Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Referat Städtebau und Umwelt

Gz: RSO/StU 1515-00
GRDrs 173/2012
Stuttgart,
05/02/2012



Luftreinhaltung
Weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.05.2012
23.05.2012



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Bericht über anstehende Maßnahmen zur Luftreinhaltung

Über die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens zur Einführung von strecken-/gebietsbezogenen oder flächendeckenden Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet wurde im UTA am 29.November 2011 berichtet. Danach führen flächendeckend eingeführte Temporeduzierungen auf 40 km/h auf Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Stuttgart in allen untersuchten Szenarien zu unerwünschten Verkehrsverlagerungen und sind deshalb als unverhältnismäßig anzusehen. Dem Gutachten zufolge kann mit Tempo 40 auch nur in bestimmten Streckenprofilen eine Reduzierung der Luftschadstoffbelastung erreicht werden. So wirkt Tempo 40 insbesondere bei Steigungsstrecken emissionsmindernd.

Darüber hinaus wirkt sich nach derzeitigem Wissensstand eine Verstetigung des Kraftfahrzeugverkehrs positiv auf die Luftschadstoffemissionen aus.

Die größte Wirkung solcher Maßnahmen wird in Straßen mit hohem Fahrzeugaufkommen erzielt. Hierzu eignen sich im Stadtgebiet der Landeshauptstadt vor allem die hoch belasteten Bundesstraßen. Um die Auswirkungen anhand des Verlaufs der Luftschadstoffkonzentrationen verifizieren zu können, ist es zudem sinnvoll, für die jeweiligen Maßnahmen Straßen in unmittelbarer Nähe von Luftmessstationen auszuwählen.

Das Regierungspräsidium hat deshalb in Zusammenwirkung mit der Landeshauptstadt Stuttgart:

· Tempo 40 und geänderte Parkzeiten in einem Teilabschnitt der B 27 / Hohenheimer Straße stadtauswärts und
· Verstetigung des Stadteinwärtsverkehrs auf der B 14 zwischen Schwanenplatztunnel und Gebhard-Müller-Platz.

als weitere Luftreinhaltemaßnahmen festgelegt.


2. Tempo 40 auf der B27 / Hohenheimer Straße zwischen Olgaeck und Ernst-Sieglin-Platz stadtauswärts. Änderung der Parkzeiten in diesem Bereich.

Die Einführung einer grünen Welle mit Tempo 40 erfordert eine Änderung der entsprechenden Ampelprogramme. Dabei bleibt die Bevorrechtigung der Stadtbahn erhalten. Diese Änderungen müssen vorbereitet und eingerichtet werden bevor 40 km/h ausgeschildert werden kann.

Es ist beabsichtigt diese Maßnahmen ab dem 1. August 2012 umzusetzen.

Durch diese Maßnahmen stadtauswärts (B 27) sollen keine Verkehrsverlagerungen erfolgen. Das Land / Regierungspräsidium wird dies durch eine begleitende Untersuchung mit Vorher- und Nachherverkehrszählungen überprüfen. Messstellen bezüglich der Verkehrsmengen wird es in der Alexanderstraße, der Dobelstraße und in der Neuen Weinsteige geben. Die Anordnung dieser Maßnahmen ist zunächst bis Ende 2014 beabsichtigt und wird dann aufgrund der gewonnen Daten überprüft werden.

Eine Auswertung der Verkehrsdaten und Luftmesswerte in diesem Straßenzug ergab ferner einen signifikanten Zusammenhang zwischen den zugelassenen Parkzeiten und den Luftmesswerten. Zurzeit ist in diesem Straßenabschnitt in der Regel ein absolutes Haltverbot zwischen 6:00 h und 8:30 h und 16:00 h und 19:00 h angeordnet. Außerhalb der Zeiten dieser Regelung ist die Verkehrsmenge jedoch noch so hoch, dass unstetiger Verkehrsfluss entsteht und die Luftmesswerte lokal stark ansteigen.
Es sind daher folgende geänderte Verkehrsregelungen beabsichtigt:

· Absolutes Haltverbot von 6:00 h bis 10:00 h und von 15:00 h bis 21:00 h
· Eingeschränktes Haltverbot von 10:00 h bis 15:00 h
· Keine Haltverbotsregelung von 21:00 h bis 6:00

Damit werden die Regelungen in diesem Straßenabschnitt auch vereinheitlicht.

