Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7600-01
GRDrs 1411/2023
Stuttgart,
11/08/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2023



Zwischennutzungs-Management

Beantwortung / Stellungnahme

Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt seit 2012 Aufgaben im Sinne eines Leerstands- und Zwischennutzungsmanagements. Es stehen dafür personelle Ressourcen in Höhe von 0,5 VZÄ zur Verfügung. Die Aufgabe wird innerhalb der Abteilung Wirtschaftsförderung (OB/82) wahrgenommen. Laut Aufgabengliederungsplan wird das Thema in der Bearbeitung ausschließlich koordinativ gesehen. Die Aufgaben beinhalten Flächenvermittlung, verwaltungsinterne Koordination, Beratung und Information im Sinne einer Lotsenfunktion. In den letzten Jahren konnten so zahlreiche Projekte aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Kunst und Kultur begleitet und/oder Flächen für diese vermittelt werden.

Es existiert darüber hinaus eine verwaltungsinterne interdisziplinäre Projektgruppe, die unter der Federführung von OB/82 je einen Mitarbeitenden des Amts für Liegenschaften, des Amts für öffentliche Ordnung, des Amts für Stadtplanung und Wohnen, des Kulturamts sowie der Koordinierungsstelle Nachtleben (ebenfalls OB/82) umfasst. Im Rahmen dieser Gruppe werden einmal im Quartal Themen besprochen, die Zwischennutzungsprojekte betreffen.

Die mit Antrag Nr. 3016/2023 angesprochenen Strukturen in Hamburg und München sind nicht mit denen in Stuttgart zu vergleichen, weil dort auch Projekte in Flächen von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern finanziell bezuschusst werden.

Aus Sicht der Verwaltung sollte in Stuttgart das Zwischennutzungsmanagement unter federführender Koordination des Themas bei OB/82 im Rahmen der bereits vorhandenen personellen Ressourcen insbesondere zwecks Flächenvermittlung, Beratung und Information im Sinne einer Lotsenfunktion und verwaltungsinternen Koordination für nicht städtische Liegenschaften fortgesetzt werden.

Für städtische Liegenschaften wird ein projektbezogener Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen ämterübergreifenden Strukturen (vgl. Haushaltsantrag Nr. 1110/2023 (2), Nr. 5045/2023 (2)) innerhalb des Amts für Liegenschaften, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amt für öffentliche Ordnung, Kulturamt, OB/82 vorgeschlagen. Dabei sollte dann auf die Ausarbeitung einer Geschäftsordnung zur Sicherung transparenter Entscheidungs- und Beteiligungsprozesse der im Projekt beteiligten Ämter geachtet, so dass ein gleichberechtigter Umgang mit verschiedenen Bedarfen gewährleistet werden kann.

Für die Ertüchtigung im Rahmen einer längerfristigen temporären Nutzung von städtischen Potentialen wie z.B. Galeria Kaufhof Eberhardstraße muss mit einem finanziellen Bedarf gerechnet werden, der über die mit dem Antrag Nr. 1110/2023 beantragten Mittel hinausgeht. Eine aktuell von Amt 61 beauftragte technische Machbarkeitsstudie für das Objekt Eberhardstr. 28 (Galeria Kaufhof) soll klären, welche Ertüchtigungsmaßnahmen für eine längerfristige temporäre Nutzung erforderlich werden. Ergebnisse daraus werden im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt nicht vorliegen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

1110/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 3016/2023 SPD; 5045/2023 PULS




Dr. Frank Nopper



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