Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 384/2010
Stuttgart,
05/20/2010



Beteiligung der Stuttgarter Musikschule am Landesförderprogramm "Singen, Bewegen, Sprechen"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.06.2010
17.06.2010
21.09.2010



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt, sich am Landesförderprogramm „Singen, Bewegen, Sprechen“ zu beteiligen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilnahme am Landesförderprogramm „Singen, Bewegen, Sprechen“ vorzubereiten und entsprechende Anträge zu stellen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Umfang der voraussichtlichen Landesförderung maximal 2,3 Stellen für Musikschullehrkräfte in EG 9 TVöD befristet für die Dauer des Förderprogramms auszuschreiben und Personal auszuwählen. Zusagen an die ausgewählten Musikschullehrkräfte stehen unter dem Vorbehalt der verbindlichen Finanzierungszusage durch das Land. Über die Stellenschaffungen wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 nach Vorliegen der Finanzierungszusage entschieden. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit Projektbeginn, voraussichtlich ab 1. Oktober 2010, außerhalb des Stellenplans Personal für den ersten Förderzeitraum einzustellen, jedoch nur soweit dies durch Einnahmen aus verbindlich zugesagten Landesfördermitteln gedeckt ist. 4. Die Kulturverwaltung wird beauftragt, nach endgültiger Bekanntgabe der Fördersätze im Kooperationsbereich „Musikschule – Grundschule“ durch das Land Baden-Württemberg zu berichten und einen Vorschlag über das weitere Vorgehen vorzulegen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Land Baden-Württemberg strebt eine durchgehende musikalische Bildung von Kindern zwischen vier und zehn Jahren an. In den Kooperationen zwischen Kindergärten/Kindertagesstätten und den Musikschulen im Land steht die Förderung der Kompetenz des Kindes vor allem im sprachlichen Bereich, aber auch im sozialen und emotionalen Bereich im besonderen Fokus. Zu einem späteren Zeitpunkt soll das Projekt auf die Grundschulen ausgeweitet werden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages sollen im Nachtragshaushalt dafür ca. 17 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Das Projekt geht auf eine Initiative des Landesverbandes der Musikschulen in Baden-Württemberg zurück.

Noch für 2010 ist geplant, insgesamt 1.000 Kooperationen „Singen, Bewegen, Sprechen“ zwischen den Musikschulen und Kindergärten bzw. Kindertagesstätten in Baden-Württemberg einzugehen. Dabei können die Kindergärten bzw. Kindertagesstätten unter einer kommunalen wie auch unter einer freien Trägerschaft stehen. 2011 sollen weitere 1.000 Kooperationen für Kinder, die zwei Jahre vor der Einschulung stehen, initiiert werden. „Singen, Bewegen, Sprechen“ ist jeweils für die Dauer von zwei Jahren im Kindergarten vorgesehen. Das Land Baden-Württemberg stellt voraussichtlich pro Kooperationseinheit 2.020 Euro im Jahr als finanzielle Förderung bereit. Der Ministerrat hat am 11. Mai 2010 beschlossen, das Programm „Singen, Bewegen, Sprechen“ in vollem Umfang umzusetzen. Die Haushaltsmittel müssen im nächsten Nachtragshaushalt des Landes zur Verfügung gestellt werden.

Für die Landeshauptstadt Stuttgart sind voraussichtlich 59 Kooperationen „Singen, Bewegen, Sprechen“ ab dem Jahr 2010 vorgesehen. Für das Jahr 2011 ist nochmals die gleiche Anzahl an Kooperationen geplant. In der Bildungskooperation sollen Kinder in einer Gruppe zwischen 10 und 20 Kindern gefördert werden. Ziel des Projektes im Kindergarten für Kinder zwischen 4 bis 6 Jahren ist es, durch eine aktive musikalische Betätigung die Entwicklung der Kinder zu unterstützen. Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt auf den Bereichen Singen, Sprechen und Bewegen.

