Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 484/2013
Stuttgart,
07/02/2013


Ausbau der ergänzenden Nachmittagsangebote an den Sonderschulen für geistigbehinderte und körperbehinderte Kinder und Jugendliche in Stuttgart



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beratung
öffentlich
öffentlich
16.07.2013
17.07.2013

Bericht:

Ausgangssituation und Rahmenbedingungen

Seit dem Doppelhaushalt 2010/2011 werden zur Durchführung ergänzender Nachmittagsangebote an den vier Sonderschulen für körper- und geistigbehinderte Kinder und Jugendliche vom Gemeinderat jährliche Mittel in Höhe von 342.300 Euro bereit gestellt. Diese ermöglichen jeweils an den zwei unterrichtsfreien Nachmittagen dieser traditionellen, vom Land getragenen Ganztagsschulen ergänzende verlässliche Betreuungsangebote mit zusammen fünf Betreuungsstunden pro Woche.

Seit dem Schuljahr 2010/2011 werden ergänzende Nachmittagsangebote an der Bodelschwinghschule, an der Helene-Schoettle-Schule, an der Gustav-Werner-Schule sowie an der Schule für Körperbehinderte angeboten. Auf Grundlage einer Umsetzungskonzeption (GRDrs 219/2010), die am 30.06.2010 im Verwaltungsausschuss beschlossen wurde, können in 28 Gruppen verlässliche Betreuungsangebote statt finden. Für die Angebote wurden insgesamt 1,72 Stellenanteile für pflegerische Kräfte genehmigt, um die Angebote der Nachmittagsbetreuung unter pflegerischen Aspekt begleiten zu können.

Bisherige Umsetzung an den Standorten

Im Schuljahr 2012/2013 werden in den ergänzenden Nachmittagsangeboten alle 28 genehmigten Gruppen durch Mitarbeitern/-innen externer Träger begleitet.

Standorte und Träger der Angebote im Schuljahr 2012/2013:
Bodelschwinghschule
4 Gruppen
Diakonie Stetten, Offene Hilfen
Gustav-Werner-Schule
6 Gruppen
Behindertenzentrum Stuttgart e.V.
Helene-Schoettle-Schule 8 Gruppen
Diakonie Stetten, Offene Hilfen
Schule für Körperbehinderte
10 Gruppen
Körperbehinderten-Verein Stgt. e.V.

Insgesamt besuchen im Schuljahr 2012/2013 rund 160 Schüler/-innen das Angebot der ergänzenden Nachmittagsbetreuung an den oben aufgeführten Schulen.

Eltern der zu betreuenden Schüler/-innen zeigen zusammen mit den Schulleitungen eine hohe Zufriedenheit bezüglich der verlässlichen Betreuungsangebote. Diese bieten eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. entlasten die Eltern in erschwerten familiären Situationen. Die Zufriedenheit spiegelt sich auch in der zunehmenden Nachfrage nach weiteren Betreuungsplätzen wider.


Mehrbedarf an Betreuungsgruppen

An der Bodelschwinghschule wurde, aufgrund der dringenden Bedarfslage, befristet für das Schuljahr 2012/2013 eine zusätzliche Nachmittagsgruppe eingerichtet, jedoch ohne Aufstockung des pflegerischen Personals sowie der Sachmittel. Die Finanzierung dieser Gruppe kann aufgrund fehlender Mittel nur einmalig erfolgen und muss wieder zum Schuljahresende zurückgefahren werden.

Allein aufgrund der Anmeldesituation an den Schulen für das Schuljahr 2013/2014 ergibt sich neben dem bereits jetzt nicht befriedigten Mehrbedarf bei den Neueinschulungen ein zusätzlicher Bedarf für zusammen rd. 6 Gruppen. Basierend auf der bisherigen Entwicklung seit Einführung der verlässlichen Betreuungsangebote im Schuljahr 2010/2011 wird deshalb absehbar mit einem Anstieg des Bedarfs um 12 auf insgesamt ca. 40 Gruppen gerechnet. Danach sollten an jedem Standort je drei zusätzliche Gruppen von externen Trägern betreut werden.

Die Verteilung der Gruppenanzahl wäre bedarfsorientiert vorzunehmen und könnte wie folgt aussehen:

Bodelschwinghschule 7 Gruppen Diakonie Stetten, Offene Hilfen
Gustav-Werner-Schule 9 Gruppen Behindertenzentrum Stuttgart e.V.
Helene-Schoettle-Schule 11 Gruppen Diakonie Stetten, Offene Hilfen
Schule für Körperbehinderte 13 Gruppen Körperbehinderten-Verein Stgt. e.V.

