Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI / 53
GRDrs 1282/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Zuschüsse für Frühkindliche Förderung für den Verein Förderung Fundevogel e.V.

Beantwortung / Stellungnahme

In Stuttgart werden zwei Interdisziplinäre Frühförderstellen betrieben: zum einen die IFF "Fundevogel" e. V. und zum anderen die IFF (Interdisziplinäre Frühförderstelle) am Gesundheitsamt.

Fundevogel e.V. arbeitet auf der Grundlage der Anthroposophie und der Waldorfpädagogik Rudolf Steiners. Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern mit Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten und Kontaktstörungen finden dort Rat und Unterstützung. Sie können verschiedenste Hilfen für das Kind wahrnehmen, wie z. B. Heilpädagogische Übungsbehandlung, Anleitung für die Förderung im Alltag, Beratung bei Verhaltensauffälligkeiten und besonderen Erziehungsfragen, Heileurythmie, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie.

Die Nachfrage nach Beratung, Diagnostik, Förderung und Therapie von Eltern mit Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen ist sehr hoch und alle entsprechenden Einrichtungen verzeichnen einen erhöhten Bedarf. Dieser kann in Stuttgart bei weitem nicht gedeckt werden. Dementsprechend kommt es teilweise zu sehr langen Wartezeiten mit der Folge, dass viele Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und (drohenden) Behinderungen über sehr lange Zeit unversorgt bleiben und Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten in dieser sensiblen Phase bis zum Schuleintritt nicht optimal genutzt werden können.

Die IFF Fundevogel e. V. und die IFF am Gesundheitsamt kooperieren sehr eng, um die Interdisziplinäre Frühförderung in Stuttgart bestmöglich zu gewährleisten.

Kostenträger der Leistungen der IFF sind die Krankenkassen und die Eingliederungshilfeträger. Darüber hinaus werden anerkannte IFFs über einen Zuschuss des Landes gefördert (2023: 56,5 TEUR). Derzeit wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine neue Verwaltungsvorschrift erstellt, die voraussichtlich ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt und in der die Fördersätze festgeschrieben sind. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die LIGA in ihrer Stellungnahme vom 24.08.2023 an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hingewiesen, dass die Frühförderstellen in Baden-Württemberg grundsätzlich finanziell unterversorgt sind.

Fundevogel e. V. hat das Defizit in der Vergangenheit vor allem durch Spenden und geringerer Bezahlung der Beschäftigten (unter Tarif) ausgeglichen. Durch zurückgehende und zum Teil zweckgebundene Spenden sowie dem Fachkräftemangel auch in diesem Arbeitsfeld (nichtbesetzte Stelle) droht zudem die Anerkennung des Landes als anerkannte Frühförderstelle verloren zu gehen. Damit würde sich die Versorgungssituation der betroffenen Kinder und Familien in Stuttgart verschlechtern.

Besonders in der aktuell sehr angespannten Versorgungslage, bei welcher der Bedarf des Personenkreises in Stuttgart nicht gedeckt werden kann, ist die Gewährleistung der Arbeit der IFF Fundevogel e. V. wichtig.

Um den Weiterbestand der IFF Fundevogel e.V. abzusichern wäre es notwendig, dass die Mitarbeitenden nach TVöD bezahlt würden, um die für den Erhalt des Landeszuschusses (2023: 56,5 TEUR) erforderlichen Fachkräfte zu bekommen und ein Abwandern dieser sehr nachgefragten Fachkräfte zu verhindern. Die hierdurch für Fundevogel entstehenden Mehrkosten betragen nach Angaben des Vereins bis zu ca. 38 TEUR. Würden diese Mehrkosten vom Verein getragen, wären nicht ausreichende Mittel für die Betriebskosten vorhanden. Eine Bezuschussung der Betriebskosten sollte zeitlich befristet für die Dauer von 2,5 Jahren erfolgen. In der Zwischenzeit sollte über die LIGA eine auskömmliche Personalkostenfinanzierung bei den Kostenträgern erwirkt werden.

Eine Finanzierung des Betriebskostenzuschusses würde eine Förderung von bis zu 80 % der Miet- und Mietnebenkosten bedeuten. Sofern die Landesvorgaben nicht eingehalten werden können, und die Landesförderung (anteilig) wegbrechen würde, würde der Gesamtförderbetrag bis zu einer Gesamtfördersumme von maximal 57 TEURO ansteigen. Hierbei wäre die Förderung der Betriebskosten inbegriffen.

Maßnahme / Kontengruppe2024 in TEUR2025 in TEUR2026 in TEUR2027 ff in TEUR
Betriebskostenzuschuss maximal (d.h. ohne Landesförderung)

Betriebskostenzuschuss mit zusätzlicher Landesförderung

Finanzbedarf (gesamt)

57



27


57
57



27

57

28,5



13,5

28,5







Vorliegende Anträge/Anfragen

3150/2023 SPD-Gemeinderatsfraktion, 2101/2023 CDU-Gemeinderatsfraktion




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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