Landeshauptstadt Stuttgart
Referat JB
Gz: JB
GRDrs 993/2021
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Stuttgarter Jugendhausgesellschaft - laufende Förderung

Beantwortung / Stellungnahme

Die Haushaltsanträge · 400/2021 Ziffern 5-8 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
· 521/2021 CDU
· 522/2021 CDU
· 644/2021 SPD
· 645/2021 SPD
· 652/2021 Ziffer 2 SPD
· 653/2021 SPD
· 725/2021 SPD
· 853/2021 Ziffern 1g und 2 Die FrAKTION
· JHA 27.09.2021
· BB Mitte Nr. 2
· BB Wangen Nr. 3
· Bürgerhaushalt Nr. 60808 Platz 250
· Bürgerhaushalt Nr. 60595 Platz 348 werden wie folgt beantwortet:

1. Digitale Sozialarbeit

Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH möchte die digitalen Angebote aufgrund der Bedarfe, der gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen in der Pandemie in eine zukunftsorientierte und niederschwellige Digitale Sozialarbeit ausbauen. Diese beinhaltet:

Angedacht ist eine begleitende Evaluation um profunde Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Relevanz der Handlungskonzepte liefern zu können.

Für die Digitale Sozialarbeit werden Mittel in Höhe von 148.000 Euro pro Jahr für zwei 100%-Fachkraftstellen bzw. vier 50%-Fachkraftstellen beantragt. Die Evaluationskosten werden mit 40.000 Euro jährlich angesetzt.

Antrag des Trägers
TrägerVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHFörderung von weiteren 2,00 Fachkraftstellen und Evaluationskosten für die „Digitale Sozialarbeit“
188.000*)
191.700
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
B90/DIE GRÜNEN
400/2021
Förderung „Digitale Sozialarbeit“
114.000
116.000
CDU
522/2021
Förderung „Digitale Sozialarbeit“, 2,00 Fachkraftstellen, Evaluationskosten
188.000
191.700
SPD
653/2021
Förderung „Digitale Sozialarbeit“, 1,00 Fachkraftstellen
114.000
116.000
Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartie
853/2021
Förderung „Digitale Sozialarbeit“
198.000
198.000
Jugendhilfeausschuss
27.09.2021
Digitale Sozialarbeit
188.000
191.700
*) Darunter 40.000 Euro Evaluationskosten.


2. Jugendhaus B10

Das marode Jugendhaus in Wangen musste abgerissen und neu aufgebaut werden. Mit dem Neubau kann das Jugendhaus nun auch einen Kinderbereich einrichten. Hierfür ist die Schaffung einer Stelle erforderlich. Die Personal- und Sachkosten für eine 0,75 Fachkraftstelle betragen 56.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen weitere 5.000 Euro pro Jahr für Sachmittel.


Antrag des Trägers
TrägerVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHFörderung von weiteren 0,75 Fachkraftstellen und Sachkosten für die Weiterentwicklung des Jugendhauses B10 in Wangen zum Kinder- und Jugendhaus
61.000
62.400
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
CDU
522/2021
Jugendhaus Wangen (B10), Weiterentwicklung zum Kinder- und Jugendhaus, 0,75 Fachkraftstellen
61.000
62.400
SPD
645/2021
Wie oben
61.000
62.000
Jugendhilfeausschuss
27.09.2021
Wie oben
61.000
62.400
BB Wangen
Nr. 3
Jugendhaus B10 weiterentwickeln
3. Stuggi.TV

Stuggi.TV entstand im Jahr 2007 und hat sich seitdem zu einem wichtigen Nachrichtenmedium für junge Menschen in der Region entwickelt. Der Online-Sender hat sich als überparteiliche und ausgleichende politische Medienstimme in Stuttgart positioniert. Stuggi.TV lebt vom ehrenamtlichen Engagement junger Menschen. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH möchte das Angebot von Stuggi.TV absichern und fachlich stärken. Hierfür werden 130.000 Euro pro Jahr benötigt, insbesondere für Personalmittel mit tariflicher Steigerung (Hauptamtliche Redakteur*In; 75.000 Euro/Jahr), einer Volontariatsstelle (35.000 Euro/Jahr) sowie Sachmittel (20.000 Euro/Jahr).

