Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
247
18
Verhandlung
Drucksache:
122/2020
GZ:
T
Sitzungstermin:
08.07.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Landschaftsentwicklungskonzept Hummelgraben in
S-Zuffenhausen, Neubau der Geh- und Radwegbrücke Ludwigsburger Straße
- Projektbeschluss
- Vergabe von Ingenieurleistungen
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 23.06.2020, öffentlich, Nr. 181
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 18.06.2020, GRDrs 122/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Maßnahme M2 - Geh- und Radwegbrücke Ludwigsburger Straße - innerhalb des Projekts Landschaftsentwicklungskonzepts Hummelgraben in S-Zuffenhausen wird auf der Grundlage der vertieften Planungen (Entwurfsplanung) mit aktuellen Gesamtkosten von 2.494.000 EUR (inkl. Eigenleistungen von 141.500 EUR) zugestimmt.
2. Der Vergabe von Ingenieurleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung für die Brücke über die Ludwigsburger Straße nach den Plänen des Tiefbauamts
(Anlage 2.1 bis 2.3) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 10. März 2020 (Anlage 1) mit Gesamtkosten in Höhe von 321.000 EUR an das Ingenieurbüro KnippersHelbig GmbH, Tübinger Straße 12 - 16, 70178 Stuttgart wird laut Begründung zugestimmt.
3. Die Aufwendungen/Auszahlungen für die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Objekt- und Tragwerksplanung in Höhe von 321.000 EUR werden wie folgt gedeckt:
Teilergebnishaushalt 610 Jahr 2020 und fr. 37.000 EUR
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Amtsbereich 6107010 - Stadtplanung
KontenGr. 42510 - Sonstige Aufwendungen,
Sach- und Dienstleistungen
Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt Jahr 2020 und fr. 194.000 EUR
Projekt 7.661075 - Landschaftsent- Jahr 2021 90.000 EUR
wicklungskonzept Hummelgraben
Ausz.Gr.7872 - Tiefbaumaßnahmen
4. Für die im Jahr 2021 benötigten Mittel von 90.000 EUR wird die im Haushaltsplan 2020 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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