Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 96/2023
Stuttgart,
03/21/2023



Deutsch-Französische Grundschule Stuttgart-Sillenbuch
- Einrichtung einer Ganztagsschule -

Projektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.03.2023
29.03.2023



Beschlußantrag:

1. Von der aktuellen Schulsituation der Deutsch-Französischen Grundschule Stuttgart-Sillenbuch wird Kenntnis genommen. 2. Der Planung des Neubaus (Bau B) und dem Umbau der Mensa sowie der Integration der Hausmeisterwohnung (Bau C) und Anpassung der Freianlagen gemäß
3. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung für die Maßnahmen gemäß der Beschlussziffer 2 auf der Grundlage der Entwurfsplanung bis Leistungsphase 6 HOAI, sowie Teilen von Leistungsphase 7 beauftragt. 4. Für die Weiterplanung bis zum Baubeschluss (LPH 6 und Teile von LPH 7) werden Mittel in Höhe von 4,77 Mio. EUR benötigt. Mittel in Höhe von insgesamt 1,82 Mio. EUR sind bereits finanziert. Diese stehen im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - unter der Projekt-Nr. 7.401177 - Deutsch-Französische Grundschule Stuttgart-Sillenbuch, Umstrukturierung und Erweiterung (GTS) zur Verfügung. Die darüber hinaus erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 2,95 Mio. EUR werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 4. Ausbaustufe, Projekt Nr. 7.401909 zur Verfügung gestellt. 5. Die für die unter dem Abschnitt Begründung beschriebenen Vorabmaßnahmen benötigten Mittel in Höhe von 1,0 Mio. EUR werden im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - unter der Projekt-Nr. 7.401177 - Deutsch-Französische Grundschule Stuttgart-Sillenbuch, Umstrukturierung und Erweiterung (GTS) im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 4. Ausbaustufe, Projekt Nr. 7.401909 zur Verfügung gestellt.

6. Die Finanzierung der darüberhinausgehenden erforderlichen Planungs- und Investitionsmittel in Höhe von 18,03 Mio. EUR erfolgt wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt.



Begründung:


1. Beschlüsse
Vorprojektbeschluss GRDrs 34/2019
Verwaltungsausschuss, Beschlussfassung 22.05.2019

2. Schul- und Raumsituation
Die Deutsch-Französische Grundschule ist eine überregional einzigartige Schulform, an welcher der Französische Staat (Agence pour l'Enseignement Français à l'Etranger), das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sind. Grundlage für diese Zusammenarbeit bildet eine gemeinsame Erklärung sowie die 2019 erfolgte Verankerung im Schulgesetz. Die Deutsch-Französische Grundschule Stuttgart-Sillenbuch ist unterteilt in eine Deutsche Abteilung und eine Französische Abteilung ohne Schulbezirk.

Im aktuellen Schuljahr 2022/2023 beschult die Deutsch-Französische Grundschule Stuttgart-Sillenbuch insg. 353 Schülerinnen und Schüler in 17 Klassen.

Das Schulgrundstück wurde über die Jahre mit verschiedenen Bauten ergänzt bzw. erweitert. Auf dem Schulgrundstück befinden sich derzeit fünf Gebäude, darunter eine Turnhalle und ein Pavillonbau (Baujahr 1970). Bei der letzten baulichen Erweiterung der Grundschule im Jahr 2009 (siehe GRDrs 600/2005 in Verbindung mit GRDrs 177/2007; Förderung im Rahmen „Chancen durch Bildung (CdB)") wurden neben Unterrichts- und Betreuungsräume eine Mensa mit Aufbereitungsküche hergestellt.


