Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-02.01
GRDrs 1377/2015
Stuttgart,
12/02/2015


Haushalt 2016/2017
Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs und
Projektion der offenen Punkte




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich07.12.2015

Bericht:



Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs


Beschlüsse aus 1. Lesung

In der 1. Änderungsliste Teil A – Beschlüsse 1. Lesung (Anlage 1) sind die zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 und zur mehrjährigen Finanzplanung bis 2020 vom Verwaltungsausschuss in der 1. Lesung vom 9. bis 23.11.2015 beschlossenen Punkte dargestellt.

Im Ergebnishaushalt wurden dabei in den jeweiligen Teilhaushalten Maßnahmen und Zuschüsse mit Aufwendungen von 8,4 Mio. EUR in 2016 und 6,6 Mio. EUR in 2017 zur Aufnahme in den Haushaltsplan beschlossen, denen Erträge von 1,1 Mio. EUR/1,0 Mio. EUR gegenüberstehen. Im Finanzhaushalt wurden Anträgen auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Gesamtkosten von 78,7 Mio. EUR zugestimmt, darunter für Schulbauten allein 58,5 Mio. EUR und 11,8 Mio. EUR im Sportbereich.


Fortschreibungen durch die Verwaltung

Teil B der 1. Änderungsliste enthält weitere zwingende Planänderungen und einzelne Gemeinderatsbeschlüsse außerhalb der Planberatungen, insbesondere:

Insgesamt führen diese Anpassungen zu Verschlechterungen im Ergebnishaushalt von 19,6 Mio. EUR in 2016 und 28,4 Mio. EUR 2017 und im Finanzhaushalt zu investiven Mehrauszahlungen von insgesamt 34,6 Mio. EUR.

Zusammenfassung

Die Fortschreibung führt insgesamt in den Ergebnishaushalten 2016/2017 zu einer Verschlechterung von 26,8 Mio. EUR bzw. 34,5 Mio. EUR gegenüber der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs.

Das Investitionsvolumen ist durch die 1. Änderungsliste im Saldo um 106,8 Mio. EUR gestiegen. Im Finanzhaushalt führen die zahlungswirksamen Verschlechterungen des Ergebnishaushalts und die Mehrauszahlungen für investive Maßnahmen in Summe zu einem höheren Finanzierungsmittelbedarf von 67,9 Mio. EUR bzw. 53,5 Mio. EUR im Doppelhaushaltsplan 2016/2017.

Im Finanzplanungszeitraum entsteht ein zusätzliche Finanzierungsmittelfehlbetrag von insgesamt 183,5 Mio. EUR, der nach Abzug der um 79,3 Mio. EUR höheren freien Liquidität aus dem Jahr 2015 (vgl. GRDrs 1366/2015, Bericht zum Finanzstatus 2015)
– wodurch der Kreditbedarf nach dem Stand 1. Änderungsliste im Haushaltsjahr 2016 gegenüber der Einbringung sogar um 9,4 Mio. EUR geringer ausfällt – durch zusätzliche Kreditaufnahmen zu decken ist.


Die wesentlichen Eckwerte zum Finanzstatus im Finanzplanungszeitraum stellen sich wie folgt dar:


