Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1153/2023
Stuttgart,
10/30/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Schülerbeförderung an den SBBZ Lernen

Beantwortung / Stellungnahme

Aktuelle Lage

Nach der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten haben Schülerinnen und Schüler der SSBZ Lernen keinen Anspruch auf Zuschuss zu den entstehenden notwendigen Beförderungskosten, d.h. für diese Kinder wird keine Schülerbeförderung organisiert.

Mit Beschluss der GRDrs 997/2020 (Masterplan SBBZ) wurde eine Standortkonsolidierung der öffentlichen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ Lernen) beschlossen und für einen definierten Personenkreis wurde mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 befristet eine Schülerbeförderung an einzelnen Schulen mit Pendelbussen (Kleinbusse) eingerichtet (GRDrs 374/2021). Berechtigt sind die Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 4, die zum Schuljahr 2021/2022 einen Anspruch auf den Besuch eines SBBZ-Lernen hatten, welches im Rahmen des Masterplans geschlossen wurde und die aufgrund dessen einen längeren Schulweg haben. Diese Schülerbeförderung wird mit Ende des Schuljahres 2024/2025 enden.

An vier von sechs Schulen der SBBZ Lernen findet aktuell diese Schülerbeförderung mit Pendelbussen statt (Auschule, Heilbrunnenschule, Kreuzsteinschule und Seelachschule). An zwei dieser sechs SBBZ Lernen besteht kein Bedarf, Schülerinnen bzw. Schüler zu befördern (Berger Schule und Hasenbergschule).

Möglichkeiten der Ausgestaltung einer Schülerbeförderung an den SBBZ Lernen

Variante 1: Schülerbeförderung an allen SBBZ Lernen, öffentliche und private Schulen:

Der Richtwert für den zumutbaren Schulweg für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen liegt bei einem Fußweg von 2 km. Für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen kann der Schulweg aufgrund des Einzugsgebietes des zugeordneten SBBZ über 2 km betragen. Um diesen Schülerinnen und Schülern einen schnellen und sicheren Schulweg zu ermöglichen, könnte eine Schülerbeförderung eingerichtet werden.

Die Schülerbeförderung könnte wie folgt ausgestaltet werden (Anspruchsrahmen):

· Einrichtung von Pendelbussen (Kleinbusse) mit bis zu drei Haltestellen in zentraler Lage pro Schule

· Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 und 2, deren Schulweg auf dem offiziellen Schulwegplan länger als 2 km ist

· Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 und 2, wenn die Nutzung des ÖPNV nur mit Umsteigen möglich ist

· bei freien Kapazitäten auch Beförderung für einzelne Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3 und 4 (Entscheidung durch die Schulleitungen)

· nachrangig bei freien Kapazitäten auch Beförderung einzelner Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 (Entscheidung durch die Schulleitungen)

· Wahlfreiheit der Eltern, pro Schuljahr zwischen kostenfreier Nutzung eines ÖPNV-Tickets oder Schülerbeförderung (analog zu den anderen SBBZ)

· keine Beförderung für Inklusion Lernen (Einzelbeförderung)

Unter der Annahme, dass sich die Beförderung an der Länge des Schulweges und der Möglichkeit der Nutzung des ÖPNV ohne Umsteigen orientiert, könnte es dazu kommen, dass an den SBBZ zwei Pendelbusse eingesetzt werden müssen, da die Schülerinnen und Schüler in entgegengesetzter Richtung wohnen. Dies konnte bspw. an der Kreuzsteinschule bisher nicht umgesetzt werden, da die GRDrs 374/2021 dies nicht vorsieht.

Zusätzlich zu den vom Masterplan betroffenen SBBZ Lernen wären noch drei weitere SBBZ Lernen zu berücksichtigen: Für die Verbundschule Rohr würde voraussichtlich ein Kleinbus zum Einsatz kommen. Hinzu kämen noch zwei SBBZ Lernen in privater Trägerschaft, die Michael-Bauer-Schule und die Dietrich-Bonhoeffer-Schule. Da die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an diesen privaten Schulen hoch ist, kann keine Aussage über Anzahl der Pendelbusse und Kosten getroffen werden. Der Aufwand wird deshalb hier mit zwei Kleinbussen je Schule geschätzt.

Grundsätzlich wäre eine Satzungsänderung erforderlich.

Variante 2: Fortführung der aktuellen Pendelbusse

Bei Beibehaltung der aktuellen Pendelbusse würde eine Neuausschreibung mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 für die Auschule, die Heilbrunnenschule und die Kreuzsteinschule jeweils mit einem Bus notwendig. Die Seelachschule benötigt nach aktuellem Sachstand zwei Busse.

Die Berger Schule hätte einen Anspruch auf eine Schülerbeförderung, benötigt aber seit November 2022 keinen Bus mehr. Die Hasenbergschule hätte auch einen Anspruch auf Beförderung gehabt, hat aber seither nie einen Bus benötigt.

Grundsätzlich wäre eine Satzungsänderung erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

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Kosten Variante 1: Schülerbeförderung an allen SBBZ Lernen, öffentliche und private Schulen:

Für die Beförderung aller Schülerinnen und Schüler in der Grundschule sowohl an öffentlichen als auch an privaten SBBZ Lernen würden täglich 14 Kleinbusse benötigt. Bei Kosten von ca. 180 EUR pro Tag entstünde bei 183 Schultagen ein geschätzter Aufwand von ca. 462.000 EUR pro HHJ.

(Je ein Kleinbus für folgende Schulen: Berger Schule, Hasenbergschule, Heilbrunnenschule, Verbundschule Rohr. Je zwei Kleinbusse für folgende Schulen: Auschule, Kreuzsteinschule, Seelachschule, Michael-Bauer-Schule und Dietrich-Bonhoeffer-Schule.)


Kosten Variante 2: Fortführung der aktuellen Pendelbusse

Die Kosten für die Pendelbusse aus dem Masterplan beliefen sich im Schuljahr 2022/2023 auf ca. 123.000 EUR. Aufgrund neuer Vorschriften, wie Tarifverträge WBO und das Saubere Fahrzeug Beschaffungsgesetz, wäre bei einer Neuausschreibung unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung von 20 % mit ca. 142.000 EUR pro HHJ zu rechnen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

3110/2023 SPD-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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