investive Bedarfe werden zu gegebener Zeit in das schulische Investitionsprogramm eingebracht und priorisiert.
Laufende Mittel:
Die Mittagessensangebote des Königin-Katharina-Stifts sowie des Schickhardt-Gymnasiums werden bis zum Start als offene Ganztagsschule weiterhin über die Fördervereine organisiert (GRDrs 929/2021). Ab dem Schuljahr 2023/24 erfolgt die Finanzierung aus Mitteln des Schulverwaltungsamtes, Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die voraussichtlich notwendigen finanziellen Mittel belaufen sich auf ca. 50.000 Euro pro Schule und Schuljahr. Der genaue finanzielle Bedarf wird zu gegebener Zeit ermittelt und erforderlichenfalls zum Doppelhaushalt 2024/25 angemeldet.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
-
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Checkliste Kinderrechte_bearbeitet.docx
Leitvermerk.xlsx