Aufgrund der Einflüsse durch die Weiterentwicklung von inklusiver schulischer Bildung und Betreuung in der Schwerpunktregion Stuttgart wurde die zu erwartende Schülerentwicklung der betroffenen Schulen aufgrund seitheriger Erfahrungswerte geschätzt und auf dieser Basis die Verteilung der Gruppen je Standort vorgenommen.


Erhöhter Mittelbedarf

Um diese 12 neuen Gruppen mit insgesamt rund 70 Schüler/-innen einrichten zu können, müssten weitere laufende Mittel für die Beauftragung von Externen Trägern sowie zusätzliche Stellenanteile für pflegerische Kräfte, zusätzliche Sachkosten und Kosten für Schülerbeförderung zur Verfügung gestellt werden, die von Seiten des Schulverwaltungsamts als Sondereinfluss zum Budgetgespräch geltend gemacht wurden.

Der zuätzliche Mittelbedarf für die weiteren 12 Gruppen und die Sicherung der Betreuungsangebote an den 4 Sonderschulen beläuft sich auf rund 110.000 Euro jährlich ab dem Haushaltsjahr 2014.

Die Kosten hierfür setzen sich wie folgt zusammen:
(Grundlage GRDrs 219/2010)
8.400 Euro/ Gruppe/ Jahr für externe Personalkosten
zzgl. Aufstockung der Leitungs- und Gemeinkosten

Aktuell haben einige Träger zusätzlich signalisiert, dass die o.g. Pauschale i.H.v. 8.400 Euro / Gruppe zur Finanzierung der Personalkosten nicht mehr kostendeckend sei. Dies liege an den individuellen tariflichen Rahmenbedingungen und Personalkonstellationen der Träger. Die Verwaltung wird aber nicht grundsätzlich von der o.g. Kalkulation abweichen, sondern gemeinsam mit den Trägern ausloten, welche Angebote zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 mit dem zur Verfügung stehenden Budgetrahmen möglich sind. Ein Gespräch hierzu kann erst nach Fertigstellung dieser Mitteilungsvorlage stattfinden.

Sollten die Träger aus o.g. Gründen aber trotzdem nachvollziehbar höhere Kosten pro Gruppe darstellen und nicht gewillt sein, die Vereinbarung auf Basis der bisherigen Vergütung fortzusetzen, so kann aus Sicht der Verwaltung erst im Jahr 2014 im Falle der
oben dargestellen Aufstockung der Mittel für zusätzliche Gruppen in Höhe von 110.000 Euro / jährlich eine Anpassung der Vergütung vereinbart werden. Im schlechtesten Fall bedeutet dies, dass zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 die Gruppenanzahl an einzelnen Schulen und damit das Angebot sogar reduziert werden müsste.

Der Bemessungsschlüssel für pflegerisches Personal an der Schule für Körperbehinderte beträgt 0,75 Stellen pro Gruppe Schüler/-innen mit Körperbehinderung und 1,25 Stellen pro Gruppe schwerst- und/ oder Mehrfachbehinderten. Dies entspricht im Durchschnitt 1 Stelle pro Gruppe für pflegerische Kräfte in der Schule für Körperbehinderte. In der Schule für Geistigbehinderte liegt der Personalschlüssel pro Gruppe bei 0,33 Stellen.

Ausgehend davon, dass die 12 neuen Gruppen gleichmäßig auf die 4 Schulstandorte verteilt werden, und an zwei unterrichtsfreien Nachmittagen im Durchschnitt 5 Betreuungsstunden anbieten, ergibt dies auf Grundlage der GRDrs 219/2010 folgende Stellenberechnung für pflegerische Kräfte:

Helene-Schoettle-Schule (3 Gr. x 0,33 Stelle x 5 Std.) 5 Wo.Std. 0,11 Stellen
Bodelschwinghschule (3 Gr. x 0,33 Stelle x 5 Std.) 5 Wo.Std. 0,11 Stellen
Gustav-Wermer-Schule (3 Gr. x 0,33 Stelle x 5 Std.) 5 Wo.Std. 0,11 Stellen
Schule f. Körperbehinderte (3 Gr. x 1 Stelle x 5 Std.) 15 Wo.Std. 0,32 Stellen
______________________
30 Wo.Std. 0,65 Stellen

An den Schulen für Geistigbehinderte sind pflegerische Kräfte in Form von Kinderpflegern/-innen tätig. An der Schule für Körperbehinderte werden die Stellen für das Pflegepersonal durch Kinderpfleger/-innen und durch Kinderkrankenschwestern abgedeckt. Durch den erhöhten medizinischen Bedarf bei Schülern/-innen mit einer Körper- oder Schwerstmehrfachbehinderung und den teilw. damit verbundenen Notfallsituationen ist es notwendig, genügend Kinderkrankenschwestern in der Nachmittagsbetreuung einzustellen. In der Schule für Körperbehinderte verteilt sich der Stellenumfang von 0,32 Stellen somit auf 0,21 Stellen (10 Wo.Std.) für Kinderkrankenschwestern und auf 0,11 Stellen (5 Wo.Std.) für Kinderpfleger.