2016
2017
2018
2019
2020
- in 1.000 EUR -
Geplantes Gesamtergebnis
Stand Einbringung
35.776,9
12.282,0
-38.942,0
-78.392,0
-60.902,0
Veränderungen 1. Lesung
-7.334,6
-5.680,6
-4.531,0
-4.786,0
-4.574,0
Veränderungen Verwaltung
-19.551,9
-28.375,5
-2.124,0
+2.524,0
+258,0
Zinsaufwendungen
+117,5
-459,6
-1.586,0
-2.314,0
-2.751,0
Stand vor 2. Lesung
9.007,9
-22.233,7
-47.183,0
-82.968,0
-67.969,0
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Stand Einbringung
170.797,7
157.439,6
102.898,0
75.818,0
81.768,0
Veränderungen 1. Lesung
-7.334,6
-5.680,6
-4.531,0
-4.786,0
-4.574,0
Veränderungen Verwaltung
-19.551,9
-28.375,5
-2.124,0
+2.524,0
+258,0
Zinsauszahlungen
+229,2
-1.120,0
-2.010,0
-2.520,0
Stand vor 2. Lesung
143.911,2
123.612,7
95.123,0
71.546,0
74.932,0
Finanzierungsmittelfehlbetrag
Stand Einbringung
-170.866,6
-118.210,9
-83.815,6
-52.754,3
-38.654,8
Veränderungen 1. Lesung
-16.913,6
-27.126,6
-24.465,0
-18.853,0
-8.812,0
Veränderungen Verwaltung
-50.945,7
-26.634,4
-7.380,5
+2.825,5
+258,0
Zinsauszahlungen
+229,2
-1.120,0
-2.010,0
-2.520,0
Stand vor 2. Lesung
-238.725,9
-171.742,7
-116.781,1
-70.791,8
-49.728,8
Finanzierungstätigkeit
Kreditaufnahmen
Stand Einbringung
133.700,0
118.000,0
91.500,0
65.000,0
54.200,0
Tilgung
Stand Einbringung
-5.300,0
-7.880,0
-13.800,0
-18.400,0
-21.600,0
Saldo aus Finanzierungstätigkeit Stand Einbringung
128.400,0
110.120,0
77.700,0
46.600,0
32.600,0
Änderungen Kreditbedarf
durch 1. Änderungsliste
-9.400,0
+55.100,0
+37.300,0
+24.300,0
+18.500,0
Änderungen Tilgung
durch 1. Änderungsliste
-2.051,0
-1.581,0
-4.351,0
-6.251,0
-7.451,0
Kreditaufnahmen
Stand vor 2. Lesung
124.300,0
173.100,0
128.800,0
89.300,0
72.700,0
Tilgung
Stand vor 2. Lesung
-7.351,0
-9.461,0
-18.151,0
-24.651,0
-29.051,0
Saldo aus Finanzierungstätigkeit Stand vor 2. Lesung
116.949,0
163.639,0
110.649,0
64.649,0
43.649,0

Somit ergibt sich im Finanzplanungszeitraum vor der 2. Lesung ein zusätzlicher Kreditbedarf von 125,8 Mio. EUR, womit in den Jahren von 2016 bis 2020 insgesamt 588,2 Mio. EUR neue Kredite aufgenommen würden. Bei im selben Zeitraum geplanten ordentlichen Tilgungen von 88,7 Mio. EUR würde damit bis Ende 2020 die Verschuldung im Stadthaushalt um 499,5 Mio. EUR zunehmen.


Projektion Finanzstatus

Nach den Beratungen der 1. Lesung hat die Verwaltung den Finanzstatus unter Berücksichtigung der sonstigen Änderungen aktualisiert und auch die nach ihrer Einschätzung noch möglichen weiteren finanzwirksamen Beschlüsse (offene Punkte lt. Anlage 2) einbezogen. Unter Berücksichtigung der offenen Punkte ergibt sich folgende Projektion zum Finanzstatus:

20162017201820192020
- in 1.000 EUR -
Gesamtergebnis
Stand vor 2. Lesung
9.007,9
-22.233,7
-47.183,0
-82.968,0
-67.969,0
Mögliche Veränderungen ErgHH Offene Punkte
-15.221,1
-12.347,4
-10.299,0
-10.099,0
-10.039,0
zusätzliche Zinsaufwendungen
-293,8
-822,9
-1.255,0
-1.622,5
-1.987,5
Projektion Gesamtergebnis
-6.507,0
-35.404,0
-58.737,0
-94.689,5
-79.995,5
Mögliche Veränderungen
Investitionen Offene Punkte
-7.935,0
-5.774,0
-2.834,0
-2.500,0
-2.500,0
Kreditaufnahmen
Stand vor 2. Lesung
124.300,0
173.100,0
128.800,0
89.300,0
72.700,0
Änderungen Kreditbedarf
23.200,0
19.900,0
16.400,0
17.000,0
18.200,0
Projektion Kreditaufnahmen
147.500,0
193.000,0
145.200,0
106.300,0
90.900,0