Allerdings wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht der jetzt gültige städtische Raumstandard für Ganztagsschulen im Grundschulbereich umgesetzt. Mit Aufbau der Ganztagsschule in Wahlform zum Schuljahr 2016/2017 benötigt die Grundschule für den Ganztagsbetrieb daher zusätzliche Räume sowie Kapazitätserhöhungen der Mensa und der Aufbereitungsküche. 3. Standort / Entwurfskonzeption
Das Schulgrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des rechtsverbindli-chen Bebauungsplans Silberwaldstraße 22 (1970/76). Der Bebauungsplan setzt das Baugrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf „Schulen“ fest. Die Art der baulichen Nutzung ist als Sondergebiet gem. §11 Bau NVO festgesetzt. Zulässig sind Anlagen für kulturelle Zwecke sowie Wohnungen für Bereitschaftspersonal.

a. Neubau: Ganztag und Verwaltung (Bau B)
Für die Schaffung der zusätzlichen Räume für den Ganztagesbetrieb soll auf der bereits stark bebauten Grundstücksfläche der Deutsch-Französischen Grundschule das eingeschossige Hausmeisterwohngebäude mit Dienstraum und einem Mehrzweckraum durch einen zweigeschossigen Neubau an gleicher Stelle innerhalb des Baufensters ersetzt werden.

Der Neubau ergänzt die ringförmige Anordnung der bestehenden Schulgebäude, um den zentralen Schulhof und bindet sich durch seine Höhe in die bestehende Bebauung auf dem Schulgrundstück ein. Eine Verbindung zu den benachbarten Schulgebäuden wird durch einen überdachten Verbindungsgang geschaffen, der sich optisch durch das Erdgeschoss des Neubaus fortgesetzt.

Über das zentrale Treppenhaus mit Aufzug werden die drei Ebenen des rechteckigen Baukörpers erschlossen. Dieser gliedert sich in einen Ganztagesbereich im Erdgeschoss, der sich aus der französischen Mediothek „Centre Documentaire“ sowie Ganztagesräumen mit direktem Bezug zu den Freiflächen zusammensetzt. Im Obergeschoss befindet sich die Verwaltungsebene mit Verwaltungsräumen, Arbeitsplätzen und einem Aufenthaltsbereich für Lehrer und Pädagogen. Ergänzt wird das teilunterkellerte Gebäude durch eine Technikebene im Untergeschoss einschließlich Lagerflächen, Schüler WC-Anlagen und einem barrierefreien Sanitärräum mit Duschplatz. In dieser Technikebene ist eine neue Energiezentrale für die Wärmeversorgung des kompletten Schulgrundstücks vorgesehen. Das Tragwerk ist als Holzhybridbau mit einen Decken- und Wandaufbau mit Vollholzkonstruktion konzipiert. Die Aussteifung des Systems erfolgt über die Treppenhäuser und die zentralen Flure in Betonkonstruktion mit Ausführung der Innenwände in Sichtbeton. In diesen Bauteilen, sowie im Untergeschoss ist die Verwendung von Recycling-Beton geplant.
Die hinterlüftete Holzfassade wird durch Fensterbänder gegliedert, die durch stehende Holzlamellen strukturiert sind. b. Mensa und Hausmeisterwohnung (Bau C)
Nach der Auslagerung der Ganztagsräume und des Lehrer- und Verwaltungsbereichs in den Neubau können im westlichen Gebäudeteil des Bestandsbaus C in einem zweiten Bauabschnitt die geplanten Eingriffe zur Erweiterung und Umstrukturierung der Mensa und der Integration der Hausmeisterwohnung durchgeführt werden.

Durch den gestiegenen Bedarf an Speiseversorgung muss die bestehende Mensaküche und der Speisebereich erweitert und umgebaut werden. Durch die bereits existierende, wesentliche Überschreitung der Baugrenze ist nur eine sehr geringe Erweiterung des Baukörpers baurechtlich möglich. Um eine zusätzliche Erhöhung der Sitzplatzzahl unter Berücksichtigung der küchenorganisatorischen Abläufe und erforderliche Verbesserung der Raumluftqualität zu ermöglichen, sind deutlich höhere Eingriffe in die bestehende Bausubstanz erforderlich, als im Zug der Machbarkeitsstudie (2017/18) angenommen. Zukünftig kann die Mensa über die Speiseversorgung hinaus als schulische Versammlungsstätte genutzt werden.

