Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
682/2013
Stuttgart,
08/16/2013
Sanierung Vaihingen 2 -Kelterberg-
Abrechnung eines Teilbereichs der Sanierungsmaßnahme
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
15.10.2013
16.10.2013
17.10.2013
Beschlußantrag:
Von der Abrechnung eines Teilbereichs der Sanierungsmaßnahme Vaihingen 2-Kelterberg- wird zustimmend Kenntnis genommen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Das Regierungspräsidium hat mit Teilabrechnungsbescheid vom 24. April 2013 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Vaihingen 2 -Kelterberg- bestätigt und Mittel in Höhe von 129.961 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Erledigte Anträge/Anfragen
Keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lageplan
Ausführliche Begründung
Am 4. Februar 1999 hat der Gemeinderat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Vaihingen 2 -Kelterberg- beschlossen (GRDrs 594/1998). Sie trat am 25. Februar 1999 in Kraft. Die Aufhebung der Satzung des Teilbereichs westlich der Seerosenstraße wurde vom Gemeinderat am 9. Juni 2011 beschlossen (GRDrs 220/2011) und trat am 30. Juni 2011 in Kraft.
Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24. April 2013 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungsfördermittel aus dem Landessanierungsprogramm bestätigt.
Die
zuwendungsfähigen Ausgaben
betragen gemäß Abrechnungsbescheid 216.601,55 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:
202.180,00 € sonstige Ordnungsmaßnahmen
14.421,55 € Vergütung
Dem gegenüber stehen
gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen
von insgesamt 216.601,55 € (100 %). Diese setzen sich zusammen aus:
129.960,93 € Sanierungsfördermittel (60 %)
86.640,62 € Komplementärmittel Gemeinde (40 %)
Die ausbezahlten Fördermittel des Landes in Höhe von 129.691,00 € wurden gemäß Abschnitt D, Ziffer 22.2 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom 23. November 2006 zum Zuschuss erklärt.
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Anlage 2 zu GRDrs 682-2013.png