Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 884/2017
Stuttgart,
10/09/2017



Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken
Jahresabschluss 2016




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich25.10.2017



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken (ztn) am 10. November 2017 den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird wie folgt festgestellt:

2. Behandlung des Jahresüberschusses

3. Der Geschäftsleitung wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.

4. Verbandsumlage (§ 9 Abs. 2 Verbandssatzung)
Die Verbandsumlage 2018 wird auf 3.352.650 EUR festgesetzt.



Begründung:


Die LHS ist seit 1985 Verbandsmitglied des Zweckverbandes ztn. Außerdem sind die im Folgenden aufgeführten 17 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg und ein Landkreis in Bayern Verbandsmitglieder:

Stadtkreise: Landkreise:
Baden-BadenEnzkreisNeckar-Odenwald-Kreis
Heilbronn Heilbronn Ostalbkreis
HeidelbergHohenlohekreisRastatt
KarlsruheKarlsruhe Rems-Murr-Kreis
Pforzheim Ludwigsburg Schwäbisch Hall
Stuttgart Main-Tauber-Kreis Miltenberg (Bayern)

Organe des ztn sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. Die Verbandsversammlung besteht aus den Landräten der beteiligten Landkreise und den Oberbürgermeistern bzw. beauftragten Bediensteten der beteiligten Stadtkreise. Seitens der LHS vertritt Frau Stadtdirektorin Dorothea Koller die Stadt. Frau Koller ist außerdem zweite stellvertretende Verbandsvorsitzende. Verbandsvorsitzender ist Herr Landrat Dr. Brötel (Neckar-Odenwald-Kreis). Geschäftsführer des Zweckverbands ist Herr Dumbacher, stellvertretender Geschäftsführer ist Herr Meder. Der ztn beschäftigte 2016 durchschnittlich 80 Personen (VJ 89) ohne Geschäftsführung).

Auf die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes finden gem. § 4 der Verbandssatzung die für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geltenden Vorschriften sinngemäß Anwendung. Der Zweckverband verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip. Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber oder -unterdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Nach § 9 der Verbandssatzung wird von der Festsetzung eines Stammkapitals abgesehen.

Gegenstand des Zweckverbands ist gemäß § 1 Abs. 2 der Verbandssatzung die Erfüllung der Aufgaben der beseitigungspflichtigen Körperschaften i.S.v. § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung lebensmittelrechtlicher Ausführungsvorschriften vom 14.12.2004 (GBL. S.914), unter Beachtung der Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der tierseuchen- und hygienerechtlichen Vorschriften.


In der Landeshauptstadt Stuttgart fallen beseitigungspflichtige Tierkörper bzw. tierische Nebenprodukte an. Die Entsorgung dieser Tiere/Nebenprodukte erfolgt durch den ztn, nachdem in den 80er Jahren die städtische Tierkörperbeseitigung am ehemaligen Schlachthof aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben wurde. Seitdem werden Tierkörper von Verkehrsopfern und verstorbenen Heim- und Nutztieren sowie tierische Nebenprodukte vom ztn abgeholt und unschädlich entsorgt; ferner gewährleistet der ztn die Kapazitätsreserve im Tierseuchenfall. Die gesamte Logistik, d.h. termingerechte Entsorgung, Bereitstellung der Fahrzeugflotte inkl. Personal zum Beladen, Reinigen und Desinfizieren der Fahrzeuge u.a. obliegt dem ztn.

Die umweltfreundliche und wirtschaftliche Entsorgung von tierischen Nebenprodukten dient dazu, Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt durch auftretende Tierseuchen zu beseitigen. Bei den tierischen Nebenprodukten handelt es sich um alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind; dies können ganze Tierkörper, Tierkörperteile getöteter bzw. verendeter Tiere oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs sein. Die VO (EG) 1774 / 2002, zum 04.03.2011 abgelöst durch die Nachfolge-VO 1069/2009 hat die tierischen Nebenprodukte in 3 Kategorien eingeteilt:

Material der Kategorie 1 (Material mit einem hohen Risiko)
z.B. spezifiziertes Risikomaterial (SRM) aus Schlachtungen und Zerlegung von TSE- verdächtigen Rindern, Schafen und Ziegen (TSE = zusammenfassender Begriff für Krankheiten wie BSE und Scrapie), Tierkörper von landwirtschaftlichen Nutztieren die SRM enthalten, Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere, Tiere aus TSE- Bekämpfungsmaßnahmen.

Material der Kategorie 2 (Material mit einem mittleren Risiko)
z.B. beschlagnahmte, untaugliche Schlachtnebenprodukte wie Magen- und Darmpakete, gefallene (verendete) Pferde, Schweine und Geflügel. => Das vom ztn produzierte Tierfett der Kategorie 2 wird derzeit fast ausschließlich zur Herstellung von Biodiesel verwendet. Dieser wird dem herkömmlichen Dieseltreibstoff beigemischt. Abnehmer des Tierfettes sind im Wesentlichen die Niederlande.