Die Verwaltung beabsichtigt diese geänderten Parkzeiten nach Beschlussfassung anzuordnen.

Die entsprechenden Maßnahmen sind in den Plänen Anlage 1 und Anlage 2 dargestellt.

Die Kosten der Maßnahme gliedern sich in:

· Änderung der Ampelprogramme auf Tempo 40 172.000 Euro
· Änderung der Beschilderung 3.000 Euro 3. Maßnahmen im Bereich B14

Im Bereich der B14 Am Neckartor / Heilmannstraße / Cannstatter Straße bis Schwanenplatztunnel wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs umgesetzt. So gibt es stadtauswärts eine grüne Welle ab der Willy-Brandt-Straße. Zwischen Schwanenplatztunnel und Heilmannstraße / Wolframstraße wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in beiden Fahrtrichtungen angeordnet, welche an zwei Punkten zur Verstetigung des Verkehrs in beiden Fahrtrichtungen überwacht wird. Ein verstetigter Verkehrsfluss auf der B 14 stadteinwärts kann zur Zeit vor der Heilmannstraße und über das Neckartor hinaus nicht aufrecht erhalten werden. Für den Stadteinwärtsverkehr liegt die Kreuzung B14 / Heilmannstraße vielmehr im Staubereich und das Fahrverhalten an dieser Kreuzung ist durch unzählige Anfahr-/ Beschleunigungs-/ und Bremsvorgänge gekennzeichnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, auch in dieser Fahrtrichtung vom Schwanenplatztunnel bis Gebhard-Müller-Platz einen stetigen Verkehrsfluss insbesondere in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung (Am Neckartor) zu erreichen (Weiterführung der Maßnahme M 21 aus dem Luftreinhalteplan 2005).

Dazu sollen dem Stadteinwärtsverkehr auf der B14 bereits vor dieser Kreuzung Hinweise zur Verkehrsregelung angezeigt werden. Durch eine Ampelanlage vor dieser Kreuzung soll der Verkehr auf einem Geschwindigkeitsniveau gehalten und dann blockweise als Fahrzeugpulk ohne weitere Anhaltevorgänge bis in die Willy-Brandt-Straße geführt werden. Diese Maßnahme ist nur sinnvoll und wirksam, wenn eine stetige Geschwindigkeit von 50 km/h bzw. verkehrsbedingt 40 km/h garantiert werden kann. Dies soll - wie bereits in der Cannstatter Straße praktiziert - durch Geschwindigkeits- / Rotlichtüberwachungen sichergestellt werden. Bei dieser Maßnahme sind derartig aufwendige Maßnahmen zur Akzeptanz der Regelung unabdingbar.

Die Kosten der Maßnahme gliedern sich in:

· Den Bau einer Signalanlage vor der Kreuzung, 96.000 Euro
· Der Umstellung der Signalprogramme auf Tempo 50 bzw. verkehrsbedingt auf Tempo 40, 120.000 Euro
· Dynamische Anzeigentafeln und dynamische Beschilderung, 280.000 Euro
· Bau einer Rotlichtüberwachungsanlage und zwei Standorte zur Geschwindigkeitsüberwachung mit wechselnden Messeinsätzen, 265.000 Euro

Die Schaltung der Signalprogramme und Grünen Welle (50 bzw. 40 km/h) übernimmt die IVLZ im Rahmen des täglichen Dienstbetriebs. Für den Betrieb der Rotlicht- und Geschwindigkeitsanlage sind neben den Investitionskosten zwei 0,5 Personalstellen erforderlich. Diese Kosten und Personalstellen sind mit Sperrvermerk bereits in der GRDrs 1406/2011 enthalten.

Die entsprechenden Maßnahmen sind in dem Plan in Anlage 3 dargestellt.