Antrag des Trägers
TrägerVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHStuggi.TV, Förderung von Personal- und Sachkosten
130.000
132.700
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
B90/DIE GRÜNEN
400/2021
Stuggi.TV personell absichern und mit Sachmittel ausstatten
100.000
100.000
CDU
522/2021
Wie oben
100.000
100.000
SPD
725/2021
Wie oben
100.000
100.000
Jugendhilfeausschuss
27.09.2021
Wie oben
130.000
132.700
4. Pop-up-Jugendtreff im Leonhardsviertel

Die Fachverwaltung hat gemeinsam mit Vertreter*innen der Kinder- und Jugendhilfe, der Gewalt- und Suchtprävention, der Polizei und der Stuttgarter Verwaltung das Strukturmodell „Integrierte Jugendarbeit Innenstadt“ entwickelt, das mit der GRDrs 986/2020 beschlossen wurde. Ziel des Modells ist, die Innenstadt jugendgerecht zu gestalten im Sinne einer inklusiven „Stadt für alle“. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass die Stuttgarter City ein wichtiger Erlebnisraum mit hoher Anziehungskraft für junge Menschen aus unterschiedlichen Milieus aus Stuttgart und Umgebung ist, allerdings bislang keine jugendgerechten öffentlichen sowie Aufenthaltsräume bietet, die frei von Konsum- und Funktionszwang sind. Die Akteur*innen der „Integrierten Jugendarbeit Innenstadt“ entwickeln daher in einer verbindlichen Gremienstruktur bedarfsorientierte Angebote, um Jugendlichen in der Innenstadt nicht-kommerzielle Freizeitgestaltung, Beratung und partizipative Mitbestimmung zu ermöglichen.

Mit dem Pop-up Jugendtreff auf dem Züblin-Areal im Leonhardsviertel besteht die Möglichkeit eines temporären und zentrumsnahen Treffs, der zum einen als Bestandteil der „Integrierten Jugendarbeit Innenstadt“ zur jugendgerechten Gestaltung der City beiträgt. Zwischen der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft und den Akteur*innen der „Integrierten Jugendarbeit Innenstadt“ ist bereits abgestimmt, dass der Treff als Plattform für neue Angebote und Aktionen genutzt wird, die über die Angebote der Jugendhausgesellschaft hinausgehen. Zum anderen deckt der Pop-up Jugendtreff die Bedarfe von Jugendlichen, die im Stadtteil leben und für die bislang nur unzureichende Treffmöglichkeiten vor Ort existieren. Er eignet sich gut, um die im Umfeld bestehenden Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zu ergänzen.

Eine niedrigschwellige Anlaufstelle in diesem Gebiet der Innenstadt stellt aus Sicht der Fachverwaltung ein sinnvolles Angebot für die Entwicklung hin zu einer jugendgerechten Innenstadt dar: sowohl für junge Menschen, die die Innenstadt besuchen, als auch für Jugendliche aus dem Stadtteil. Das Vorhaben wird auch vom Bezirksbeirat Mitte beantragt (Nr.2).

Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH beantragt für die gesamte Projektlaufzeit von 5 Jahren 495.000 Euro. Für die Installation und Einrichtung des Jugendtreffs werden 75.000 Euro benötigt. Der Förderbedarf der Personalstellen pro Jahr für vorerst 5 Jahre beträgt 74.000 Euro. Für Verbrauchs- und Instandhaltungskosten werden 10.000 Euro pro Jahr benötigt.

Antrag des Trägers
TrägerVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHFörderung eines Pop-up-Jugendtreffs im Leonhardsviertel mit einer Laufzeit von 5 Jahren
159.000*)
85.900


Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
B90/DIE GRÜNEN
400/2021
Pop-up Jugendtreff im Leonhards-viertel
159.000*)
86.000
CDU
522/2021
Wie oben
159.000*)
85.900
SPD
652/2021
Wie oben
159.000*)
86.000
Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartie
853/2021
Wie oben
160.000*)
85.000
Jugendhilfeausschuss
27.09.2021
Wie oben
159.000*)
85.900
BB Mitte
Nr. 2
Realisierung eines Pop-up Treffs
*) Darunter Einrichtungskosten in Höhe von 75.000 Euro.

