Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5675-00
GRDrs 1094/2023
Stuttgart,
11/06/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Sport - Sporthalle der Merzschule ist sanierungsbedürftig

Beantwortung / Stellungnahme

Der Verein Hockey- und Leichtathletikverein Merzschule e.V. ist Mitglied im Württ. Landessportbund (WLSB) und damit anspruchsberechtigt im Sinne der städtischen Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung in Stuttgart. Eigentümerin der Sporthalle ist jedoch die Merzschule gGmbH. Der WLSB hat daher keinen Zuschuss gewährt. Die Baumaßnahme ist bereits abgeschlossen.

Schule und Sportverein sind stark miteinander verbunden. Ohne eigene Sporthalle der Schule, müsste der Verein in den städtischen Hallen trainieren. Bei analoger Anwendung der städtischen Richtlinien zugunsten des Sportvereins, bzw. der Schule als Eigentümerin der Halle, könnte ein städtischer Zuschuss in Höhe von 750.000 EUR (Gesamtaufwand der Baumaßnahme rd. 4,2 Mio. EUR) gewährt werden (40% Zuschuss entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung, ohne den Zeitanteil Schule).

Auch wenn keine städtische Bezuschussung der Hallensanierung erfolgt, besteht für Stuttgarter Vereine die Möglichkeit, die Halle entgeltlich über die Schule zu belegen. Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung wird ein Anmietungszuschuss gewährt, wenn die Miete über dem städtischen Sachkostenbeitrag liegt. Indirekt erfolgt somit eine teilweise Mitfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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2046/2023 CDU




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister




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