Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
133
8
Verhandlung
Drucksache:
227/2012
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
23.05.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder, Kauffmannstraße 35 (früher Himmerreichstr. 40/2) in Stuttgart-Botnang
- Vorprojektbeschluss
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 04.05.2012, nicht öffentl., Nr. 53
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 18.05.2012, öffentlich, Nr. 67
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 22.05.2012, öffentlich, Nr. 210
jeweiliges Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 03.05.2012, GRDrs 227/2012, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder mit 4 Gruppen auf dem städtischen Gemeinbedarfgrundstück Kauffmannstraße 35 (früher Himmerreich-straße 40/2) in Stuttgart-Botnang auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 2), des Raumprogramms (Anlage 3), der Entwurfspläne des Hochbauamts (Anlage 4) und der Kostenermittlung des Hochbauamts (Anlage 5) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.859.000 Euro wird zugestimmt.
In den Kosten enthalten sind Abbruchkosten in Höhe von 70.000 Euro, Einrichtungskosten in Höhe von 100.000 Euro und Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 188.000 Euro.
Der Gesamtaufwand in Höhe von 2.859.000 Euro ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.900.120 Kita-Investitionskostenpauschale, KontenGr. 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233211 Kita Kaufmannstraße 35, Botnang, umgesetzt.
2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure mit der Weiterplanung der Maßnahme und der Ausschreibung des Bauwerks (mit geschätzten Kosten in Höhe von 1.787.000 Euro) unter Zusammenfassung wesentlicher Fachlose als Generalunternehmerleistung zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten vor Baubeschluss wird zugestimmt.
3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, das bestehende abbruchreife Gebäude Himmerreichstraße 40/2 abzubrechen und das Baufeld vorzubereiten. Die entsprechenden Vergaben werden vor Baubeschluss vorgenommen, um unmittelbar nach Baubeschluss mit dem Neubau beginnen zu können.
4. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau (Routineprojekte) wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
zum Seitenanfang