Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 312/2012
Stuttgart,
04/26/2012


Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
09.05.2012
10.05.2012

Bericht:


I. Vorgeschichte

Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrags für Strom, Wasser, Gas und Fernwärme vom 21.04.1994 mit Nachtragsvereinbarung vom 15./19.03.1999 zwischen der LHS und der EnBW als Rechtsnachfolgerin der TWS AG bzw. NWS zum 31.12.2013 wurde bereits in der GRDrs 390/2010 darauf hingewiesen, dass die Konzession ausgeschrieben und neu vergeben werden kann. Mit der GRDrs 118/2011 wurde die Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung dann endgültig beschlossen.

Da bezüglich der Strom- und Gasnetze im Konzessionsvergabeverfahren die Regelungen des § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu beachten sind, hat die LHS das Auslaufen des Konzessionsvertrages am 17.02.2011 im elektronischen Bundesanzeiger sowie am 01.03.2011 im Amtblatt der Europäischen Union bekannt gemacht und qualifizierte Unternehmen gebeten, ihr Interesse am Abschluss von Wegenutzungsverträgen für das Strom- und/oder Gasnetz zu bekunden. Die Namen der sechs Interessenten wurden in der GRDrs 584/2011 veröffentlicht. Mit Schreiben vom 24.01.2012 hat die Energie in Bürgerhand eG ihre Interessenbekundung zurückgenommen.

Nach den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) hat die Konzessionsvergabe der Strom- und Gasnetze transparent und diskriminierungsfrei zu erfolgen. Darüber hinaus sind die Vorgaben des EnWG und der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) zu berücksichtigen.


II. Weitere Vorgehensweise

Zur rechtlichen Unterstützung und zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise, wurde inzwischen die Kanzlei Becker Büttner Held beauftragt.

Um den gesetzlichen Vorgaben sowie den im gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur vom 15.12.2010 und dem Positionspapier zur Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie vom 05.12.2011 festgelegten Grundsätze zu einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu genügen, ist folgende Vorgehensweise (jeweils gesondert für die Bereiche Strom, Gas und Fernwärme) geplant:


Eine Vorabstimmung der Vorgehensweise sowie der Auswahlkriterien mit dem Bundeskartellamt ist vorgesehen.

Die Beratung der Ersten Verfahrensbriefe mit den Auswahlkriterien und Konzessionsverträgen (Strom, Gas, Fernwärme) durch den Gemeinderat sollte noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Die Dialogphase wird voraussichtlich bis Ende des Jahres andauern. Mit der finalen Auswahlentscheidung ist im Frühjahr 2013 zu rechnen.

Beteiligte Stellen








Dr. Wolfgang Schuster






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