Das Projekt soll bereits zum Oktober 2010 starten und steht daher unter einem sehr hohen zeitlichen Druck. Bereits bis 5. Juli 2010 müssen die Bewerbungen um eine Teilnahme am Förderprogramm beim Kultusministerium abgegeben sein. Vorher müssen die beteiligten Kindergärten und Kindertagesstätten feststehen. Gleichzeitig muss die Ausschreibung der Stellen für die zusätzlich benötigten Musikschullehrkräfte im Umfang von 2,3 Stellen in die Wege geleitet werden. Alle städtischen Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass sie nur durchgeführt werden können, wenn die Fördermittel des Landes auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des Landes bezieht sich auf zwei Jahre vor Beginn der Grundschule. Das Land Baden-Württemberg stellt voraussichtlich pro Kooperationseinheit 2.020 Euro im Jahr als finanzielle Förderung bereit. Bei maximal 59 Kooperationen wären dies jährlich rund 120.000 Euro. Die Personalkosten einer Musikschullehrkraft in EG 9 TVöD betragen 52.200 Euro. Damit wäre die Schaffung von 2,3 Stellen kostenneutral möglich.

Ab dem zweiten Jahr steht nach erfolgreicher Implementierung des Projektes für alle zwei Jahre ein Gesamtbetrag von rund 240.000 Euro (je 120.000 Euro für jedes der beiden Jahre) seitens des Landes zur Verfügung. Die Teilnahme ist für die Kinder kostenfrei.

Im Moment ist seitens des Landes geplant, der Musikschule als Aufgabenträger zusätzlich 6 % der Kosten des pädagogischen Personals für den Verwaltungsaufwand zu ersetzen. Das heißt, dass voraussichtlich Mittel in Höhe von 7.000 Euro in 2011 und ab 2012 von 14.000 Euro für Verwaltungsaufwendungen zur Verfügung stehen. Damit könnte im entsprechenden Umfang die Verwaltungskapazität der Musikschule aufgestockt werden.

Alle Stellenschaffungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sie vollständig durch die Förderung des Landes finanziert werden. Bei einer geringeren als der erwarteten Förderung werden die Stellen nur im finanzierten Umfang besetzt. Sie sind auf die Dauer der Finanzierungszusage begrenzt.

Die Sachmittel für das Landesförderprogramm sind durch die Kommune aufzubringen. Für jede Kooperation wird mit einem einmaligen Bedarf von maximal 800 Euro für die Beschaffung von Instrumenten etc. gerechnet.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, SJG und WFB haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über das Landesförderprogramm "Singen, Bewegen, Sprechen"

Anlage 1 zur GRDrs 384/2010



Ausführliche Begründung

Das Land Baden-Württemberg will, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages im Nachtragshaushalt, aufgrund der Initiative des Landesverbandes der Musikschulen in Baden-Württemberg insgesamt ca. 17 Millionen Euro jährlich für eine durchgehende musikalische Bildung von Kindern zwischen 4 und 10 Jahren zur Verfügung stellen. Dazu hat der Ministerrat am 11. Mai 2010 beschlossen, das Förderprogramm „Singen, Bewegen, Sprechen“ in vollem Umfang umzusetzen.

Da das Förderprogramm Kinder zwischen 4 und 6 Jahren und Kinder der ersten vier Grundschuljahre anspricht, stellt es eine ideale Ergänzung zur erfolgreichen Einführung des Pilotprojektes „Stark durch Musik“ in 13 Grund- und Hauptschulen Stuttgarts dar.

Noch für 2010 ist geplant, insgesamt 1.000 Kooperationen „Singen, Bewegen, Sprechen“ zwischen den Musikschulen und Kindergärten bzw. Kindertagesstätten in Baden-Württemberg einzugehen. Dabei können die Kindergärten bzw. Kindertagesstätten unter einer kommunalen wie auch unter einer freien Trägerschaft stehen. Kinder, die zwei Jahre vor der Einschulung stehen (Geburt zwischen 1.10.2005 und 30.9.2006), sollen in dieser Kooperation kostenlos musikalisch ausgebildet werden. Im Kooperationsprojekt steht die Kompetenz des Kindes vor allem im sprachlichen Bereich, aber auch im sozialen und emotionalen Bereich im besonderen Fokus. 2011 sollen weitere 1.000 Kooperationen für Kinder, die zwei Jahre vor der Einschulung stehen (Geburt zwischen 1.10.2006 und 30.09.2007), zwischen den o. g. Einrichtungen initiiert werden. „Singen, Bewegen, Sprechen“ ist jeweils für die Dauer von zwei Jahren im Kindergarten vorgesehen. Das Land Baden-Württemberg stellt voraussichtlich 2.020 Euro pro Kooperationseinheit im Jahr als finanzielle Förderung bereit. Die Teilnahme ist dadurch für die Kinder kostenfrei.

