Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1278/2017
Stuttgart,
11/03/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 10.11.2017



Pilotprojekt "Grüner Rahmenplan für den Bezirk Vaihingen"

Beantwortung / Stellungnahme

Mit zunehmender Verdichtung und steigendem Nutzungsdruck erhält die Grüne Infrastruktur mit ihren ökologischen Funktionen für den Menschen, Tiere und Pflanzen, Klima und Luft, Boden, Wasser sowie Stadt- und Landschaftsbild im urbanen Ökosystem immer höhere Bedeutung und einen höheren Stellenwert und Wertschätzung bei den Menschen. Die mit der Grünen Infrastruktur verbundenen Ökosystemdienstleistungen können den mit Verdichtung und Nutzungsdruck einhergehenden Belastungen nur insoweit im Natur- und Stadthaushalt kompensatorisch entgegenwirken, als diese ausreichend groß dimensioniert, qualitativ hochwertig und damit funktionstüchtig und in sinnvoller Anordnung zueinander und zu den Belastungsräumen stehen.

Auf Grundlage der Erfassung, Analyse und Bewertung der bestehenden Grünen Infrastruktur (landwirtschaftliche Flächen, Wald, Biotop- und Nutzungstypen des Freilandes, Stadtstrukturtypen mit ihren Grünanteilen, Grünflächen und ihre Ausstattung, Gewässer, Dachbegrünungen sowie markante Einzelbäume und Gebäudebegrünungen) und ihrer ökologischen Funktionen können Defizite der Grünen Infrastruktur aufgezeigt und Maßnahmen zur Verringerung der Defizite und zur Ergänzung der Grünen Infrastruktur entwickelt werden. In einem Rahmenplan sind die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung von Grünflächen, Grünzügen, Erholungsflächen, Biotopen und Biotopverbund, klimabedeutsamer Flächen sowie der Wald- und Landwirtschaftsflächen und ihrer Ökosystemleistungen aufzuzeigen.

Ein konkreter, rechtsverbindlicher Schutz kann mit einem Rahmenplan nicht erreicht werden. Es kann aber ein Abgleich erfolgen, welche Bestandteile der Grünen Infrastruktur aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie bspw. gesetzlicher Biotopschutz, Festsetzungen in Bebauungsplänen etc. bereits gesichert sind. Darauf aufbauend können Defizite im rechtlichen Schutz und der Bedarf an zusätzlichen Schutzmaßnahmen aufgezeigt werden.

Für die Erstellung eines Grünen Rahmenplanes für den Bezirk Vaihingen ist eine Vergabe an ein Landschaftsplanungsbüro erforderlich. Die hierzu erforderlichen Kosten belaufen sich auf 75.000 EUR, die im Doppelhaushalt 2018/2019 bereit zu stellen wären.




Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

412/2017 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN




Peter Pätzold
Bürgermeister




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