Die durch den Neubau entfallene Hausmeisterwohnung soll, nach der Verlegung des Verwaltungs- und Lehrerbereichs, in den Bestand integriert werden. Die Wohnung erhält eine separate Außentreppe als unabhängiger Zugang und Fluchtweg. Für die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes der Hausmeisterwohnung werden Maßnahmen in der angrenzenden Gymnastikhalle und dem Mensaflur erforderlich. Neben der Hausmeisterwohnung werden in den ehemaligen Verwaltungsräumen Sprachräume und ein EDV-Raum integriert.

c. Außenanlagen
Der Neubau grenzt an die bestehenden befestigten Pausenflächen: den Eingangshof an der Silberwaldstraße und den zentralen Innenhof mit großzügigen Bewegungsflächen. In der Projektentwicklung waren lediglich die Außenanlagen im direkten Umgriff des Erweiterungsbaus Bau B und der Mensa berücksichtigt worden.

In den vergangenen Jahren traten bei Starkregenereignissen wiederholt Probleme mit der Entwässerung im Pausenhof und eindringendem Wasser in bestehende Gebäude auf. Zur Prüfung der Situation bzw. zur Integration erforderlicher Maßnahmen ins Projekt wurde das Hochbauamt mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt.

Unter Berücksichtigung der Neubauplanung wurden Varianten zur Verbesserung der unzureichenden Grundstücksentwässerung untersucht. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass zur Verbesserung der Situation vor Ort der Pausenhof saniert werden sollte - vorhandene Asphaltflächen entsiegelt und durch erweiterte Grünflächen und wasserdurchlässige Beläge ersetzt werden sollten. Hierdurch kann langfristig die Aufenthaltsqualität im Innenhof, das Mikroklima und das Wassermanagement am Standort verbessert werden.

Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zur Entwässerung ist der Rückbau der beiden Großspielgeräte an der Nordfassade von Bau C erforderlich. Anstelle der Spielgeräte entsteht eine baumüberstandene Grünfläche, um die Aufenthaltsqualität im Innenhof zu verbessern. Als Ersatz für die abgebauten Spielgeräte sind Spielbereiche mit neuen, dauerhaften Spielgeräten nördlich und südlich von Bau D (Pavillon) vorgesehen. Da während der Errichtung des Neubaus große Teile der befestigten Pausenflächen nicht genutzt werden können, werden die Spielbereiche seitlich von Bau D dringend mit Beginn der Abbrucharbeiten benötigt und sollen deshalb als Vorabmaßnahme umgesetzt werden.

Der durch die Baumaßnahme stark beanspruchte Eingangshof an der Silberwaldstraße soll nach Fertigstellung des Neubaus mit wasserdurchlässigem Belag umfänglich erneuert werden. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen von Bau C werden die Außenanlagen südlich der Mensa wiederhergestellt.

Baumbilanz:
Das Grundstück liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Baumschutzsatzung.

Für die Baufeldfreimachung des Neubaus ist die Fällung von insgesamt 10 Bäumen notwendig. Die für den Abbruch des Bestandsgebäudes erforderlichen Fällungen der Bäume erfolgen vor Baubeginn, gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 in der Vegetationsruhe im Herbst/ Winter 2023/24.

Mit der Herstellung der Freianlagen werden die Bäume im Verhältnis 1 zu 1 auf dem Schulgelände nachgepflanzt. Die Kosten für Baumfällungen, Baumschutz sowie Baumersatz sind in den Projektkosten enthalten.


4. Energie- und Technikkonzept
a. Neubau: Ganztag und Verwaltung (Bau B)
Der geplante Neubau wird klimaneutral beheizt (Verzicht auf fossile Brennstoffe) und es kann voraussichtlich der Plusenergiestandard erreicht werden. Der Neubau unterschreitet die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Fassung vom 08.08.2020 in Bezug auf den Primärenergiebedarf um voraussichtlich ca. 73 % und in Bezug auf die thermische Gebäudehülle um mindestens 37 % bis 74%. Die städtischen Mindestanforderungen zur Unterschreitung des Gebäudeenergiegesetzes (GRDrs 1493/2019) werden damit eingehalten.

