Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1469/2019
Stuttgart,
12/05/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2019



Radverkehr dauerhaft stärken und Radverkehrsförderung verstetigen

Beantwortung / Stellungnahme

Die im Haushaltsplan 2020/2021 enthaltenen Mittel der Radwegepauschale von jeweils
6,49 Mio. EUR (zusammen 12,98 Mio. EUR) sind bereits mit folgenden Maßnahmen
belegt:

Radprojekte Haushaltsplan 2020/2021
(Bereits in Planung und Ausführung befindliche Projekte)
Optimierung Markierung Neckartalstraße
100.000 EUR
Zweirichtungsradweg Stuttgarter Straße
120.000 EUR
Freigabe Feuerbacher Weg für den Radverkehr
100.000 EUR
Pollerkonzept Holzstraße
115.000 EUR
Neue Weinsteige - Olgastraße
600.000 EUR
Querung Burgstall-Seilbahnstraße
150.000 EUR
Fahrradstraße Möhringer-/Burgstallstraße
3.000.000 EUR
Gehwegverbreiterung Neue Weinsteige
400.000 EUR
10 Radzählstellen
350.000 EUR
HRR2 Ulmer-/Hedelfinger Straße (anteilig)
2.500.000 EUR
Verschiedene kleinere Projekte
645.000 EUR
Radverbindung Jahnstraße und weitere Fahrradstraßen
3.000.000 EUR
Städt. Anteil an Geh-Radwegsteg
unter DB-Brücke über den Neckar
500.000 EUR
Fahrradgaragen inkl. in Wohngebieten
(zusätzlich zu den im HHPlan 2018/19 bereitgestellten Mittel in Höhe von 1,4 Mio. EUR)
700.000 EUR
Kleinmaßnahmen in Verbindung mit Straßenerhaltungsmaßnahmen (z.B. Markierungen, Radwegunterhaltung/-ausbesserungen)
700.000 EUR
Gesamtsumme
12.980.000 EUR
Radwegepauschale Haushaltsplan 2020 und 2021 insgesamt
12.980.000 EUR


Die in Ziffer 3 des Antrags Nr. 327/2019 aufgeführten Projekte können - mit Ausnahme der „Weiterführung Fahrradgaragen in Wohngebieten“ mit 100.000 EUR/Jahr (2. Spiegelstrich) - nur bei Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 600.000 EUR jeweils für 2020 und 2021 umgesetzt werden. Alternativ hierzu müssten insbesondere die Kleinmaßnahmen in Verbindung mit Straßenerhaltungsmaßnahmen oder andere der dargestellten Maßnahmen zurückgestellt werden.

Hinsichtlich des im 1. Spiegelstrich beantragten Projekts „Weiterführung der erfolgreichen Lastenförderung, weiterentwickelt mit einem Sozialaspekt im Umfang von 500.000 EUR p.a.“ wird auf die GRDrs 1188/2019 verwiesen.

Bezüglich der Spiegelstriche 3 und 4 zum RegioRadStuttgart wird auf die GRDrs. 1093/2018 und 162/2019 verwiesen. Mit den beantragten Mitteln können zehn zusätzliche Stationen errichtet und betrieben sowie zehn zusätzliche E-Lastenräder im RegioRadStuttgart bereitgestellt werden. Die entsprechenden Finanzmittel müssten allerdings bis zum Ablauf des Dienstleistungsvertrages im Jahr 2026 jährlich zur Verfügung gestellt werden.





Vorliegende Anträge/Anfragen

327/2019 Bündnis90/DIE GRÜNEN




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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