Im Hinblick auf die sich unter Berücksichtigung dieser Projektion abzeichnende besorgniserregende Entwicklung mit voraussichtlichen Unterdeckungen in den Ergebnishaushalten von 6,5 / 35,4 / 58,7 / 94,7 / 80,0 Mio. EUR im Finanzplanungszeitraum und voraussichtlichen Kreditaufnahmen von insgesamt 682,9 Mio. EUR war mit der Rechtsaufsichtsbehörde die haushaltswirtschaftliche Beurteilung des Doppelhaushalts mit den geplanten Kreditaufnahmen und der mittelfristigen Schuldenentwicklung zu klären. Die Vertreter des Regierungspräsidiums haben es offen gelassen, ob die Kreditaufnahmen nach § 87 Abs.2 GemO nur unter Auflagen oder Bedingungen genehmigt werden. Sie empfehlen der Stadtverwaltung sich im weiteren Verlauf der Haushaltsberatungen an den geltenden gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere an § 80 Abs. 2 GemO und § 24 GemHVO auszurichten, wonach das ordentliche Ergebnis ausgeglichen werden soll. Ziel der Bemühungen sollte es sein, die Ergebnishaushalte 2016 und 2017 auszugleichen und in den Folgejahren deutliche liquiditätswirksame Verbesserungen anzustreben um den ausgewiesenen Kreditbedarf erheblich zu reduzieren.

Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung vor, im Haushaltsjahr 2017 nach § 24
Abs. 1 GemHVO eine pauschale Kürzung in Höhe von 1% der ordentlichen Aufwendungen = 29 Mio. EUR (Globaler Minderaufwand) zu veranschlagen und eine entsprechende Aufwandsreduzierung in den Folgejahren fortzuschreiben. Unter Berücksichtigung dieser Einsparvorgabe ergibt sich folgendes Bild:



2016
2017
2018
2019
2020
- in 1.000 EUR -
Gesamtergebnis
Stand Projektion
-6.507,0
-35.404,0
-58.737,0
-94.689,5
-79.995,5
Globaler Minderaufwand
29.000,0
29.000,0
29.000,0
29.000,0
Reduzierung Zinsaufwendungen
0,0
362,5
1.100,0
1.870,0
2.669,0
Neuer Stand
-6.507,0
-6.041,5
-28.637,0
-63.819,5
-48.326,5
Kreditaufnahmen
Stand Projektion
147.500,0
193.000,0
145.200,0
106.300,0
90.900,0
Reduzierung Kreditbedarf
-29.000,0
-31.200,0
-33.600,0
-35.900,0
Neuer Stand
147.500,0
164.000,0
114.000,0
72.700,0
55.000,0


Ziel der weiteren Beratungen muss aus Sicht der Verwaltung sein:

- Ausgeglichene Ergebnishaushalte 2016/2017

Die noch bestehenden Unterdeckungen in Höhe von 6,5 / 6,0 Mio. EUR sind durch die Rücknahme von Beschlüssen in 1. Lesung bzw. den Verzicht auf entsprechende Beschlussfassungen zu den noch offenen Themen auszugleichen.


- Einsparungen in den Finanzhaushalten 2016/2017 von 5,0 Mio. EUR

Damit würde die in der Beratung zum Finanzrahmen festgesetzte Kreditobergrenze in diesen beiden Jahren in Summe eingehalten werden


- Fassung eines Zielbeschlusses zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen mit einem jährlichen Einsparziel von mindestens 29 Mio. EUR ab 2017 und Vorlage der Vorschläge an den Gemeinderat bis spätestens unmittelbar nach der Sommerpause 2016. Die Verwaltung würde hierzu zur 3. Lesung eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.







Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen
1 1. Änderungsliste
Teil A – Beschlüsse 1. Lesung
Teil B – Fortschreibung durch die Verwaltung

2 Offene Punkte zur 2. Lesung




Beteiligte Stellen













<Anlagen>


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GRDrs 1377_2015 Anlage 1 - 1. Änderungsliste A und B.pdf