Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1223/2017
Stuttgart,
11/15/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Fußgängerfreundliches Stuttgart
Parkscheinautomaten und Ladestationen sind zukünftig auf Gehwegnasen aufzustellen und nicht länger auf den Fußverkersflächen


Beantwortung / Stellungnahme

Die Regelbreite des Bürgersteigs beträgt gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) 2,50 Meter. Bei dieser Regelbreite ist ein Begegnen von zwei Fußgängern mit ausreichend Abstand zur Fahrbahn und angrenzender Bebauung möglich.

Bei bereits bestehenden engen Straßenquerschnitten in historisch gewachsenen Stadtquartieren kann dieses Maß häufig nicht eingehalten werden. Hier hat sich die Stadtverwaltung stadtintern das Ziel gesetzt eine Mindestbreite des Gehwegs von 1,20 Meter nicht zu unterschreiten.

In Einzelfällen, bei bereits durchgängig schmalen Gehwegen in einer Straße, kann auch dieses Maß nicht eingehalten werden. Hier wird in der Planung zwischen dem baulichen Aufwand für eine Gehwegverbreiterung, dem Fußgängeraufkommen sowie der individuellen Situation vor Ort abgewogen.

Die Einrichtung aller Parkscheinautomatenstandorten auf bestehenden Straßenflächen ist insofern kritisch zu sehen, da hierbei durch die Herstellung zusätzlicher Gehwegfläche einschließlich aller gegebenenfalls anfallenden Begleitmaßnahmen (Anpassung Entwässerung, Leitungsumlegung etc.) erhebliche Mehrkosten anfallen würden. Neben den hohen Baukosten ist dies mit einem hohen Zeitaufwand in der Planung und Abstimmung verbunden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung dieser zusätzlichen Gehwegflächen mit einem nicht unerheblichen Verlust von Stellplätzen verbunden wäre.



Vorliegende Anträge/Anfragen

579/2017 Teil 2 Ziffer 1 SÖS-LINKE-PluS




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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