Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
165
4
Verhandlung
Drucksache:
103/2011
GZ:
T
Sitzungstermin:
08.06.2011
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Umgestaltung der Lautenschlagerstraße, Stephanstraße und Thouretstraße im Zuge des Projekts L21 (1. Stufe Umgestaltungskonzept Lautenschlagerstraße)
- Baubeschluss -
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.05.2011, nicht öffentlich, Nr. 211
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.06.2011, öffentlich, Nr. 229
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 11.05.2011, GRDrs 103/2011, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Umsetzung der 1. Stufe des Umgestaltungskonzepts Lautenschlagerstraße im Zuge des Projekts L21 nach den Plänen des Tiefbauamts vom 15.03.2011 und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 15.03.2011 mit Gesamtkosten von 2.563.000 € (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 143.000 €) wird zugestimmt.
2. Die Auszahlungen in Höhe von 2.420.000 € (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 143.000 €) werden im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt beim Projekt 7.661030 - Umgestaltung Lautenschlagerstraße L21 - AuszGr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen - wie folgt gedeckt:
Jahr 2012 2.100.000 €
Jahr 2013 320.000 €
3. Die erforderlichen Auszahlungen beim Projekt 7.661030 sind im Doppelhaushalt 2012/2013 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt zu einem Betrag von 1.310.000 € aus dem Projekt 7.662941 - Erschließung Straßenbau - AuszGr. 7872, dessen Planansatz um den v. g. Betrag reduziert wird sowie aus veranschlagten Einzahlungen des Investors in Höhe von 1.110.000 € (EinzGr 6817).
4. Für die in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 benötigten Mittel wird die innerhalb des Teilfinanzhaushalts des Tiefbauamts im Haushaltsjahr 2011 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.420.000 € in Anspruch genommen.
5. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 143.000 € werden zum Doppelhaushalt 2012/2013 beim Einzelprojekt 7.661030 veranschlagt.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 2.420.000 € für die Umgestaltung der Lautenschlagerstraße, Thouretstraße und Stephanstraße um das Quartier L21 die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
der GRDrs 103/2011 ohne Aussprache einmütig
zu
.
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