Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 910/2010
Stuttgart,
11/25/2010



Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in den Aufsichtsrat der vhs Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.12.2010
15.12.2010
16.12.2010



Beschlußantrag:

1. In den durch die Satzungsänderung der vhs Stuttgart neu eingesetzten Aufsichtsrat werden die in Anlage 1 genannten Gemeinderatsmitglieder für den Zeitraum bis zur nächsten Gemeinderatswahl benannt. 2. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beauftragt den/die Oberbürgermeister/in der Stadt mit dem Vorsitz des Aufsichtsrats der vhs Stuttgart.



Begründung:


Die von der vhs Stuttgart vorgelegte neue Satzung (Anlage 2) fußt auf den von der Direktion der vhs Stuttgart eingeleiteten Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, der Einführung eines Finanzmanagements und Controllings sowie den Wünschen der Landeshauptstadt Stuttgart nach größerer Beteiligung der Stadt bei den Entscheidungsvorgängen in der Einrichtung sowie der Tatsache, dass eine Einrichtung mit einem Finanzvolumen von annährend 14 Mio. Euro nicht mehr durch einen ehrenamtlichen Vorstand geführt werden kann.

Die vorgelegte Satzung ist vom Finanzausschuss der vhs Stuttgart einstimmig zur Beschlussfassung an die Mitgliederversammlung am 10. November empfohlen worden. Diese hat dem vorgelegten Satzungsentwurf zugestimmt. Sie ist ebenfalls durch das Finanzamt und das Registergericht geprüft und freigegeben worden.

Die wesentlichen Änderungen betreffen die bislang gültigen Vereinsorgane Vorstand, Finanzausschuss und Mitgliederversammlung. Zukünftig besteht der Vorstand aus einem vom Aufsichtsrat zu ernennenden hauptamtlichen Vorstandsmitglied, der/die den Titel vhs-Direktor/in trägt. Die Aufgaben des Vorstandes sind näher in § 7 dargestellt. Damit wird es keinen ehrenamtlichen Vorstand mehr geben.

Der zukünftige Aufsichtsrat wird aus elf ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen. Er tritt an die Stelle des jetzigen Finanzausschusses. Der/die jeweilige Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Stuttgart ist Vorsitzende/r des Aufsichtsrates. Mit dieser Bestimmung wird die Teilhabe der Stadt an den Entscheidungsprozessen der vhs Stuttgart gestärkt und auch nach außen hin sichtbar gemacht. Die Mitgliederversammlung bleibt als Organ des Vereins erhalten

Durch die in der Satzung dargestellten Veränderungen in der Vereinsstruktur wird eine Professionalisierung der vhs Stuttgart erreicht, der Einfluss der Landeshauptstadt Stuttgart als Hauptförderin der Einrichtung wird entscheidend gestärkt und nach außen auch dokumentiert.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Aufsichtsrat der Volkshochschule Stuttgart
Anlage 2: Satzung des Volkshochschule Stuttgart e. V.




Aufsichtsrat der Volkshochschule Stuttgart


Stadträtinnen bzw Stadräte


Stadtrat/-rätinStellvertreter/-innen
90/GRÜNEDr. Kienzle
Wölfle
Lazaridis
Walker
CDUSauer
Stradinger
SPDReißigWüst





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Anlage 2 zu GRDrs 910_2010, Satzung VHS Stgt. e. V..doc