Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1210/2013
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 20.11.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Stadtwerke Stuttgart GmbH
- Verbindliches Angebot der Stadtwerke Stuttgart GmbH im Konzessionsvergabeverfahren

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 06.11.2013, GRDrs 1210/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Aufsichtsräte der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und der Stadtwerke Stuttgart GmbH werden abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 28 der Hauptsatzung ermächtigt, das von der Geschäftsführung der SWS aufgestellte verbindliche Angebot der SWS im Konzessionsvergabeverfahren zu beraten und frei zu geben.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Von einer etwas ungewöhnlichen Vorlage spricht EBM Föll. Das Konzessionsvergabeverfahren bezeichnet er dabei ebenfalls als ungewöhnlich. Von ihm wird dargelegt, in der Hauptsatzung § 3 Abs. 1 Nr. 28 sei geregelt, dass Neugründungen und wesentliche Erweiterungen von wirtschaftlichen Unternehmen Zustimmung des Gemeinderates unterliegen.
Hieraus ergebe sich jedoch das Problem, dass, wenn die Verwaltung im vorliegenden Fall die Zustimmung des Gemeinderates erbitten würde, die Verwaltung dieses dem Gemeinderat differenziert darlegen müsste. Schließlich könne der Gemeinderat keine Blankozustimmung geben. Bezüglich der Konzessionsvergabeentscheidung, die der Gemeinderat Anfang 2014 treffen muss, wäre dann allerdings der gesamte Gemeinderat befangen. In diesem Fall könnte kein Gemeinderatsmitglied ein Votum abgeben. Im Zweifel, so seine Annahme, müsste dann die Frage durch die Rechtsaufsicht, das Regierungspräsidium, geklärt werden.

Es könne aber nicht angestrebt werden, dass sich der Gemeinderat im Konzessionsvergabeverfahren selbst entmachtet. Bei der genannten Regelung der Hauptsatzung handle es sich um eine vom Gemeinderat beschlossene Regelung. Aus der Hauptsatzung lasse sich ableiten, dass diese Regelung vom Gemeinderat außer Kraft gesetzt werden kann. Daher schlage die Verwaltung dem Gemeinderat vor, von dieser Regelung eine Ausnahme zu machen und die Aufsichtsräte der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) und der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV dieses eigenständig entscheiden zu lasse, wobei Aufsichtsratsmitglieder, soweit sie Mitglieder des Gemeinderats sind, befangen sind. Dieses sei der Inhalt der Vorlage. Eine andere alternative Vorgehensweise sei ihm nicht bekannt, es sei denn, man würde den Vorgang Konzessionsvergabeverfahren an das Regierungspräsidium übergeben.

Darüber, dass dieser Vorgang von seiner Fraktion sehr intensiv besprochen wurde, berichtet StR Klingler (FDP). Man habe ein erhebliches Problem damit, eine Ermächtigung an einen Aufsichtsrat, nämlich an den Aufsichtsrat der SVV, zu geben, in dem die FDP-Gemeinderatsfraktion nicht vertreten ist. Als grundsätzliches Problem bezeichnet er in diesem Zusammenhang, dass Aufsichtsräte städtischer Beteiligungen/Unternehmen nicht die Mehrheitsverhältnisse des Gemeinderates widerspiegeln. Da man die Auffassung vertrete, dass die SWS ein extremes unternehmerisches Risiko darstellt, könne die FDP-Gemeinderatsfraktion einem Gremium keine Ermächtigung erteilen, in dem man keinen Einfluss und keine Informationen über die Abläufe hat. Die Mitglieder seiner Fraktion seien sich natürlich über die Schwierigkeiten dieses Themas bewusst. Da dieses Thema in der morgigen Fraktionssitzung nochmals besprochen wird, bittet er, über die Vorlage heute nicht abzustimmen. Sollten die SWS nicht funktionieren, wäre man in der Haftung dabei, ohne dass man als FDP darüber habe entscheiden können. Der § 3 Abs. 1 Nr. 28 der Hauptsatzung definiere "ein wichtiges Königsrecht des Gemeinderates"