Material der Kategorie 3 (Material mit einem geringen Risiko)
z.B. Knochen, Fette, Fleisch, nach Gemeinschaftsrecht genusstaugliche Schlachtkörperteile, die aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, genussuntaugliche Schlachtkörperteile von genusstauglichen Schlachttieren ohne Anzeichen einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit



Die Ertragslage 2016 hat sich wie folgt entwickelt:

2016
2015
Verbess. (+)
Verschl. (-)
TEUR
TEUR
TEUR
Umsatzerlöse
11.534
8.568
+2.966
Veränderungen der fertigen Erzeugnisse
+15
+20
-5
Sonstige betriebliche Erträge
389
3.342
-2.953
Betriebliche Erträge
11.938
11.930
+8
Materialaufwand
4.544
5.375
+831
Personalaufwand
4.271
4.391
+121
Abschreibungen
1.317
1.315
-2
Sonstige betriebliche Aufwendungen
502
1.106
+604
Zwischenergebnis
1.304
-257
+1.047
Zinssaldo
-10
-15
-5
Ergebnis nach Steuern
1.314
-242
+1.556
Sonstige Steuern
28
-1.693
-1.721
Jahresgewinn
1.286
1.451
-165
Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), sind die Umsatzerlöse (11.534 TEUR) und die sonstigen betrieblichen Erträge (389 TEUR) nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Aufgrund der neuen Umsatzerlösdefinition durch das BilRUG sind in den Umsatzerlösen 3.370 TEUR enthalten, die im Vorjahr den sonstigen betrieblichen Erträgen zugeordnet worden wären. Im Wesentlichen ist dies die Verbandsumlage mit 3.080 TEUR.

Die jedoch preisbedingt deutlich geringeren Erträge für Tiermehl (-639 TEUR) und die Erlöse aus der Entsorgung von Schlachtabfällen (-917 TEUR), sowie die geringeren Erlöse aus der Tierabholung (-95 TEUR), konnten durch mengen- und preisbedingt höhere Erlöse für Tierfett (+909 TEUR) nicht kompensiert werden. Die Gebühren/Entgelte für Schlachtabfälle waren zum 01.01.2016 angepasst worden.

Der deutliche Rückgang bei den Materialaufwendungen (-831 TEUR) beinhaltet u.a. geringere Kosten für den Gas- und Dieselverbrauch (-317 TEUR), geringere Instandhaltungs- und Betriebskosten (-222 TEUR) sowie geringeren Aufwand im Zuge der Fremdverarbeitung von spezifischem Risikomaterial (SRM). Dagegen erhöhten sich die Kosten für den Aufkauf von Rohmaterial (+91 TEUR).

Zur Deckung der betriebsbedingten Aufwendungen standen mit 7.394 TEUR Rohertrag 839 TEUR mehr als im Vorjahr zur Verfügung. Die betriebsbedingten Aufwendungen haben sich insgesamt um 1.004 TEUR auf 6.108 TEUR erhöht. Allerdings war im Vorjahr eine nachträgliche Vorsteuergewährung in Höhe von 1.726 TEUR unter den sonstigen Steuern erfasst. Die Personalaufwendungen verminderten sich um 121 TEUR auf Grund der geringeren durchschnittlichen Beschäftigtenzahl als auch geringerer Urlaubs- und Überstundenrückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich, gegenüber dem Vorjahr insbesondere dadurch, dass im Vorjahr Umsatzsteuernachforderungen im Rahmen der Betriebsprüfung enthalten waren.

Im Wirtschaftsjahr 2016 ergab sich ein positives Jahresergebnis in Höhe von 1.286 TEUR (VJ 1.451 TEUR). Das Jahresergebnis ist grundlegend von den geringeren Materialaufwendungen beeinflusst.


Mit einer Eigenkapitalquote von 94,0% (VJ 92,8%), der vollständigen Deckung des langfristig gebundenen Vermögens durch langfristige Finanzierungsmittel und der stets gewährleisteten Zahlungsbereitschaft, ist die Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbands geordnet.

Im Berichtsjahr sind Anlagen im Gesamtwert von 692 TEUR zugegangen. Die wesentlichen Zugänge betreffen Anlagen im Bau in Höhe von 304 TEUR und Investitionen in den Fuhrpark (174 TEUR) sowie in einen Sterilisator (102 TEUR).

Die vom Verband nach § 19 Abs. 1 GKZ zu erhebende Umlage dient zur Finanzierung des ungedeckten Aufwandes aus der Falltierentsorgung und wird jährlich aufgrund einer Kostenstellenrechnung festgestellt. Umlagemaßstab ist die Summe aus Einwohnerzahl und Tierbestand. Die Verbandsumlage 2016 betrug 3.080.000,00 EUR (VJ 2.821 TEUR).

Die Verbandsumlage für 2018 soll auf 3.352.650 EUR (VJ 3.255.000 EUR) festgesetzt werden. Auf die LHS entfällt dabei ein Anteil von 379.694 EUR (VJ 362.099 EUR), dies entspricht einem Anteil von 11,33 % (VJ 11,12%). Der ztn begründet die Erhöhung der Umlage mit der weiterhin schlechten Rohwarensituation und der Unsicherheit bei den Erlösen.





Michael Föll

Erster Bürgermeister

Anlage (nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses)
Jahresabschluss 2016
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als geschütztes PDF-Dokument zur Verfügung




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



zum Seitenanfang