Die Wärmeversorgung des Neubaus erfolgt autark über ein Erdwärmesondenfeld und eine Sole-Wasser-Wärmepumpe. Im Erdgeschoss und Obergeschoss werden sämtliche Räume und die Halle über eine Fußbodenheizung (TV / mittlere TR = 40 °C / 30 °C) und im Untergeschoss einzelne Räume über Heizkörper beheizt. Die Warmwasseraufbereitung im Neubau erfolgt dezentral mit elektrischen Durchlauferhitzern.
Als zusätzliche Maßnahme soll im Neubau eine neue Zentrale zur künftigen, klimaneutralen Wärmeversorgung des gesamten Campus im Untergeschoss errichtet werden. Zur Versorgung der Bestandsgebäude mit Hochtemperatursystemen wird eine Holzpelletanlage unterstützt durch Solarthermie umgesetzt. Das Niedertemperaturheizsystem des Neubaus wird als Redundanz an die Pelletanlage angeschlossen.

Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, wird an allen besonnten Fassaden ein beweglicher, außenliegender Sonnenschutz vorgesehen.

Im Neubau sind zur Gewährleistung der notwendigen lufttechnischen Werte Lüftungsanlagen (10.500 m³/h und 850 m³/h) mit Wärmerückgewinnung (Rückwärmzahl ≥ 80 %) und CO2-Steuerung in allen Unterrichts- und Ganztagesräumen, sowie die Möglichkeit der Nachtlüftung vorgesehen.

Der Neubau wird komplett mit LED-Leuchten ausgestattet. Die Beleuchtung wird gemäß der Energierichtlinie und den Richtlinien des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart geplant.

Auf dem Dach des Neubaus ist eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 41 kWp in Verbindung mit einer extensiven Begrünung vorgesehen. Zudem werden thermische Kollektoren als Heizungsunterstützung berücksichtigt (ca. 24 m²).

Das Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz (36-5) abgestimmt. Das energetische Datenblatt liegt der Beschlussvorlage bei (siehe Anlage 5).


b. Mensa und Hausmeisterwohnung (Bau C)
Die Heizenergieversorgung soll zukünftig über eine Pelletanlage im Neubau erfolgen. Im Sommer kann die Warmwasserbereitung unter anderem für die Mensaküche überwiegend durch die Solarkollektoren auf dem Neubau abgedeckt werden. Zur Erfüllung der Anforderungen an eine Versammlungsstätte ist für die umstrukturierten Speiseräume der Mensa eine zusätzliche Lüftungsanlage erforderlich.

Die Leuchten des durch Umbaumaßnahmen betroffenen Gebäudeteils von Bau C sollen mit LED-Leuchten ausgestattet werden. Die Beleuchtung wird gemäß der Energierichtlinie und den Richtlinien des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart geplant.

Auf den extensiv begrünten Dachflächen über der Mensa verbleiben aufgrund der Nutzung dieser als Freibereich für die Hausmeisterwohnung bzw. wegen des einzig sinnvoll möglichen Standortes für die Lüftungsanlagen keine sinnvoll nutzbaren Flächen für die Aufstellung von PV-Anlagen.

Die übrigen Dachflächen von Bau C sind bisher nicht Bestandteil der Maßnahme. Auf Hinweis von Referat SWU wird im weiteren Projektverlauf geprüft inwieweit die übrigen Flächen zur Nutzung für PV-Anlagen geeignet sind.

Das Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz (36-5) abgestimmt. Das energetische Datenblatt liegt der Beschlussvorlage bei (siehe Anlage 5).