Zu einer Frage von StR Klingler erklärt EBM Föll, er könne die Differenzierung zwischen mehrheitlicher Beschlussfassung im Gemeinderat und persönlicher Ermächtigung nicht nachvollziehen. Der Gemeinderat entscheide stets mit Mehrheit. Auch in einer solchen Frage genüge die einfache Mehrheit. Die Hauptsatzung sehe kein besonderes Quorum vor und die Hauptsatzung sei mit einfacher Mehrheit beschlossen worden. Daher könne auch eine Ausnahme mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Daraus erwachse den Gemeinderatsmitgliedern kein haftungsrechtliches Thema. Er jedenfalls könne ein solches nicht erkennen. Es gehe um eine Entscheidung, welche politisch aber nicht im Sinne einer persönlichen Haftung verantwortet werden muss.

Im weiteren Verlauf fügt er an, der Gemeinderat habe die SWS beauftragt, ein Angebot für ein verbindliches Angebot für eine Alleinkonzession abzugeben. Dies werde gemacht, wenn die Aufsichtsräte von SWS und SVV dies beschließen. Die Verwaltung sei darauf vorbereitet, ein solches Angebot rechtzeitig abzugeben. Theoretisch habe der Gemeinderat im Zuge der Konzessionsvergabeentscheidung immer noch die Möglichkeit, wenn die SWS mit ihrem Angebot für die Alleinkonzession die höchste Punktzahl erhalten würden, den Beschluss zu fassen, dass die SWS auf die Wahrnehmung dieser Konzession verzichten. Dann würde sozusagen der zweitbeste Bieter den Zuschlag erhalten.

Zusammenfassend nennt EBM Föll folgende drei Handlungsalternativen:

- Mehrheitlicher Beschluss des Gemeinderates zur GRDrs. 1210/2013.

- Die Verwaltung legt die Entscheidung dem Gemeinderat vor. Da dann der gesamte Gemeinderat befangen wäre, geht das Konzessionsvergabeverfahren an das Regierungspräsidium.

- Der Gemeinderat verhindert ein verbindliches Angebot der SWS für die Alleinkonzession.

StR Stopper (90/GRÜNE) hebt darauf ab, dass das Verfahren, unabhängig von den kritischen Positionierungen der FDP-Gemeinderatsfraktion in der Vergangenheit, nun einen bestimmten Stand erreicht hat. Dass sich der Gemeinderat selbst eine Entscheidungsmöglichkeit nimmt, könne auch nicht im Sinne der FDP-Gemeinderatsfraktion sein. Insofern appelliert er an die FDP-Gemeinderatsfraktion, die anstehende Entscheidung, wie die Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, spätestens in der morgigen Sitzung des Gemeinderates mitzutragen. Für ihre Fraktionen unterstützen StR Kotz (CDU) und StR Kanzleiter (SPD) die Vorlage.

StR Klingler teilt zur weiteren Vorgehensweise mit, nachdem sich seine Fraktion in ihrer morgigen Fraktionssitzung nochmals mit diesem Thema befasst, werde er dem Ersten Bürgermeister vor der Gemeinderatssitzung mitteilen, wie man sich in der Gemeinderatssitzung verhalten wird.

Im weiteren Verlauf stellt der Vorsitzende klar, die Verwaltung habe nicht die Absicht, Ratsmitglieder, die den SWS kritisch gegenüberstehen, durch die Übermittlung von Unterlagen, die die Adressaten in Kenntnis über das verbindliche Angebot der SWS für die Alleinkonzession setzen, befangen zu machen.

Er, so EBM Föll, halte er es für sinnvoll, der FDP-Gemeinderatsfraktion die Möglichkeit einzuräumen, sich morgen weiter zu beraten, die Gemeinderatsdrucksache ohne Votum an den Gemeinderat zu verweisen und dann in der morgigen Sitzung des Gemeinderates über die GRDrs 1210/2013 zu beschließen.

Gegen diese Vorgehensweise erheben sich keine Einwendungen.
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