Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 617/2011
Stuttgart,
07/20/2011


Institutionelle Förderung Popbüro Region Stuttgart



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
05.10.2011
18.10.2011

Bericht:


Das Popbüro Region Stuttgart ist eine Einrichtung der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) und arbeitet dort eng mit den anderen Abteilungen zur Standortentwicklung im Bereich Kreativwirtschaft und der FilmCommission Region Stuttgart zusammen. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH als weiterer Träger des Büros ermöglicht mit über 40 Einrichtungen der offenen Jugendarbeit die Durchführung von basisorientierten Angeboten für Schüler, Jugendliche und Musiker. Als maßgebliche Förderer ermöglichen die Landeshauptstadt Stuttgart und die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart eine nachhaltige Entwicklung von Popkultur, Künstlern sowie jungen Unternehmen.

Das Popbüro Region Stuttgart kombiniert Elemente der Jugend-, Kultur- und Wirtschaftsförderung und hat in den Segmenten Beratung, Weiterbildung, Veranstaltungen und Kommunikation einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Förderung der Popular-musik entwickelt. Das Stuttgarter Modell wird inzwischen nicht nur in der Region und Baden-Württemberg intensiv genutzt und nachgefragt, sondern auch bundesweit für vorbildlich und richtungsweisend gehalten.

Im Rahmen der HH-Planberatungen für die Jahre 2010/2011 wurde für das Popbüro eine auf zwei Jahre befristete Erhöhung der institutionellen Förderung um 14.000 € auf insgesamt 122.500 € beschlossen. Zusätzlich erhielt das Popbüro in den Jahren 2009 bis 2011 Projektfördermittel aus dem Innovationsfonds Musik.

Sowohl die Erhöhung der institutionellen Förderung als auch die Projektförderungen ermöglichten dem Popbüro dem vermehrten Bedarf im Bereich Jugendkultur und Jugendbildung sowie der stark gestiegenen Nachfrage im Kernbereich gerecht zu werden. Das Beratungs- und Coaching-Angebot konnte ausgebaut und verbessert werden.

Nachwuchsförderung im Bereich Popularmusik beinhaltet jedoch nicht nur die Aus- und Weiterbildung. Es besteht ein großer Bedarf Nachwuchs- und semi-professionelle Künstler dabei zu unterstützen unverzichtbare Live-Erfahrungen zu machen und im Konzertbereich in und außerhalb Stuttgarts Fuß zu fassen. Das Popbüro Region Stuttgart sieht es daher als unverzichtbar an, sich künftig intensiver mit der Planung und Organisation von Konzerten und Auftrittsmöglichkeiten zu befassen. Angestrebt ist der Aufbau einer Booking-Kooperative mit Stuttgarter Künstlern, bei der Bands die Konzerte bestreiten und das Popbüro die Planung, Organisation und Bewerbung übernimmt. Langfristiges Ziel sind aber kostendeckende Konzerterlöse und die Einwerbung von Drittmitteln. Geplant sind ebenso der Künstleraustausch und Kooperationen mit Partnern in und außerhalb Baden-Württembergs, Eigenveranstaltungen in ländlichen Regionen mit musikalischer Unterversorgung sowie, nach Abschluss der Aufbauphase, die Vermittlung von Künstlern und Konzerten. Das Popbüro kann sich hierbei auf die durch ihre Initiative gegründete Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Popkultur und Popularmusik e. V. mit Sitz in Stuttgart und auf die bereits vereinbarte Kooperation mit der Internet-Künstlerplattform „regioactive“ in Mannheim stützen.

Um den Aufbau der notwendigen Netzwerke und den Erwerb zusätzlichen Know-Hows zu ermöglichen, beantragt das Popbüro Region Stuttgart die bisherige Befristung der Erhöhung der institutionellen Förderung aufzuheben.

Die Kulturverwaltung befürwortet den Antrag des Popbüros und schlägt vor, die Erhöhung der institutionellen Förderung unbefristet fortzuführen.

Die Mittel sind im Etat des Kulturamts nicht veranschlagt und können auch nicht durch Umschichtungen zur Verfügung gestellt werden.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der HH-Planberatungen erfolgen.

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass auch nach Auslaufen der auf zwei Jahre befristeten Erhöhung der Zuwendung weiterhin ein Betrag von 108.500 € pro Jahr zur Verfügung steht. Gemessen an der absoluten Höhe der Zuwendung an das Popbüro, die mit Abstand die höchste Förderung für eine Einrichtung aus dem Bereich der Unterhaltungsmusik darstellt, erscheint die dauerhafte Aufstockung der institutionellen Förderung als nicht vordringlich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Susanne Eisenmann




Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsplan



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Anlage 1, Kosten- u. Finanzplan 2012-2013.xls