Personalkosten
Zur Ermittlung der Personalkosten wurden die Arbeitsplatzkosten für Stellenschaffungen ohne Verwaltungsgemeinkosten für Nicht-Büroarbeitsplätze

- mit Entgeltgruppe S4 TVöD-Bereich SuE: 48.900 EUR jährliche Gesamtkosten für
Kinderpfleger

- mit Entgeltgruppe 7a TVöD-Bereich Kr: 47.700 EUR jährliche Gesamtkosten für Kinderkrankenschwestern
herangezogen (Tabellen ab dem Jahr 2013).

Die Schaffung einer Stelle für Kinderpfleger mit einem Umfang von 0,44 Stellen benötigt jährlich ein Budget in Höhe 21.516 EUR. Für die Stellenschaffung einer Kinderkrankenschwester mit einem Stellenumfang von 0,21 Stellen werden 10.017 EUR jährlich benötigt. Bei 12 neuen Gruppen und gleichmäßiger Verteilung auf die vier Schulstandorte ergibt sich somit ein erhöhter Personalbedarf an pflegerischen Kräften in Form von 0,65 Stellen, diese verursachen Kosten in Höhe von rd. 32.000 Euro pro Jahr.

Vorrangig wird versucht, den erhöhten Personalbedarf durch die Aufstockung der
Arbeitsumfänge bereits an den Schulen beschäftigter pflegerischer Kräfte abzudecken. Sollte dies jedoch nicht in allen Fällen möglich sein, müsste die Betreuung von stattdessen von Hilfskräften (im Sinne von Assistenzkräften) freier Träger übernommen werden. Es ist zu erwarten, dass im kommenden Schuljahr 2013/2014 die Wohlfahrtsverbände bei Bedarf eine ausreichende Anzahl an Assistenzkräften stellen können. Die Finanzierung würde über die Verschiebung der hier beantragten Mittel an externe Träger erfolgen.

In Anlehnung an die GRDrs 219/2010 wäre pro Gruppe und Haushaltsjahr ein Pauschalbetrag für Verbrauchs- sowie Sachmittel von 400,00 Euro zur Verfügung zu stellen, demnach beträgt die Sachkostenpauschale für 12 neue Gruppen jährlich 4.800 Euro.

Durch den Ausbau der Nachmittagsangebote ergeben sich auch Veränderungen für die Schülerbeförderung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. Da einzelne Kinder bereits nach dem Vormittagsunterricht und die an den Angeboten teilnehmen Kinder erst im Anschluss an das Nachmittagsangebot nach Hause transportiert werden, ergeben sich je nach Konstellation zusätzliche Touren. Da nicht konkret prognostiziert werden kann, welche Kinder aus welchen Stadtteilen an welcher Schule teilnehmen, ist eine zuverlässige Prognose schwierig. Aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Schuljahre ist jedoch davon auszugehen, dass pro Schuljahr und Schule Mehrkosten für die Schülerbeförderung in Höhe von 5.000 Euro entstehen.

Für die Schülerbeförderung ergeben sich damit Mehrkosten pro Jahr in Höhe von 20.000 Euro.
Erträge
Nach der bisherigen Förderpraxis des Landes hat die Stadt für jede Gruppe einen jährlichen Zuschuss für die flexible Nachmittagsbetreuung in Höhe von rd. 1.500 Euro erhalten. Unter der Voraussetzung, dass diese Förderpraxis auch in Zukunft fortgesetzt wird, sind für die zusätzlichen 12 Nachmittagsgruppen zusätzliche Erträge in Höhe von jährlich 18.000 Euro zu erwarten.



Gesamtsummen pro Jahr

a. Personalkosten an Externe (Fachkräfte und
Betreuungskräfte von Trägern) 110.000 Euro/Jahr
b. Personalkosten pflegerische Kräfte (Amt 40) 32.000 Euro/Jahr
c. Sachkosten (Amt 40) 4.800 Euro/Jahr
d. Kosten für Schülerbeförderung (Amt 40) 20.000 Euro/Jahr
Gesamtaufwendungen: 166.800 Euro / Jahr

