Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 340/2010
Stuttgart,
06/08/2010



Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Satzung über die Erweiterung der förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Weilimdorf
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
20.07.2010
21.07.2010
27.07.2010
28.07.2010
28.07.2010



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der aktuell gültigen Fassung in seiner Sitzung am ………………… folgende Satzung über die Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4 -Giebel- beschlossen:


§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebiets

Das Sanierungsgebiet Weilimdorf 4 -Giebel- wird wie folgt erweitert und neu
im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:

Im Süden
einschließlich Flst. 6132/2 Engelbergstraße (von der Einmündung Herdweg bis Gebäude Nr. 52).

Im Westen
einschließlich Gebäude Herdweg 3 bis 19, im Folgenden nördlich einschließlich Flst. 8355/3 (Rappachstrasse) inklusive westlich angrenzende Grünbereiche.

Im Norden
einschließlich der Gebäude Giebelstraße 68/1, die Garagen Flste. 6170/1 – 6170/12, Flst. 8249 (Rappachschule) und einschließlich Flste. 6184, 6185 und 6192 (Naturbeobachtungsstelle am Schnatzgraben).

Im Osten
einschließlich Flste. 6124 (Rappachschule), 8208 und 8209 Gebäude Sandbuckel 56- 70, entlang Gebäude Mittenfeldstraße 92 bis 129, Flst. 8097 und 8096, einschließlich Flst. 8087.
§ 2
Durchführungsfrist

Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von 15 Jahren, das heißt bis 31. Dezember 2020, durchgeführt werden. Diese Frist kann durch Beschluss des Gemeinderats verlängert werden.
§ 3
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 4
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 5
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag der Bekanntmachung in Kraft.



Begründung:


Am 26. Oktober 2006 wurde die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets vom Gemeinderat beschlossen.

Die Erweiterung umfasst die restlichen Grundstücke in Giebel, für die bereits Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt worden sind, sowie die Flste: 6184, 6185 und 6192 (Naturbeobachtungsstelle).

Für diese Bereiche liegen bereits zahlreiche Vorschläge aus der Offenen Bürgerbeteiligung vor, z. B. die Schaffung einer naturnahen Erlebnisfläche (Naturbeobachtungsstelle) zusammen mit den Schülern der Rappachschule ergänzend zum Biologie-, Heimat- und Sachkundeunterricht. Weitere Maßnahmen sind: Uferbepflanzung, Trittsteine für die Erreichbarkeit des Bachbeetes, ein Weidenhäuschen und Vogelnistkästen.

Des Weiteren ist die Umgestaltung der Rappachstrasse (Einmündung Engelbergstraße) geplant, um bessere Querungsmöglichkeiten zu schaffen.


Finanzielle Auswirkungen

Das Verfahren wurde in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ zunächst mit einer Finanzhilfe von 1,2 Mio. € im Programmjahr 2006 aufgenommen. Zuzüglich der städtischen Komplementärmittel von 40 % standen bisher 2 Mio. € zur Verfügung. Die Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung 2009 bis 2013 enthalten. Im Oktober 2009 wurde ein Aufstockungsantrag, in Höhe des Differenzbetrages von 1,6 Mio. € zum beantragten Gesamtförderrahmen von 3,6 Mio. € gestellt. Mit Brief des Wirtschaftsministers vom 21. April 2010 wurden Finanzhilfen in Höhe von 600.000 € (60 %) bewilligt (GRDrs 339/2010).


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Lageplan vom 31. Mai 2010




zum Seitenanfang
Anlage 1 zur GRDrs. 340-2010.png