4. Ausblick

Die Verwaltung hat sich um ein EU-Projekt zur emissionsabhängigen Verkehrssteuerung beworben (2move2). Sofern die Verhandlungen bei der EU weiterhin positiv verlaufen, kann die unter Punkt 3 genannte B 14 - Maßnahme bis in die Konrad Adenauer Straße fortgesetzt werden. Ebenso wäre aus dem EU-Projekt 2move2 eine begleitende Untersuchung über die Gesamtmaßnahme B 14 zu finanzieren. Über dieses EU-Projekt wird dem Gemeinderat eine gesonderte Vorlage vorgelegt.


5. Finanzielle Auswirkungen

Die Veröffentlichung des Tempo 40-Gutachtens fiel zeitlich in die Etatberatungen zum Haushalt 2012/2013. Über diese Maßnahmen wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen in der dritten Lesung im Zusammenhang mit der Gemeinderatsdrucksache 1406/2011 beraten.

Dabei wurden die in der Anlage der Gemeinderatsdrucksache 1406/2011 dargestellten Personal- und Sachaufwendungen für die Überwachung der Maßnahmen in voller Höhe im Haushaltsplan eingestellt, jedoch um den Anteil der Aufwendungen für die Umsetzung der beiden Maßnahmen in der Bewirtschaftung gesperrt. Nach tatsächlicher Inbetriebnahme der Geschwindigkeits-/Rotlichtüberwachung an der B14 ist dieser Sperrvermerk für je 0,5 Stelle EG 8 (Verkehrsüberwachung) und 0,5 Stelle A10 (Bußgeldstelle) aufzuheben und die Stellen zum Betrieb der Anlage zu besetzen.

Das Regierungspräsidium hat klargestellt, dass die Maßnahmen nicht als Versuche, sondern als wirksame Maßnahmen zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung (Luftreinhaltemaßnahmen) anzusehen und als planunabhängige Maßnahme bzw. Weiterführung der bereits angeordneten Maßnahme M 21 umzusetzen sind.

Maßnahmen zur Luftreinhaltung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind vom entsprechenden Träger der Straßenbaulast umzusetzen. Beide betroffenen Straßen sind in der Baulast der Landeshauptstadt Stuttgart.

Für die Maßnahme im Verlauf der B 27 fallen 175.000 Euro als Kosten an.
Für die Maßnahme im Verlauf der B 14 fallen 496.000 Euro als Kosten an.

Bereits im Rahmen der GRDrs 1406/2011 wurden 265.000 Euro eingestellt und sind anteilig gesperrt. Die neuen Überwachungsanlagen bringen voraussichtlich zusätzliche Erträge in Höhe von jährlich 117.500 EUR.

Die begleitenden Untersuchungen einschließlich Verkehrserhebungen für die Maßnahme B 27 werden durch das Land/RP finanziert. Die Stadt stellt hierzu bei beiden Maßnahmen – soweit vorhanden – Verkehrszählungen zur Verfügung.

Zur Umsetzung der Maßnahmen wurden Mittel für die Einrichtung in Höhe von 936.000 Euro in die Deckungsreserve eingestellt.

Diese Mittel sind als überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen auf die jeweiligen Teilhaushalte im Tiefbauamt und Amt für öffentliche Ordnung umzubuchen. Die in der GRDrs 1406/2011 im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen geschaffenen zwei 0,5 Stellen (Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle) sind zur Besetzung freizugeben.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und T haben die Vorlage mitgezeichnet.
Das Regierungspräsidium Stuttgart, die Stuttgarter Straßenbahnen und die Polizei wurden zu der Vorlage gehört und haben zugestimmt.






Dr. Martin Schairer
    Matthias Hahn
Bürgermeister
    Bürgermeister


Anlagen

3




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Anlage 1.jpgAnlage 1.jpgAnlage 2.jpgAnlage 2.jpgAnlage 3.jpg[Anhang "Anlage 3.jpg" gelöscht von Claudia Kaag/AföO/LHS/DE]
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