Im Stadtkreis Stuttgart sind voraussichtlich jeweils 59 Kooperationen „Singen, Bewegen, Sprechen“ in den Jahren 2010 und 2011 (insgesamt 118 innerhalb von zwei Jahren) möglich. Die Personalkosten der Musikschullehrkräfte sind durch die Förderung des Landes zu 100 % finanziert. Sollte die Stuttgarter Musikschule alle Kooperationseinheiten betreuen, so benötigt sie hierfür insgesamt 4,6 Stellen für zusätzliche Musikschullehrerinnen und –lehrer (bis zu 2,3 Musikschullehrerstellen in 2010 und bis zu 2,3 Musikschullehrerstellen in 2011), die für die Dauer der finanziellen Zusage durch das Land befristet werden sollen.

Ziel des Projektes im Kindergarten für Kinder zwischen 4 bis 6 Jahren ist es, durch eine aktive musikalische Betätigung die Entwicklung der Kinder zu unterstützen. Deshalb liegt der Schwerpunkt des Förderprogramms auf den Bereichen Singen, Sprechen und Bewegen. Dies geschieht in enger Anlehnung an den Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und soll die Bildungsarbeit in Kindergärten um ein pädagogisch sinnvolles und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot erweitern.

Das Projekt soll bereits zum Oktober 2010 starten und steht daher unter einem sehr hohen zeitlichen Druck. Bereits bis 5. Juli 2010 müssen die Bewerbungen um eine Teilnahme am Förderprogramm beim Kultusministerium abgegeben sein. Vorher müssen die beteiligten Kindergärten und Kindertagesstätten feststehen. Gleichzeitig müssen die Stellen für die zusätzlich benötigten Musikschullehrkräfte ausgeschrieben werden. Die Beteiligung der Stadt einschließlich der Stellenbesetzungen steht unter dem Vorbehalt, dass das Landesförderprogramm wie vorgesehen beschlossen wird. Alle städtischen Maßnahmen können nur in dem Umfang durchgeführt werden, wie die Fördermittel des Landes tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.

Die Sachmittel für das Landesförderprogramm sind durch die Kommune aufzubringen. Für jede Kooperation wird mit einem einmaligen Bedarf von maximal 800 Euro für die Beschaffung von Instrumenten etc. gerechnet.

Ab dem Schuljahr 2012/2013 sollen die Kooperationen in der Grundschule fortgesetzt werden. Insgesamt sind landesweit 1.500 Kooperationen pro Jahr bis einschließlich der 4. Klasse geplant, so dass im Endausbau (im Jahr 2016) landesweit 8.000 Kooperationen zwischen Kindergärten/Kindertagesstätten sowie Grundschulen und Musikschulen durchgeführt werden können.

In der ersten Klasse ist zunächst ein Übergangsunterrichtsangebot, das die Inhalte des Förderprogramms „Singen, Bewegen, Sprechen“ im Kindergartenbereich aufgreift, geplant. Anschließend soll ab der zweiten Klasse bis einschließlich zur vierten Klasse das Kooperationsunterrichtsangebot im Bereich des vokalen und instrumentalen Unterrichts sowie auf Musiktheaterangebote ausgeweitet werden. Vorgesehen sind hierfür Gruppen bis zu 10 Kindern. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Wahrnehmung des Angebotes durch die Erziehungsberechtigten in der Grundschule. Es ist davon auszugehen, dass auch hier die Personalkosten der Musikschullehrkräfte zu 100 % durch das Land übernommen werden. Die Teilnahme am Unterricht ist somit für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei. Damit wird insbesondere der Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche in der musikalischen Bildung Rechnung getragen. Für den Stadtkreis Stuttgart wird pro Jahrgang eine Finanzierung von ca. 90 Bildungskooperationen zwischen Grundschulen und Musikschule erwartet.


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Anlage 2 zu GRDrs 384.pdf