Erträge: 18.000 Euro / Jahr



Ausblick – künftige Entwickungen

Flexibilität bei der Umsetzung
In Anbetracht der individuellen Bedürfnisse einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers mit Beeinträchtigung, soll es den Betreuungskräften an den vier Sonderschulen möglich sein, die ergänzenden Nachmittagsangebote entsprechend der einzelnen Bedürfnisse auszurichten. Die im Rahmen der Konzeption der Angebote empfohlene Gruppengröße von 6 Kindern soll künftig als Orientierung verstanden und die Gruppen bedarfsorientiert vergrößert bzw. verkleinert werden, wenn das entsprechende Personal im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten mit angepasst wird. Die festgelegte Pauschale für Sachmittel im Wert von 400,00 Euro pro Gruppe/Jahr, kann im Falle einer anderen Gruppenkonstellation ebenfalls am Kind festgemacht werden (rund 66,00 Euro/ Kind/ Jahr). Diese Form der Flexibilität wird bei der Umsetzung der ergänzenden Betreuungsangebote an jeweils zwei Nachmittagen in die gemeinsame Vereinbarung zwischen den betroffenen Sonderschulen, dem externen Träger und der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch das Schulverwaltungsamt, aufgenommen.


Inklusion – Ausblick zur Weiterentwicklung des Angebots auf Standorte der allgemeinen Schulen
Im Rahmen der Schwerpunktregion Stuttgart und der damit verbundenen inklusiven Beschulung, werden im Schuljahr 2012/13 bereits über 250 Schülern/-innen mit Beeinträchtigung an Regelschulen unterrichtet. Bei 12% dieser inklusiv beschulten Schülern/-innen wurde eine geistige Behinderung diagnostiziert, weitere 4% sind Schüler/-innen mit einer körperlichen Beeinträchtigung.
Da es nicht vorhersehbar ist wie sich die Sonderschulen und die Schülerzahlen aufgrund der Inklusion bzw. bei Änderung der schulgesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln werden, besteht die Möglichkeit, dass der Bedarf der bisherigen ergänzenden Nachmittagsangebote an den Schulen für Geistigbehinderte und Körperbehinderte sich verändern könnte.


Mit einer zunehmenden Zahl an inklusiv beschulten Kindern, verändert sich der Lernort, an dem sich behinderte Kinder befinden. Auch die Betreuungssituation von inklusiven Schülern/-innen in der verlässlichen Grundschulbetreuung oder in Schülerhäusern hat bereits im Schuljahr 2012/2013 zugenommen. Da diese Kinder jedoch in den Regelschulen auch inklusiv zusammen mit anderen Kindern betreut werden sollten, können die im Rahmen des hier beschriebenen Angebots entwickelten Rahmenbedingungen nur bedingt an Regelschulen umgesetzt werden. Um die Zielgruppe bei einer inklusiven Schulwahl auch am neuen Schulort entsprechend unterstützen zu können, müssen hierfür zusammen mit den Betroffenen besondere Rahmenbedingungen entwickelt werden.

Es muss gewährleistet werden, dass künftige inklusiv beschulte Schüler/-innen gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern/-innen an Betreuungsangeboten der allgemeinen Schulen teilnehmen können und dort von qualifiziertem Personal, wie man es von Betreuungsangeboten an Sonderschulen kennt, begleitet und unterstützt werden.

Über solche neuen Lösungen wird die Verwaltung zu gegebener Zeit gesondert berichten.


Priorisierung Mitteilungsvorlagen

Das Schulverwaltungsamt hat insgesamt 8 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die 6. Priorität.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Personalkosten (Amt 40)
s.u.
s.u.
s.u.
s.u.
s.u.
s.u.
Sachkosten (42740000)
4.800
4.800
4.800
4.800
4.800
4.800
Erstattung Träger (44580000)
130.000
130.000
130.000
130.000
130.000
130.000
Finanzbedarf
134.800
134.800
134.800
134.800
134.800
134.800
Erträge
- 18.000
- 18.000
- 18.000
- 18.000
- 18.000
- 18.000
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Personalkosten (Amt 40)
86.780
86.780
86.780
86.780
86.780
86.780
Sachkosten (42740000)
11.200
11.200
11.200
11.200
11.200
11.200
Erstattung Träger
(44580000)
244.320
244.320
244.320
244.320
244.320
244.320
342.800
342.800
342.800
342.800
342.800
342.800
Erträge
- 42.000
- 42.000
- 42.000
- 42.000
- 42.000
- 42.000
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
Aufstockung der Stellenanteile für pflegerischen Kräfte
0,65
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
- 18.000
-18.000
-18.000
-18.000
-18.000
-18.000
Personalkosten
32.000
32.000
32.000
32.000
32.000
32.000
Sachkosten
134.800
134.800
134.800
134.800
134.800
134.800
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
148.000
148.000
148.000
148.000
148.000
148.000
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin



Anlagen:

keine

<Anlagen>

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