5. Termine
Den Projektbeschluss, sowie die Finanzierung der Gesamtkosten zum DHH 2024/2025 vorausgesetzt, gestalten sich die weiteren Termine nach derzeitigem Stand wie folgt:

Neubau (Bau B) und Umbau Mensa und Hausmeisterwohnung (Bau C)
Einreichung Bauantrag 2. Quartal 2023
Baubeginn Vorabmaßnahmen 1. Quartal 2024
Baubeschluss Hauptmaßnahme 2. Quartal 2024

Baubeginn Neubau B 3. Quartal 2024
Fertigstellung Neubau B 1. Quartal 2026

Baubeginn Umbau Bau C 1. Quartal 2026
Fertigstellung Umbau Bau C 2. Quartal 2027

Baubeginn Zentraler Pausenhof 3. Quartal 2027
Fertigstellung Zentraler Pausenhof 4. Quartal 2027

Vorabmaßnahme:
Um den schulischen Ablauf mit Beginn der Neubaumaßnahme so gering wie nötig einzuschränken sind Vorabmaßnahmen vorgesehen.

Diese Vorabmaßnahmen setzen sich zusammen aus
- Herstellung dauerhafte Spielflächen für ausreichend Pausen- und Ganztagesflächen während des 1. Bauabschnitts und als dauerhafter Ersatz für die durch die Gesamtmaßnahme entfallenden Spielgeräte

- Herstellung außenliegendes Fluchttreppenhaus an Bau A für Zugänglichkeit während der Bauzeit und langfristig nutzbaren zweiten baulichen Rettungsweg
- Umsetzung vorbereitende Maßnahmen, wie u.a. Baumfällungen, die Verlegung des Hausmeisterdienstzimmers und technische Anlagen


6. Kosten und Finanzierung
Gegenüber den im Vorprojektbeschluss vom (GRDrs 34/2019) genannten Gesamtkosten (Grobkostenrahmenermittlung) in Höhe von 12,58 Mio. EUR (inkl. Einer Prognose in Höhe von 1,48 Mio. Prognose) ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 15.145.000‬ EUR (inkl. einer Prognose in Höhe von 3.925.000 EUR für Baupreisentwicklung). Diese sind im Wesentlichen begründet durch:

Mehrkosten
- Kostensteigerung durch die aktuelle Marktlage und durch eingetretene konjunkturelle Baupreissteigerungen. Die Steigerung von Ermittlung Grobkostenrahmen bis Kostenberechnung beträgt ca. 34%. - erhöhte Eingriffstiefe im Bereich der bestehenden Mensa und Küche auf Grund der Schaffung von mehr Sitzplätzen und den dafür erforderlichen Küchenbereich, sowie die Integration einer mechanischen Lüftung für die Versammlungsstätte.
- Kostensteigerung durch die Weiterentwicklungen der energetischen Anforderungen im städtischen Standard und den gesetzlichen Vorgaben - Kostensteigerung durch funktionsbedingte Anpassung der Neubauflächen zur Erfüllung des städtischen Standards
Zusätzliche Maßnahmen
- Austausch der bestehenden Wärmeversorgung der Bestandsgebäude (Gastherme) mit Wechsel zu einer Holzpelletanlage kombiniert mit Solarthermie in der neuen Technikzentrale im Neubau
- Zusatzmaßnahmen zur Verbesserung der problematischen Grundstücksentwässerung in Form von Herstellung eines durchlässigen Pausenhofbelags im Eingangshof Silberwaldstraße und Innenhof, sowie Schutzmaßnahmen an angrenzenden Gebäude mit eindringendem Wasser - dringend benötigte Spielbereiche als Pausen- und Ganztagesflächen während der Bauzeit und als dauerhafter Ersatz des durch die Entwässerungsmaßnahmen entfallenden Spielgerätes im Innenhof
Die ermittelten Gesamtkosten der Kostenberechnung des Architekturbüros Campus vom 21.11.2022 einschl. Ergänzung durch das Hochbauamt in Höhe von rd. 27.725.000 Mio. EUR setzen sich wie folgt zusammen:


Neubau Ganztag und Verwaltung
Baukosten rd.
14.980.000 EUR
Ausstattung und Möblierungrd.
565.000 EUR
Umbau/Umstrukturierung Bestand / Mensa, Hausmeisterwohnung
Baukostenrd.
4.450.000 EUR
Ausstattung und Möblierungrd.
360.000 EUR
zusätzliche Maßnahmen
Wärmeversorgung Bestandrd.
1.300.000 EUR
Pausenhofrd.
1.440.000 EUR
zusätzliche Spielbereiche nördl./südl. von Bau Drd.
705.000 EUR
rd.
23.800.000 EUR
Prognose (5% p.a. bis zur mittleren Bauzeit)rd.
3.925.000 EUR
Voraussichtliche Gesamtkosten bei Fertigstellungrd.
27.725.000 EUR

Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreissteigerung in Höhe von 5% pro Jahr bis Mitte der Bauzeit berücksichtigt. Die aktuelle Baupreissteigerung von November 2021 bis November 2022 liegt bei 14,5%. Bis zur baulichen Realisierung in den Jahren 2024 bis 2028 werden weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Bauwirtschaft unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.

Auf ein Kostenrisiko bezüglich der aktuellen Marktsituation, Kampfmittelbeseitigung und Altlasten am geplanten Standort wird hingewiesen.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Weiterplanung bis zum Baubeschluss (LPH 6 und Teile von LPH 7) werden Mittel in Höhe von 4,77 Mio. EUR benötigt. Mittel in Höhe von insgesamt 1,82 Mio. EUR sind bereits finanziert. Diese stehen im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - unter der Projekt-Nr. 7.401177 - Deutsch-Französische Grundschule Stuttgart-Sillenbuch, Umstrukturierung und Erweiterung (GTS) zur Verfügung. Die darüber hinaus erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 2,95 Mio. EUR werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 4. Ausbaustufe, Projekt Nr. 7.401909 zur Verfügung gestellt.

Die für die geplanten Vorabmaßnahmen benötigten Mittel in Höhe von 1,0 Mio. EUR werden im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - unter der Projekt-Nr. 7.401177 - Deutsch-Französische Grundschule Stuttgart-Sillenbuch, Umstrukturierung und Erweiterung (GTS) im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 4. Ausbaustufe, Projekt Nr. 7.401909 zur Verfügung gestellt.

Die darüber hinaus benötigten finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 18,03 Mio EUR brutto (exkl. Baupreisprognose i.H.v. 3, 925 Mio EUR) gegenüber GRDrs 34/2019 sind derzeit noch nicht finanziert und werden bei der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms berücksichtigt.


Es wird im Nachgang geprüft ob die Finanzierung der Mehrkosten aus der Weiterentwicklung der energetischen Standards in Höhe von 1,190 Mio EUR sowie die zusätzlichen Maßnahme Austausch der bestehenden Wärmeversorgung Bestand in Höhe von 1,30 Mio EUR benötigten finanziellen Mittel aus der Pauschale im THH 230 – Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.239365 - Pauschale klimaneutrale Sanierung, AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen erfolgen kann.

Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von 3,925 Mio EUR prognostiziert. Die voraussichtlichen Jahresraten werden bei der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms in der Pauschale im THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken (ehemals Pauschale für klimaneutrales Bauen), AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen berücksichtigt.
Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.
Zuschüsse, Förderungen
Für die Baumaßnahmen wird die Verwaltung einen Antrag auf Schulbauförderung beim
Land stellen. Die Höhe des Zuschusses kann erst im weiteren Verfahren beziffert werden.

Folgekosten
Die Folgekosten können erst nach Vorliegen der Förderung berechnet werden. Die Folgekosten werden dann zum Baubeschluss detailliert dargestellt.

Personal
Aufgrund der baulichen Erweiterung für die Ganztagsgrundschule der Deutsch-Französischen Grundschule ist nicht mit zusätzlichen Personalstellen im Hausmeisterbe-reich zu rechnen. Die Stellenbemessung im Sekretariatsbereich richtet sich nach beschlossenen Zuteilungsgrundsätzen und damit nach der Schülerentwicklung.



Beteiligte Stellen

Die Referate JB, WFB und SWU haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister










Anlagen

1. Pläne (1.1 Pläne 1.2 Außenanlagen)
2. Baubeschreibung Architekt
3. Flächen
4. Deckblatt Kostenermittlung
5. Energetisches Datenblatt


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