5. Offene Kinder- und Jugendarbeit – Übernahme der tariflichen Steigerungen

Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH beantragt die Übernahme möglicher Tarifsteigerungen für die Jahre 2022 und 2023. Mindestens jedoch, ausgehend vom Doppelhaushalt 2020/2021 eine 2-prozentige Steigerung der Personalkosten. Für das Jahr 2022 werden 315.000 Euro und für das Jahr 2023 werden 325.000 Euro beantragt. Haushaltsanträge der Fraktionen hierzu liegen nicht vor.
Da die erwarteten tariflichen Steigerungen im Bereich der Förderung der freien Träger seit einigen Jahren im Haushaltsentwurf berücksichtigt werden, ist dieser Antrag aus Sicht der Verwaltung gegenstandslos.

Antrag des Trägers
TrägerVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHÜbernahme der tariflichen Steigerungen im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und den pädagogisch betreuten Spielplätzen
279.600*)
316.300*)
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Jugendhilfeausschuss
27.09.2021
Übernahme der tariflichen Steigerungen im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und den pädagogisch betreuten Spielplätzen
279.600*)
316.300*)
*) Von der Fachverwaltung auf Grundlage der bisherigen Förderung ermittelte Beträge.



6. Offene Kinder- und Jugendarbeit – Erhöhung der Sachkostenzuschüsse

Die Sachmittel für die Kinder- und Jugendeinrichtungen wurde letztmalig im Jahr 2009 gesteigert. Der Verbraucherpreisindex ist seitdem um 13,6% gestiegen. Aus diesem Grund findet faktisch bereits seit mehreren Jahren eine Reduzierung der Sachmittelförderung statt. Diese Reduzierung soll mit einem Sachmittelzuschuss in Höhe von 315.000 Euro aufgefangen werden. Die Verwaltung gibt hier zu bedenken, dass auch andere geförderten Angebote keine Sachkostensteigerungen erhalten.

Antrag des Trägers
TrägerVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHErhöhung der Sachkostenzuschüsse für die Offene Kinder- und Jugendarbeit
315.000
315.000

Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
B90/DIE GRÜNEN
400/2021
Erhöhung der Sachkostenzuschüsse
315.000
315.000
CDU
522/2021
Wie oben
200.000
200.000
SPD
644/2021
Wie oben
315.000
315.000
Jugendhilfeausschuss
27.09.2021
Wie oben
315.000
315.000

7. Laufende Bauunterhaltung

Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH betreibt die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Stuttgart in ihren 43 Einrichtungen, die überwiegend der Landeshauptstadt Stuttgart gehören. In den im Jahr 2007 abgeschlossenen Leihverträgen wurde die Unternehmerpflicht und damit auch die Bauunterhaltung von der Landeshauptstadt Stuttgart voll umfänglich auf die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH übertragen. Für die bauliche Unterhaltung der Räumlichkeiten und Gebäude erhält die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH aktuell einen laufenden Zuschuss in Höhe von 1.046.300 Euro. Mit der Erhöhung sollen die gestiegenen und weiter steigenden Kosten für Bauunterhaltung und Wartung ausgeglichen werden.

Antrag des Trägers
TrägerVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHErhöhung des Zuschusses für die laufende Bauunterhaltung um 5%
52.200*)
52.200*)


Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
CDU
521/2021
Erhöhung des Zuschusses für die laufende Bauunterhaltung um 5%
52.200
52.200
Jugendhilfeausschuss
27.09.2021
Wie oben
52.200
52.200
*) Von der Fachverwaltung auf Grundlage der bisherigen Förderung ermittelte Beträge.


8. Offene Kinder- und Jugendarbeit – Beibehaltung der Förderung der laufenden Miet- und Erbpachtkosten

Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH beantragt neben der Anpassung der laufenden Bauunterhaltung die Übernahme der laufenden Kosten für Miete in Höhe von 159.000 Euro und Erbpachten in Höhe von 36.500 Euro für die Jahre 2022 und 2023 zuzüglich einer möglichen Erhöhung durch Mietsteigerungen sowie weiterer Erbpachten. Die Mittel sind im Haushalt dauerhaft bereitgestellt, es besteht somit kein Handlungsbedarf. Haushaltsanträge der Fraktionen hierzu liegen nicht vor.

Antrag des Trägers
TrägerVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Stuttgarter Jugendhaus gGmbHBeibehaltung der Förderung der laufenden Miet- und Erbpachtkosten
196.100*)
196.100*)
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Jugendhilfeausschuss
27.09.2021
Offene Kinder- und Jugendarbeit
0
0
*) Die Mittel sind bereits im Haushalt dauerhaft bereitgestellt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

vorliegende HH-Anträge siehe Beantwortung / Stellungnahme




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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