Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
312/2012
Stuttgart,
04/26/2012
Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
09.05.2012
10.05.2012
Bericht:
I. Vorgeschichte
Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrags für Strom, Wasser, Gas und Fernwärme vom 21.04.1994 mit Nachtragsvereinbarung vom 15./19.03.1999 zwischen der LHS und der EnBW als Rechtsnachfolgerin der TWS AG bzw. NWS zum 31.12.2013 wurde bereits in der GRDrs 390/2010 darauf hingewiesen, dass die Konzession ausgeschrieben und neu vergeben werden kann. Mit der GRDrs 118/2011 wurde die Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung dann endgültig beschlossen.
Da bezüglich der Strom- und Gasnetze im Konzessionsvergabeverfahren die Regelungen des § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu beachten sind, hat die LHS das Auslaufen des Konzessionsvertrages am 17.02.2011 im elektronischen Bundesanzeiger sowie am 01.03.2011 im Amtblatt der Europäischen Union bekannt gemacht und qualifizierte Unternehmen gebeten, ihr Interesse am Abschluss von Wegenutzungsverträgen für das Strom- und/oder Gasnetz zu bekunden. Die Namen der sechs Interessenten wurden in der GRDrs 584/2011 veröffentlicht. Mit Schreiben vom 24.01.2012 hat die Energie in Bürgerhand eG ihre Interessenbekundung zurückgenommen.
Nach den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) hat die Konzessionsvergabe der Strom- und Gasnetze transparent und diskriminierungsfrei zu erfolgen. Darüber hinaus sind die Vorgaben des EnWG und der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) zu berücksichtigen.
II. Weitere Vorgehensweise
Zur rechtlichen Unterstützung und zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise, wurde inzwischen die Kanzlei Becker Büttner Held beauftragt.
Um den gesetzlichen Vorgaben sowie den im gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur vom 15.12.2010 und dem Positionspapier zur Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie vom 05.12.2011 festgelegten Grundsätze zu einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu genügen, ist folgende Vorgehensweise (jeweils gesondert für die Bereiche Strom, Gas und Fernwärme) geplant:
Ø
Bekanntmachung
Vorgeschaltet soll eine erneute, ergänzende Bekanntmachung veröffentlicht werden, durch die klargestellt werden soll, dass die LHS auch die Interessenbekundungen zu Kooperationsmodellen annehmen und prüfen wird.
Durch diese erweiterte Bekanntmachung kann die LHS nicht nur die reine Konzessionsvergabe, sondern auch eine Umsetzung mit einem Kooperationsunternehmen, welchem nach Abschluss des Verfahrens die Konzession erteilt werden könnte, in Erwägung ziehen. Eine solche Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Unternehmen aus der Versorgungswirtschaft bezeichnet man auch als sog. Institutionalisierte öffentlich-private Partnerschaft (IÖPP).
Ø
„Dialogphase“
Ein sog. Erster Verfahrensbrief soll den Interessenten den genauen Verfahrensablauf, die Auswahlkriterien der Konzessionsvergabe und die Auswahlkriterien zu Kooperationspartnern offen legen. Die Kriterien und deren Gewichtung sind vom Gemeinderat zu beschließen. Weiter werden die Interessenten aufgefordert, unverbindliche Konzessionsvertragsangebote und/oder Kooperationsangebote abzugeben und diese in Verhandlungen vorzustellen.
Bei einer solchen Vorgehensweise können die Interessenten demnach ein ganz konkretes Angebot abgeben. Es bestehen für sie damit insgesamt sechs Möglichkeiten bei der Angebotsabgabe:
- für die Konzession des Stromnetzes,
- für die Konzession des Gasnetzes,
- für die Konzession der Fernwärmeversorgung.
- für eine Beteiligung an einem möglichen Kooperationsunternehmen mit der LHS, dem die Konzession für das Stromnetz erteilt werden kann,
- für eine Beteiligung an einem möglichen Kooperationsunternehmen mit der LHS, dem die Konzession für das Gasnetz erteilt werden kann,
- für eine Beteiligung an einem möglichen Kooperationsunternehmen mit der LHS, dem die Konzession für die Fernwärmeversorgung erteilt werden kann.
Ø
„Angebotsphase“
Mit einem sog. Zweiten Verfahrensbrief sollen den Bewerbern – als Ergebnis der Angebotsphase – Unternehmenskonzepte und Vertragsentwürfe übersendet werden. Sie werden zur Abgabe eines verbindlichen Angebots (bzgl. der reinen Konzessionsvergabe und/oder einer Kooperation) aufgefordert. Diese können noch zu einem abschließenden verbindlichen Angebot nachverhandelt werden.
Ø
„Entscheidungsphase“
Die Entscheidung im Konzessionsvergabeverfahren fällt auf der Grundlage der im Ersten Verfahrensbrief mitgeteilten Auswahlkriterien (orientiert an § 1 EnWG) und deren Gewichtung für die Konzessionsvergabe und die Auswahl eines Kooperationspartners anhand einer „Bewertungsmatrix“. Es sind somit bis zuletzt beide Optionen (reine Konzessionsvergabe oder Gründung eines Kooperationsunternehmens und Vergabe der Konzession an selbiges) offen zu halten.
Eine Vorabstimmung der Vorgehensweise sowie der Auswahlkriterien mit dem Bundeskartellamt ist vorgesehen.
Die Beratung der Ersten Verfahrensbriefe mit den Auswahlkriterien und Konzessionsverträgen (Strom, Gas, Fernwärme) durch den Gemeinderat sollte noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Die Dialogphase wird voraussichtlich bis Ende des Jahres andauern. Mit der finalen Auswahlentscheidung ist im Frühjahr 2013 zu rechnen.
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster
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